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Seminararbeit / Hausarbeit

Kinder­sklaven in der Gesell­schaft des antiken Roms

4.737 Wörter / ~19 Seiten sternsternsternsternstern_0.5 Autorin Cornelia N. im Jul. 2014
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Seminararbeit
Alte Geschichte

Universität, Schule

Karl-Franzens-Universität Graz - KFU

Note, Lehrer, Jahr

3, Petermandl, 2014

Autor / Copyright
Cornelia N. ©
Metadaten
Format: pdf
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Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.5
ID# 41456











Kindersklaven

in der Gesellschaft des antiken Roms




Einführung in das Studium der

Alten Geschichte und Altertumskunde


SS 2014
























































Inhaltsverzeichnis



1. Einleitung 3



2. Arten von Kindersklaven 4

2.1 Hausgeborene Sklaven - "Vernae" 5

2.2 Kindesaussetzung - "Expositi" 6

2.3 Kindesverkauf - "Emptici" 7

2.4 Pflegekinder - "Alumni" 7



3. Das Leben des Sklavenkindes 7

3.1 Die Aufzucht und Ausbildung 9

3.2 Der Wert eines Sklavenkindes ................................................................ 12



4. Tätigkeitsfelder von Sklavenkinder 14


5. Zusammenfassung ....................................................................................... 16


Literaturverzeichnis 17

Quellenangabe ..................................................................................................... 18


Abbildungsverzeichnis ................................................................................... 19




















1. Einleitung

Die Haltung von Menschen, welche in völliger Abhängigkeit von einem anderen als deren Eigentum lebten, war in vielen antiken Gesellschaften, so auch in der griechischen und römischen Welt, weit verbreitet. Grundsätzlich kann man sagen, dass es die Sklaverei seit dem Beginn der Menschheit gegeben hat. Wichtig waren sie vor allem, da Unfreie ein wichtiger Produktionsfaktor zur Sicherung der Einkünfte waren und die Stellung des Herrn in der Gesellschaft aufwerteten.1 Darüber hinaus weißt unsere Geschichte verschiedenste Formen von Leibeigenschaft auf. Vor allem seit dem 4. Jh. v.Chr. nahm die Bedeutung der Sklaverei und des Sklavenhandels im Zuge der römischen Expansion, sowie der damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen, zu. Ständige Kriege ermöglichten es den Römern Menschen als Kriegsbeute aus der eroberten Heimat in das Land der Sieger mitzunehmen. Besonders der 2. Punische Krieg (218-201 v.Chr.) führte damals zu Massenversklavungen.2 Neben den Kriegsgefangenen, zählte man schließlich noch Menschenraub durch Piraterie, Schuldsklaverei, Sklavengeburten und Sklavenhandel zum Ursprung für die Unfreiheit von Menschen.3 Dabei schreckte man in der Gesellschaft des antiken Roms auch nicht davor zurück Kinder zu versklaven und diese für ganz unterschiedliche Arbeiten einzusetzen.4


Kindheit, definiert nach dem römischem Recht, erstreckte sich dabei von der Geburt bis zum 14. Lebensjahr.5 Dennoch unterschieden die Römer nicht wirklich strikt zwischen Kindheit und Jugend.6 Der Begriff "Kind" findet im Lateinischen mit puer bzw. puella sein Gegenstück und wird sowohl für "Kind als auch "Sklave" verwendet, da beide Gruppen eingegrenzte Rechte hatten und der Gewalt einer anderen Person unterstanden.7


Die Absicht meiner Proseminararbeit ist es nun, die Bedeutung von Kindersklaven für die Gesellschaft des antiken Roms zu analysieren. Anhand von verschiedenen Quellen, werde ich versuchen die Arten, auf welche ein Sklavenkind großgezogen werden konnte, aufzulisten und schließlich zu bewerten. Näher betrachten möchte ich dabei vor allem ihre Situation im alltäglichen Leben, sowie die Aufgaben und Tätigkeitsfelder, welche ihnen zugeteilt wurden. Dabei scheinen unterschiedlichste Fragen entscheidend: Angefangen bei den Bedingungen, unter welchen die Kinder aufwuchsen, wer eigentlich für ihre Aufzucht zuständig war und zu welchen Zwecken sie schließlich gehalten wurden. Auch das Thema, ob es denn überhaupt rentabel war Sklavenkinder großzuziehen, werde ich näher beleuchten. Abschließend werde ich dann versuchen, ein Resümee über die Welt der Kindersklaven in der römischen Antike zu ziehen.


2. Arten von Kindersklaven

Durch verschiedene antike Darstellungen und Hinterlassenschaften weiß man heute, dass Kindersklaven, genauso wie gewöhnliche Sklaven, an ihren Herren gebunden waren und unterschiedliche Aufgaben bekleideten.8 Sie wurden gehandelt wie Erwachsene und oft sogar bevorzugt, wie Horaz in einem seiner Briefe schildert:


Florus, du treuer Gefährte unsres bewährten Kriegshelden Tiberius Nero! Nimm an, ein Händler will dir einen Burschen verkaufen, einen Inländer aus Tibur oder Gabii, und wird nun das Geschäft so einleiten: "Dieser Prachtkerl in seiner blanken Haut, wohlgebildet vom Scheitel bis zur Sohle, soll dir zu eigen gehören für 8000 Sesterze. Ein anstelliger Junge für den Dienst im Haus, auf den Wink des Herrn dressiert! Er versteht ein bisschen Griechisch, ist brauchbar für jede Kunst. Wie feuchter Ton ist er in des Bildners Hand; alles wirst du aus ihm machen. Er singt sogar: die Stimme ist wohl ungeschult, doch wird sie dir beim Becher Freude machen. [...]" (Üs. Johann Heinrich) 9


Dieser Auszug aus einem Text an Iulius Florus besagt, dass Sklavenkinder vor allem als "rein" und "unverbraucht" angepriesen wurden. Durch Horaz Beschreibung lernen wir, dass junge Sklaven meist nicht nur als äußerst schön, sondern im Speziellen als besonders gelehrig galten, da sie oft ganz nach Bedarf der Herren aufgezogen werden konnten.


Das oben genannte Beispiel schildert den Verkauf eines Sklavenkindes. Daneben gab es aber auch noch diverse andere Arten, auf welche Kinder unfrei werden konnten. Bereits Quintilian hat in seinen institutiones oratoriae die verschiedenen Erwerbsarten von Sklaven, die im 1./2. Jh. n.Chr. üblich waren, genannt: Hic servus, quem tibi vindicas, aut verna tuus est aut emptus aut donatus aut testamento relictus aut ex hoste captus aut alienus.10 Dieses Kapitel soll nun die verschiedenen "Kategorien" von Kindern, die Sklaven waren, aufzeigen bzw. darlegen, wie sie zu Unfreien gemacht wurden.

2.1 Hausgeborene Sklaven - "Vernae"

Zum einen gab es die Sklaven von Geburt an, so genannte "hausgeborene Sklaven" oder vernae. Sie wurden direkt als Sklaven geboren, weil ihre Eltern bzw. ihre Mütter Sklaven waren. Diese Kinder galten als natürlicher Nachschub an Arbeitskräften und spielten besonders im Westen des Imperium Romanum eine bedeutende Rolle für den weiteren Bestand der Leibeigenschaft. Der Entwicklungsgang der vernae konnte dabei aus Ausbildung, Konkubinat, Verkauf oder Freilassung bestehen und war abhängig von der sozialen Position und den Absichten des Herrn.11


Rechtlich gesehen machte es für die Kinder dabei keinen Unterschied, ob sie nun Nachkommen zweier Sklaven, oder Sprösslinge ihres Herrn (lat. dominus) und einer Sklavin waren. Da Unfreie zu dieser Zeit kein volles Bürgerrecht besaßen, war es ihnen nicht möglich Ehen einzugehen oder Familien zu gründen. Im Gegenteil, Sippen konnten sogar auseinandergerissen werden, da Leibeigene immer unter der Verfügungsgewalt ihres Herrn standen. Sie waren der Willkür des dominus ausgesetzt, welcher sie nach Belieben züchtigen, sexuell missbrauchen oder auch weiterverkaufen konnte.12 Im Allgemeinen galten Sklaven also als rechtsunfähig. Wie jeder Erwerb von Sklaven, stand daher auch das Kind, das eine Sklavin gebar, dem Herrn der Mutter zu.13


In der römischen Literatur findet man immer wieder Berichte über Sklavenkinder, welche als frech und schlecht erzogen beschrieben werden. So schrieb beispielsweise Seneca:


"[...] denn bedenke: über unserer Söhne bescheidenes Auftreten freuen wir uns, über unserer jungen Sklaven Mutwillen; jene werden von gemessen-ernster Zucht gezügelt, deren kesses Benehmen wird gefördert." 14


Auch wenn dieser Text besagt, dass das ungehobelte Benehmen von Sklavenkindern unerwünscht war und streng bestraft wurde, gibt es auch Quellen, welche bezeugen, dass die Herren solche vernae auch durchaus geschätzt haben. Hausgeborene Sklaven waren demnach nicht nur aus ökonomischen Gründen wichtig, sondern waren vor allem für die Familie von Bedeutung, da sie zur Steigerung der Kinderzahl des dominus beitrugen. Es wird angenommen, dass vernae eine besondere Position in der Familie einnahmen und deshalb auch eine bessere Behandlung als andere Sklaven erhielten.15

2.2 Kindesaussetzung - "Expositi"

Daneben gab es auch Kinder, welche von ihren Eltern ausgesetzt wurden. Diese nannte man auch expositi.16 Als Form der antiken Familienplanung unterlag es allein dem Familienoberhaupt, dem pater familias, zu entscheiden, ob ein Kind angenommen wurde oder nicht. Wenn das Kind dabei aber nicht bereits während dem römischen Ritual des tollere liberos, bei welchem entschieden wurde, ob ein Neugeborenes aufzuziehen, auszusetzen oder zu töten sei, von ihm aufgenommen wurde, wurde es fortgebracht und war nun dem Tode geweiht; es konnte jedoch auch von einem Fremden aufgenommen werden. Das Leben bei den "Findern" beinhaltete dabei häufig den Zwang zur Versklavung bzw. Prostitution.17 Aus den Quellen bis zur Zeit Constantinus erfährt man nur wenig über die Versklavung von Findelkindern; man kann aber mit Sicherheit sagen, dass viele freie Kinder unfrei wurden. Durch einen Gesetzestext von 331 n. Chr., wissen wir, das schließlich der Finder den Status des aufgenommenen Kindes bestimmte:


"Wer ein Kind, einen Knaben oder ein Mädchen, das aus dem Haus des Vaters oder Eigentümers willentlich und wissentlich weggegeben wurde, aufnimmt und mit seinen Mitteln aufzieht, der kann es in dem Status behalten, in dem er den bei sich Aufgenommenen halten wollte, d.h. als Kind oder Sklaven, wie es ihm beliebt. [...]18


Erst seit 529 n. Chr. erfuhr die Stellung des expositus eine Änderung, in dem sie zu Freigeborenen wurden. Spätestens seit 374 n.Chr. wurde die Kindesaussetzung zu einem Kapitalverbrechen erklärt.19


Gründe für die Aussetzung von Kindern im antiken Rom gab es viele. Sie reichten von wirtschaftlicher bis zur sozialen Not. Einerseits wurden Kinder weggegeben, weil sie nicht mehr ernährt werden konnten bzw. das Familienerbe nicht auf zu viele Nachkommen aufgeteilt werden sollte. Demgegenüber galten Kinder oft auch als Beweis für sexuelle Fehler durch Prostitution, Vergewaltigung oder Inzest.20 Besonders oft sollen Kinder mit körperlichen Anomalien ausgesetzt bzw. getötet worden sein, da die Vorstellung eines defekt geborenen Kindes als schlechtes Vorzeichen galt.21

2.3 Kindesverkauf - "Emptici"

Kinder konnten außerdem gezielt von ihren Vätern verkauft werden, damit diese der Schuldversklavung entgehen konnten. Der pater familias hatte dabei das Recht zur Veräußerung des Nachwuchses (ius mancipationis). In einer finanziellen Notlage wurden die Kinder dann verkauft, um so an Geld zu kommen und wieder zahlungsfähig zu sein. Rechtlich galten verkaufte Kinder bis in die römische Spätantike zwar als frei, jedoch mussten sie durch den Verkauf eine Art Versklavung untergehen. Unter Kaiser Konstantin 331 n.Chr. wurde der Verkauf der so genannten emptici schließlich legitimiert, um so nun auch Kindesaussetzungen zu vermeiden:


"Wenn jemand wegen übergroßer Armut und not einen Neugeborenen, Sohn oder Tochter, wegen des Lebensunterhalts verkauft, so soll nur in diesem einen Fall der Kauf wirksam sein und der Käufer das Recht haben, ihn als seinen Sklaven zu behalten." 22


Wie expositi unterlagen somit auch verkaufte Kinder der Gewalt des Finders bzw. Käufers, welcher auch über deren Status entscheiden konnte.23 Es scheint, als ob der Verlust der Freiheit damals aus ökonomischen Gründen begründet werden konnte und schließlich weniger wichtig war, als der Verlust zukünftiger Arbeitskräfte.24

2.4 Pflegekinder - "Alumni"

Als letzte Gruppe von Kindersklaven sind noch die Pflegekinder, oder auch lat. alumni, anzuführen. Als Zöglinge werden jene Kinder bezeichnet, welche nicht von ihren biologischen Eltern aufgezogen wurden und in die Obhut einer anderen Familie kamen. Von Geburt an konnten diese Kinder entweder frei sein oder mussten als Sklaven dienen; daher ist diese Gruppe nicht nur auf Sklavenkinder beschränkt.25


3. Das Leben des Sklavenkindes

Das Leben eines Sklavenkindes richtete sich hauptsächlich nach den Intentionen und dem Wohlwollen des pater familias. Besonders vernae als auch alumni, wurden oft als Teil der Familie gesehen und konnten ein wirklich angenehmes Leben erfahren. Dadurch, dass Kinder im antiken Rom meist schon früh starben, wurden Sklavenkinder, wie Hausgeborene (vernae) oder kleine Lieblinge (deliciae, delicati), auch als willkommener Ersatz oder Ergänzung zur Familie gesehen und hatten teilweise einen besonderen Status in der familia des Herrn. Der Vorteil daran, kann an der "völligen Unverbindlichkeit" zu den Kindersklaven gesehen werden.26 Mit der moralischen Aufwertung von Familie und Ehe seit Augustus, wurden Sklavenkinder auch vermehrt als Individuen auf Grabsteinen dargestellt. Dies zeigt auf, dass sie durchaus geschätzt wurden und ihr Verlust betrauert wurde.27 Ein Beispiel für eines dieser Nahverhältnisse zwischen der römischen familia und einem Sklavenkind, bietet der Grabstein des hausgeborenen Sklaven Communio:


Communio verna / Antoniae Augustae / v(ixit) a(nnis) II me(n)s(ibus) X / collacteus Drusi / Blandi f(ilii). 28

Unter den Privilegierten Sklavenkindern, welche ohne Altersbeschränkung freigelassen werden konnten, waren laut der Lex Aelia Sentia, dem augusteischen Freilassungsgesetz aus dem Jahre 4 v. Chr.: die Pflegekinder (alumni), junge Sklaven, welche als Finanzverwalter (procuratores) vorgesehen waren und ab 18 Jahren freigelassen werden durften, so genannte virgines, welche die Freilasser selbst heiraten wollten, sowie natürliche Kinder und Geschwister.29


Auf der anderen Seite gab es auch Kindersklaven, denen es nicht so gut ging wie den vernae und alumni. Die überlebenden Kinder der expositi beispielsweise, traf meist ein sehr hartes Los, da ihr Leben aus Sklaverei, Bettelei oder Prostitution bestand.30 Kritisch ist hierbei auch zu betrachten, dass Mädchen häufiger ausgesetzt worden sind als Jungen. Dies hatte ganz unterschiedliche Gründe. Knabengeburten wurden in traditionellen Gesellschaften vor allem bevorzugt, weil weibliche Nachkommen für die Familie hohe Kosten verursachen konnten, da bei einer Heirat eine Mitgift mitgegeben werden musste. Diese Manipulation des Anteils der Geschlechter, kann auch gut in einem Papyrus aus dem römischen Ägypten des 1. Jh. n. Chr. gesehen werden. In diesem Schriftstück fordert Ilarios, dass seine schwangere Frau deren Kind nur behalten sollte, wenn es ein Junge werde, ihr aber befehle es auszusetzen, wenn es ein Mädchen sei.31

3.1 Die Aufzucht und Ausbildung

Aus den Quellen ist ersichtlich, dass die Aufzucht und Ausbildung je nach "Kategorie" des Sklavenkindes und den damit zusammenhängenden Absichten des Herrn, unterschiedlich sein konnte. Unter den privilegierten Kindern, welche eine bevorzugte Stellung im Haus des pater familias inne hatten, befanden sich Sklavenkinder, welche als Gleichaltrige zusammen mit den domini infantes, den Kindern des Herrn bzw. so genannten ingenui, den leiblichen Kindern der Herren, aufwuchsen.32 Grundsätzlich wurde Kinderarbeit in der römischen Gesellschaft, aber sowohl für freie als auch für unfreie Kinder, als selbstverständlich gesehen. Unterschieden werden kann, der Beschreibung des Jurist Ulpian nach, zwischen schätzbare und unschätzbare Arbeit:


"Wenn ein Sklave jünger als fünf Jahre ist oder behindert oder sonst wie unbrauchbar zur Arbeit für seinen Herrn ist, so findet keine Schätzung seiner Arbeitskraft statt [...]"33


Ein Sklavenkind kann demnach ab dem fünften Lebensjahr eine schätzbare Arbeit erbringen, was gleichzeitig auch das Alter der Kinderarbeitsfähigkeit festlegt. Möglicherweise kann dieser verfrühte Einsatz zur Kinderarbeit, auch als Ursache für die erhöhte Sterberate von vernae gesehen werden, da etwa jedes dritte Sklavenkind vor seinem 10.Geburtstag starb. Durch Quellen aus der Epigraphik weiß man, dass das 5. Lebensjahr mit 17% sogar die höchste Mortalitätenrate im Leben der Menschen des antiken Roms aufweist.34


Ab 5 Jahren, nach denen die sogenannte infantia der Sklavenkinder endet, beginnt also auch für sie ihre Arbeitsfähigkeit. Bis dahin konnte das Leben der bevorzugten jungen Leibeigenen, in Ausbildung wie auch Freizeit, durchaus identisch mit dem der Kinder des Herrn sein. Nicht zu vergessen ist hierbei aber, dass das Versorgungsnetz für die große Masse an Kindersklaven, vor allem jene welche einzig für den Zweck einer zukünftigen Ausbildung aufgezogen wurden, nicht selbstverständlich war.35 Die Aufzucht der Kindersklaven und Kleinkinder übernahmen entweder die Mütter, welche für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder freigestellt wurden, eine andere Person aus dem eigenen Haushalt oder eine angemietete fremde Sklavin bzw. konnten auch Freie mit der Versorgung betraut werden.36 Vor allem in der Kaiserzeit war es üblich, dass Ammen (nutrices), welche Sklaven im selben Haushalt waren, die Kinder säugten. Durch den Einsatz von Nährmüttern konnte sowohl die Arbeitskraft der Mutter erhalten bleiben, als auch eine erhöhte Reproduktionsmöglichkeit hergestellt werden.


Die Grundstruktur dieses Versorgungssystems ist überall gleich; die zugrundeliegende Motivation zu seiner Durchführung dagegen ganz unterschiedlich. Die Gebärfähigkeit einer Sklavin und damit verbunden jedes weitere Kind, welches später als Sklave dienen konnte, war für den Herrn von großer Bedeutung. Dies kann auch anhand der folgenden Quelle sichtlich dargestellt werden:


"Bei fruchtbareren Frauen sollte auch eine bestimmte Kinderzahl belohnt werden, und ich habe ihnen deshalb, wenn sie mehrere Kinder großgezogen hatten, Arbeitsurlaub und bisweilen auch die Freiheit gegeben. Eine Sklavin mit drei Söhnen nämlich bekam Urlaub, hatte eine mehr, so winkte ihr die Freiheit. Solche Gerechtigkeit und Fürsorge des Gutsherrn trägt viel zur Mehrung des Vermögens bei." (Üs. Karl Ahrens)37


Der Text berichtet von dem Brauch Columellas, der Sklavinnen, welche drei oder vier Kindern hatten, besondere Privilegien zu gewähren. Er garantierte ihnen nicht nur bessere Lebensbedingungen, sondern versprach auch, dass sie ab einer gewissen Anzahl von Kindern ihre Freiheit erlangten. Dieser Ausschnitt besagt also, dass Sklavinnen von ihren Herren sogar belohnt werden konnten, wenn sie viele Kinder zur Welt brachten. Es zeigt, dass eine Vielzahl an Sklaven vor allem zu ökonomischen Zwecken sehr geschätzt wurde und dass für den Sklavenbesitzer die wirtschaftliche Werterhaltung und -steigerung im Mittelpunkt seiner Überlegung stand. Diese ist aber mit der erfolgreichen Aufzucht eines Sklavenkindes noch lange nicht beendet. Erst der ausgebildete Sklave wird dem Herrn, durch seine befähigte Arbeitskraft, die aufwendigen Investitionen aus der Kindheit wieder einbringen können.38


Durch eine berufliche Ausbildung konnte der Wert des Sklavenkindes durchaus weiter gesteigert werden. Dies wurde auch von einigen antiken Autoren erkannt und festgehalten. Plutarch schrieb beispielsweise, dass Cato novicii kaufte, diese zu veterani ausbildete und sie danach unter einem höheren Preis und mit deutlichem Gewinn verkaufen konnte.39 Der genaue Wortlaut Plutarchs war:


"Er erwarb viele Sklaven, und zwar kaufte er vor allem Kriegsgefangene, die noch sehr jung und wie junge Hunde oder Füllen noch für Zucht und Erziehung empfänglich waren...Auch seinen Sklaven, die das wollten, lieh er Geld. Sie kauften dann junge Sklaven, bildeten sie auf Catos Kosten aus und verkauften sie nach einem Jahr wieder."40 (Üs. Konrat Ziegler)


Daneben betrieben Marcus Crassus und Pomponius Atticus, eine systematische Schul- und Berufsbildung ihrer vernae im Haushalt. Plutarch überlieferte dazu den Grundsatz des Crassus, welcher auch in der Kaiserzeit noch Gültigkeit hatte: "[...]die erste Pflicht des Hausherrn sei die Sorge für die Sklaven als die lebendigen Werkzeuge des Haushaltes." 41 (Üs. Konrat Ziegler )


Festzuhalten ist, dass die schulische und berufliche Erziehung der Kindersklaven oft zusammenhängen. Für Quantität und Qualität der Ausbildung, waren die Zielvorstellungen der Herrn, sowie die ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel entscheidend. Für die Mehrheit an Sklaven fand Bildung selten, oder überhaupt nicht statt. Für diejenigen, welche eine Ausbildung erfahren durften, gab es drei unterschiedliche Methoden der Schuldbildung: Erstens gab es den Unterricht zusammen mit den freien Kindern an Elementarschulen. Die zweite Möglichkeit ist die pädagogische Betreuung der Sklavenkinder im Haushalt. Diese fand teilweise sogar zusammen mit den freien Kindern statt, wobei die Erziehung vorwiegend ein paedagogus, welcher meist selbst ein Sklave ist, übernimmt. Als dritte und letzte Methode gab es schließlich noch Schulerziehung, mit anschließender Berufsausbildung an Sklavenpädagogien, welche meist in den großen Haushalten privilegierter Familien, der Oberschicht, oder sogar im Kaiserhaus stattfand.42


Während er Ausbildung eines Sklavenkindes, blieben die Kinder und Jugendlichen auch nicht davon verschont, Erfahrungen mit gewaltsamer Züchtigung durch ihre Herrn oder dritter zu machen. Neben Kastrationen sind auch andere Gewalttaten, darunter Vergewaltigung, Diebstahl, Missbräuche und Misshandlungen von Sklavenkindern, in den antiken Rechtsquellen beschrieben. 43

3.2 Der Wert eines Sklavenkindes

Als durchschnittliche zeitliche Nutzung eines Kindersklaven gelten 25 Jahre, eine Zeitspanne welche auch als servilis pueritia bekannt ist. Wünschenswert war dabei vor allem die Wertsteigerung des Sklaven, da diese im ökonomischen Interesse des Herrn lag und nur so eine Amortisierung der Anfangsinvestition erreicht werden konnte.44 Wie bereits zuvor erwähnt, gab es viele Möglichkeiten wie mit Kindersklaven umgegangen werden konnte. Sie konnten als Säugling bzw. Findling weiterverkauft werden, oder die Herren lassen den Zögling direkt für sich arbeiten, sobald er dazu fähig ist. Will der dominus aber den Wert steigern, so wird er den Sklaven ausbilden und später meist als Spezialisten zu einem hohen Preis verkaufen.45 Daher lässt sich beobachten, dass eine Ausbildung immer auch eine Wertsteigerung bedeutet. Wie aber auch bereits an dem Textausschnitt von Horaz zu erkennen war (siehe Seite 4), waren manchmal sogar novicii, also junge und unerfahrene Sklaven, gefragter als ein veteranus.46 Die folgende Preisliste des Justinian aus den Jahren 530/531, soll nun die Werte zwischen unterschiedlich ausgebildeten Sklaven besser verdeutlichen:47


servi und ancillae

unter 10 Jahren


10 Soldi

"

über 10 Jahren

unausgebildet

20 Soldi

"

"

artifices

30 Soldi

"

"

notari

50 Soldi

"

"

medici

60 Soldi

"

"

obstrices

60 Soldi

eunuchi minores

unter 10 Jahren


30 Soldi

eunuchi maiores

über 10 Jahren

ausgebildet

50 Soldi

"

"

artifices

70 Soldi




Abb. 1: Preisliste des Justinian







Aus dieser Liste lässt sich herauslesen, dass Kinder unter 10 Jahren als nicht vollständig ausgebildet galten.48 Weiters kann man erkennen, dass Justinian als Höchstpreis für eine Eunuchensklaven unter 10 Jahren 30 soldi festsetzt, für einen Eunuchen über 10 Jahren ohne Ausbildung 50 soldi und mit Ausbildung 70 soldi. Auch Kastration wird seit dem 2.Jh. als eine Art Wertsteigerung gesehen, da ein unausgebildeter Eunuchus impubus, durchaus soviel wie ein erwachsener bzw. ausgebildeter Sklave kosten konnte.49 Obwohl Kastration eigentlich verboten war, wird bereits seit Kaiser Augustus immer wieder davon berichtet, dass reiche Römer ihre eigenen Sklaven wegen des homoerotischen Verkehrs kastrieren ließen. Daneben gab es auch junge Eunuchen, welche als Lustknaben dienten. Aus den Quellen geht hervor, dass besonders häufig die Schönheit junger Eunuchen und Lustknaben gelobt wurde. Sie wurden kastriert, damit auf diesem Wege die Schönheit und Jugendlichkeit und die damit verbundene Anziehungskraft der Jungen länger erhalten blieb.50 Seneca berichtete in seinem 47. Brief beispielsweise:


"Ein anderer, der Mundschenk, nach Weiberart gekleidet, ringt mit seinem Alter: nicht kann er entfliehen dem Knabenalter, er wird zurückgeholt, bereits in wehrdienstfähiger Verfassung, von glatter Haut, da die Körperhaare abgeschabt und völlig ausgerissen sind, wacht er die ganze Nacht, die er zwischen der Trunkenheit des Herrn und dessen Geschlechtslust teilt, oder ist im Schlafzimmer Mann, auf dem Gastmahl Knabe." (Üs. Manfred Rosenbach) 51


Dieser Text besagt, dass die Römer durch die Kastration gegen die Zeit anzukämpfen versuchten. Durch die Kastration erhofften sie sich den bereits wehrdienstfähigen Mann, wieder wie einen Knaben wirken zu lassen. Nicht nur der Status eines Kindes sollte erhalten bleiben, sondern auch physische Erscheinungen wieder hergestellt werden. Die Körperhaare wurden dem Knaben in Senecas Brief höchstwahrscheinlich deswegen entfernt, weil das Fehlen des Bartes, die Zarthaftigkeit und das Mädchenhafte an den Knaben, als schön und anziehend empfunden wurde.52



4. Tätigkeitsfelder von Sklavenkindern

Allgemein konnten Sklaven in der Antike in allen möglichen Berufsfeldern, wie beispielsweise als Ammen, Schauspieler, Prostituierte, Privatlehrer, Walker und Weber, Finanzexperten, als Arbeiter in Bergwerksminen, als Ankleidefrauen und Kammerzofen, Handwerker, Landarbeiter oder auch Schuhmacher eingesetzt werden.53 Auch Kindersklaven wurden für zahlreiche dieser Arbeitsbereiche ausgebildet und eingesetzt, sobald sie dazu physisch und psychisch in der Lage waren. Columella meint dazu beispielsweise, dass als villicus nur diejenigen in Frage kamen, die seit ihrer Kindheit an harte Arbeit auf dem Land gewöhnt waren: Eligendus est rusticis operibus ab infante duratus et inspectus experimentis.54


Minderjährige Sklavenkinder fanden in reichen Häusern vor allem als nomenclatores (Namensnenner), Schreiber, Rechner, Schauspieler und Unterhaltungskünstler Verwendung.55 In diesen Berufen lassen sich junge vernae, wie zum Beispiel der 13jährige Melior calculator und der 15jährige Calocaerus musicarius finden.56 Bevorzugte junge Kindersklaven, welche eine Ausbildung erhielten, dienten ihren Herren meist an öffentlichen Elementarschulen. Diese waren capsarii (Buchträger, oder sonst bezeichnet capsarius auch Sklaven die z.B. auf Kleidung aufpassen) und pedisequi (Diener/Laufburschen), welche ihre jungen Herren zum Unterricht begleiteten.57 Daneben trifft man Knaben beispielsweise auch als Pagen, wie Petronius Arbiter zeigt:


"[...] tandem ergo discubuimus pueris Alexandrinis aquam in manus nivatam infundentibus aliisque insquentibus ad pedes ac paronychia cum ingenti subtilitate tollentibus, ac ne in hoc quidem tam molesto tacebant officio, sed obiter cantabant [...]"58


Der Text berichtet vom Gastmahl des Trimalchio und der Einnahme ihrer Plätze, wobei Sklaven aus Alexandria, bzw. hier im speziellen pueris und damit also Knaben, den Herren Wasser auf die Hände gossen und andere ihnen die Nietnägel von den Füßen beseitigten.


Diese Jungen dienten oft auch gleichzeitig als Lustobjekt ihrer Herren und deren Gäste, worauf auch Seneca verweist:

"Ich gehe hinweg über die Scharen unglücklicher Jungen, auf die nach dem Gelage andere Schändlichkeiten im Schlafzimmer warten. Ich gehe hinweg über die Scharen von Lustknaben, nach Völkern und Farben eingeteilt, damit es bei allen dieselbe Glätte gibt, dieselbe Länge des ersten Bartflaumes, dieselbe Art des Haars, damit nicht einer, der glatteres Haar hat, unter kraushaarige gerät. [...]"59 (Üs. Manfred Rosenbach)


Auch dieser Text besagt, dass Jungen, besonders häufig nach Festen und Feiern, ihren Herren sexuell zur Verfügung stehen mussten. Er weißt wiederum auf die gefragten jugendlichen Äußerlichkeiten der Knaben hin, und kann als Beispiel dafür gesehen werden, dass der Sexualverkehr mit Sklavenkindern zur gängigen Praxis gehörte.


Daneben konnten Sklavenkinder auch noch viele andere Tätigkeiten ausüben. Ein Gedicht des Martials zeigt z.B eine `Grabinschrift auf den jungen Barbier` Pantagathus: "Hier in dem Hügel ruht Pantagathus, jung noch an Jahren hingerafft - seinem Herrn war es zum Kummer und Schmerz-, er, der das flatternde Haar mit dem Eisen, dass kaum man es merkte kürzt und die struppige Wang sauber zu glätten verstand. Erde, du mögest ihm gnädig, wie du es ihm schuldest, und leicht sein! Leichter kannst du nicht sein als seine sorgsame Hand." (Üs. Rudolf Helm)60 Auch in handwerklichen Berufen konnten Kinder ausgebildet werden. Der 12jährige Pagus, von dem man annimmt dass er ein servus natus, delicatus seines Herren war, ist beispielsweise bekannt als kunstfertiger Goldschmied.61


Während nun vorwiegend Knaben erwähnt wurden, kann man zu den "Berufen" der Mädchen sagen, dass sie hauptsächlich in der Unterhaltungsbranche tätig waren. So berichtet eine Grabinschrift von der im Kindesalter verstorbenen Tänzerin Flavia Dionysias:


"Hic iacet exiguis Dionysa / flebilis annis extremum tenui / que pede rupit iter / Cuius in octara / lascivia surgere messe coeperat / et dulces fingere nequitias. / Qudsi longa tuae manissent tempora / vitae doctior in terris / nulla puella foret."


Quellen bezeugen auch die Existenz der 14jährigen liberta Liciniae Eucharis, welche höchstwahrscheinlich bereits als serva nata von ihrer patrona in der chorischen Deklamation ausgebildet wurde, und Pheobe Vocontia, welche bereits mit 12 Jahren "Karriere" als Bühnentänzerin beim Zwischenspiel in Rom gemacht hatte.62


Beobachten lässt sich auch, dass hochqualifizierte Kinder von ihren Herren aus ihren Tätigkeiten oft vorzeitig freigelassen wurden. Diese Möglichkeit beruht nicht allein auf einer guten Beziehung zu den Herren, sondern ist auch bedingt durch bessere Nutzbarkeit der operae; besonders bei Berufen außerhalb des Haushaltes. Wenn man Sklavenkinder früher ausbilden ließ, bedeutete dies, dass sie auch eher als Spezialisten tätig werden konnten und so war die Chance größer, die anfänglichen Investitionen für Aufzucht, Ausbildung und Unterkunft, zu amortisieren. 63


5. Zusammenfassung

In der römischen Antike war das Halten von Sklaven durchaus üblich und war nicht nur ein wichtige Wirtschaftsfaktor, sondern gleichzeitig auch ein Statussymbol, welches den sozialen Stellenwert förderte. Neben Frauen, gehörten die Kinder in der Antike zu den häufigsten Opfern von Raub und Verkauf bzw. von Missbrauch und Ausbeutung. Grundsätzlich kann man zwischen mehreren "Kategorien" von Sklavenkindern unterscheiden, welche sich hauptsächlich nach der Intention des Herrn richten. Um später Nutzen aus dem Sklavenkind ziehen zu können, sind im Verlauf seiner Ausbildung längerfristige Investitionen nötig. Für die Versorgung und Pflege von Säuglingen und Kleinkindern gibt es mehrere Möglichkeiten, wobei man hier meist Ammen finden wird, welche diese Aufgabe übernehmen. Später müssen die Herren für eine entsprechende Ausbildung Sorge tragen, damit sich die Anschaffung des Sklavenkindes auch wirklich lohnt. Im Vordergrund stand für sie dabei hauptsächlich der wirtschaftliche Wert, der gesteigert werden soll.


Betrachtet man die Quellen, sowie unterschiedliche Lebensläufe der Sklavenkinder, so wird man bemerken, dass sie ganz verschiedene Erfahrungen mit ihren Herren machen konnten. Einige konnten eine solide Ausbildung im Haus der domini, oder an Elementarschulen genießen und wurden teilweise sogar wie eigene freie Kinder behandelt und geschätzt. Andere wiederum, welche zu Kastration und früher Prostitution gezwungen wurden, waren ein Leben lang physisch und psychisch verstümmelt. Die Welt der Kinder in der römischen Antike war daher überschattet von einem Bild der Gegenwelten; je nachdem welches Schicksal ihnen zuteil wurde, hatte dies auch weitere Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit und ihr künftiges Leben.


Obwohl die Quellenlage zu Kindern im römischen Reich allgemein sehr vielseitig ist, liegt die Schwierigkeit darin brauchbares Material über Kinder die Sklaven waren zu finden, da sie als Teil der unteren Klasse, oft nur nebenbei, anonym, oder auch einfach überhaupt nicht, in den antiken Quellen vorkommen.


Abschließend kann man nun sagen, dass es von großer Bedeutung ist römische Kultur auch einmal so zu betrachten, dass Kindheit nicht nur mit positiven Konnotationen belegt ist. Wichtig ist es dabei auch, den Blickpunkt von der historischen Dimension dieser Bilder auch manchmal auf unsere Zeit umschwenken zu lassen, da Kinderarbeit durchaus noch immer eine Problematik von dringender Aktualität ist.


Literaturverzeichnis

Bibliographie


Monographien

Norbert Brockmeyer: Antike Sklaverei. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1979


Annika Backe-Dahmen: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein: Zabern, 2008


Elisabeth Herrmann-Otto: Ex ancilla natus. Untersuchungen zu den "hausgeborenen" Sklaven und Sklavinnen im Westen des römischen Kaiserreiches. Stuttgart, 1994


Peter Guyot: Eunuchen als Slaven und Freigelassene in der griechisch-römischen Antike. Stuttgart, 1994


Lexika

Josef Wiesehöfer: Der Neue Pauly Band 6 (1999) 466 s.v. Kindersklaven


Josef Wiesehöfer: Der Neue Pauly Band 6 (1999) 468-470 s.v. Kindesaussetzung


Aufsätze in Sammelbänden:

Beryl Rawson: `Children in the Roman familia`, in: Rawson, Beryl (Hrsg.): The family in ancient Rome. New Perspectives. London and Sidney: Croom Helm, 1986. S. 170 - 200.


Elisabeth Hermann-Otto: `Kindsein im römischen Reich`, in Heinz Heinen (Hrsg.): Kindersklaven - Sklavenkinder. Schicksale zwischen Zuneigung und Ausbeutung in der Antike und im interkulturellen Vergleich. Stuttgart: Steiner, 2012, 171-202


Richard Gamauf: `Kindersklaven in klassischen römischen Rechtsquellen`, in Heinz Heinen (Hrsg.): Kindersklaven - Sklavenkinder. Schicksale zwischen Zuneigung und Ausbeutung in der Antike und im interkulturellen Vergleich. Stuttgart: Steiner, 2012, 231-260


Quellenangabe

Quintus Horatius Flaccus epistulae (Üs. Johann Heinrich)

Horaz ep. 11,2


Marcus Fabius Quintilianus institutiones oratoriae (Üs. Helmut Rahn)

Quint. inst. orat. 5,10,67


L. Annaeus Seneca de providentia (Üs. Manfred Rosenbach)

Sen. de providentia 1,6


Codex Iustinianus

Cod. Iust. 4,43,2 pr. (Imp. Constantinus Augustus provincialibus suis)


Corpus Inscriptionum Latinarum

CIL VI 16057


Papyrus aus Oxyrinchus

P.Oxy 744 ("Brief des Ilarion an seine Frau")


Ulpianus libro quinquagensimo quinto ad edictum

Dig. 7,7,7,6,1


Lucius Iunius Moderatus Columella res rusticate (Üs. Karl Ahrens)

Column. de re rustica 1,8,19

Column. 1,8,2


Plutarch von Chaironeia (Üs. Konrat Ziegler)

Plut. Cato maior 21

Plut. Crass. 2


Seneca epistulae morales ad Lucilium (Üs. Manfred Rosenbach)

Sen. epist. 47,7 95,24


Petronius Cena Trimalchionis

Petron. cen. 31,3


Martial Epigrammaton (Üs. Rudolf Helm)

Mart. epig. 6,52


Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Preisliste des Justinians

Elisabeth Herrmann-Otto: Ex ancilla natus. Untersuchungen zu den "hausgeborenen" Sklaven und Sklavinnen im Westen des römischen Kaiserreiches. Stuttgart, 1994. S. 330.

1 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S. 123.

2 Vgl. Brockmeyer, N.: Antike Sklaverei. Darmstadt 1979. S. 159.

3 Vgl. Ebd. S. 164.

4 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S.122.

5 Vgl. Ebd. S. 9.

6 Vgl. Gamauf, R.: Kindersklaven in klassischen römischen Rechtsquellen 2012. S. 233.

7 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S. 123.

8 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S.122.

9 Horaz ep. 11,2.

10 Quint. inst. orat. 5,10,67 (Üs. Helmut Rahn): "Der Sklave hier, den du für dich in Anspruch nimmst, ist entweder in deinem Haus geboren oder gekauft oder geschenkt oder durch Testament vermacht oder dem Feinde weggenommen, oder er ist ein Fremder."

11 Vgl. Wiesehöfer, J.: Der Neue Pauly. 1999. S. 466. s.v. Kindersklaven

12 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S.122.

13 Vgl. Brockmeyer, N.: Antike Sklaverei. Darmstadt 1987. S. 164.

14 Sen. de providentia 1,6

15 Vgl. Rawson, B.: `Children in the Roman Familia.´ London and Sidney 1986. S. 186.

16 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S. 122.

17 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S. 23.

18 Cod. Theod. 5,9,1 f.

19 Vgl. Wiesehöfer, J.: Der Neue Pauly. 1999. S. 468-470. sv. Kindesaussetzung

20 Vgl. Ebd. S. 23.

21 Vgl. Wiesehöfer, J.: Der Neue Pauly. 1999. S. 468-470. sv. Kindesaussetzung

22 Cod. Iust. 4,43,2 pr. (Imp. Constantinus Augustus provincialibus suis)

23 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S. 122.

24 Vgl. Herrmann-Otto, E.: `Kindsein im Römischen Reich`. Stuttgart 2012. S. 192.

25 Vgl. Rawson, B.: `Children in the Roman Familia.` London and Sidney 1986. S. 173.

26 Vgl. Herrmann-Otto, E.: `Kindsein im Römischen Reich`. Stuttgart 2012. S. 172.

27 Vgl. Ebd.

28 CIL VI 16057 (Rom); Anm.: Hermann-Otto, E.: `Kindsein im Römischen Reich`. Stuttgart 2012. S. 179.

29 Vgl. Ebd. S. 176.

30 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S. 122.

31 P.Oxy 744; Anm.: Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S. 24.

32 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 288.

33 Dig. 7,7,6,1 (Ulp.): si minor annis quinque vel debilis servus sit vel quis alius, cuius nulla opera esse apud dominum potuit, nulla aestimatio fiet. Anm.: Herrmann-Otto, E.: Kindsein im Römischen Reich. Stuttgart 2012. S. 185.

34 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 309.

35 Vgl. Ebd. S. 289.

36 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 289.

37 Colum. de re rustica. 1,8,19

38 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 306.

39 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 313.

40 Plut. Cato maior 21, Anm.: Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 313.

41 Plut. Crass. 2 Anm.: Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 313.

42 Vgl. Ebd. S. 314.

43 Vgl. Gamauf, R.: `Kindersklaven in klassischen römischen Rechtsquellen`. 2012. S. 252- 255.

44 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 308.

45 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Kindsein im Römischen Reich. Stuttgart 2012. S. 184.

46 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 331.

47 Vgl. Ebd. S. 329f.

48 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 330.

49 Vgl. Guyot, P.: Eunuchen als Sklaven und Freigelassene in der griechisch-römischen Antike. Stuttgart 1980. S. 34.

50 Vgl. Ebd. S. 60.

51 Sen. epist. 47,7

52 Vgl. Guyot, P.: Eunuchen als Sklaven und Freigelassene in der griechisch-römischen Antike. Stuttgart 1980. S. 60.

53 Vgl. Backe-Dahmen, A.: Die Welt der Kinder in der Antike. Mainz am Rhein 2008. S. 122.

54 Colum. 1,8,2; Anm.: Gamauf, R.: `Kindersklaven in klassischen römischen Rechtsquellen.` S. 248.

55 Vgl. Gamauf, R.: `Kindersklaven in klassischen römischen Rechtsquellen`. S. 249.

56 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 333.

57 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 324.

58 Petron. cen. 31,3

59 Sen. ep. 95,24. "Transeo puerorum infelicium greges, quos post transacta conuiuia aliae cubiculi contumeliae exspectant. Transeo agmina exoletorum per nationes coloresque discripta, ut eadem omnibus leuitas sit, eadem primae mensura lanuginis, eadem species capillorum, ne quis cui rectior est coma, crispulis misceatur. [...]"

60 Mart. epig. 6,52

61 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 335.

62 Vgl. Herrmann-Otto, E.: Ex ancilla natus. Stuttgart 1994. S. 334.

63 Vgl. Ebd.. S. 335.


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