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Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in die Regelschulen .doc

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Social Science
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Educational Science / Pedagogy
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Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in die Regelschulen

Inhaltsverzeichnis

1.      Einleitung

2.      Begriffserläuterungen

2.1              Behinderung

2.2              Integration und Inklusion

2.3              Sonderpädagogischer Förderbedarf

3.      Historische Entwicklung der Integrationspädagogik

4.      Möglichkeiten der Integration: Pädagogische Rahmenbedingungen

4.1              Das 11+4- Modell

4.2              Das 18+2- Modell

4.3              Die Einzelintegration

4.4              Das Pädagogische Team

5.      Pädagogisch-didaktische Konzepte einer Integrationsklasse

5.1              Formen des gemeinsamen Unterrichts

5.2              Zieldifferentes Lernen

5.3              Kooperative Grundhaltung aller Beteiligten

6.      Förderung in Regelschulen oder Förderschulen?

6.1              Grenzen der Integration

6.2              Beispiel: Das LAUF-Projekt in Hamburg

6.2.1        Schulleistungen

6.2.2        Intelligenz

6.2.3        Soziale Indikatoren

6.3              Diskussion

7.      Fazit

1              Einleitung

„Wir haben den scheinbar Nichtbehinderten klar zu machen, daß ihre Unfähigkeit, Behinderte als Gleiche zu begreifen, ihre eigene Behinderung ist.“(Ernst Klee)[1]

Seit Anfang der 70er- Jahre wird in Deutschland die separierte Unterrichtung in Sonderschulen von Kindern mit speziellem Förderbedarf durch die Integrationsbewegung, die eine integrierte Förderung dieser Kinder in Regelschulen propagiert, in Frage gestellt.

Fast jeder zwanzigste Schüler[2] in Deutschland besucht mittlerweile eine Sonderschule.

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Ein Ziel der Integrationsbewegung ist somit, das Zusammenleben von Behinderten und Nichtbehinderten in der Gesellschaft zur Normalität werden zu lassen, beginnend im Kindergarten bzw. in der Schule.

Auch Eltern von Kindern mit einem sonderpädagogischem Bedarf setzen sich mit großem Engagement für die Idee eines wohnortnahen und gemeinsamen schulischen Lernens aller Kinder ein. Dieses Engagement wird auch von der UN-Menschenrechtskonvention gestärkt, die in diesem Jahr für Deutschland verbindlich wird.

Hiernach sollen Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu einem hochwertigen, inklusiven Unterricht haben. Eltern haben somit ein Recht, für ihr behindertes Kind einen Platz in einer Regelschule einzufordern.

Doch dies sieht in der Praxis immer noch anders aus. Erst vor kurzem hat das Verwaltungsgericht Schleswig- Holstein eine Klage von Eltern abgewiesen, die durchsetzen wollten, dass ihre behinderte Tochter an einer Regelschule (Grundschule) unterrichtet wird. Gegen den Willen der Eltern werden immer noch zahlreiche Kinder in einer Sonderschule unterrichtet (Trenkamp, 2009).

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Wo sind der Integration Grenzen gesetzt? Ziel dieser Arbeit ist es, soweit dies möglich ist, auf diese Fragen eine Antwort zu finden. Hierzu werden zum Verständnis die relevanten Begriffe „Behinderung, Integration, Inklusion sonderpädagogischer Förderbedarf“ definiert (Kap.2) und die Integrationspädagogik in einem kurzen historischen Abriss beleuchtet (Kap.3).

Anschließend werden die Möglichkeiten (Kap.4 und Kap.5) und die Grenzen der Integration (Kap.6). erläutert. Angesichts der oben aufgeworfenen Fragen soll eine empirische Untersuchung mit einer nachfolgenden Diskussion die Arbeit abschließen.

2                   Begriffserläuterungen

Zu Beginn jeder Untersuchung steht der Versuch, ein Grundverständnis über die hier verwendeten Begriffe darzulegen, um gewissermaßen einen Einstieg in die Thematik zu finden.

2.1 Behinderung

Im alltäglichen Leben sind uns Bezeichnungen wie Körperbehinderte, Geistigbehinderte, Sprachbehinderte, Sehbehinderte etc. nicht fremd. Wie es scheint, sind wir es gewohnt, Menschen in Kategorien einzuteilen, die aber wenig helfen, etwas über die Personen zu erfahren.

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Selbst ein großer Teil der Sonderpädagogen betrachten „Behinderung“ immer noch als einen wesentlichen Begriff ihres Tätigkeitsbereichs (Sander, 2002, S.99). Vor diesem Hintergrund sollen einige unterschiedliche Überlegungen vorgestellt werden:

Durch das Bundessozialhilfegesetz hatte der Terminus „Behinderung“ eine entscheidende Entwicklung gehabt. Nach § 39 I BSHG (Fassung von 1961) sind solche Personen „behindert“, die in ihrer Hör,- Sprach,- und Bewegungsfähigkeit (Körperbehinderung) beeinträchtigt sind.

Hiernach sind die Eigenschaften einer Behinderung in der Person selbst zu suchen, ohne die Abhängigkeit von ihrem Lebensumfeld.

Der Deutsche Bildungsrat definiert „Behinderung“ folgendermaßen:

„Als behindert im erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist.

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Nach dem ökosystemischen Ansatz wird die „Behinderung“ durch eine gestörte oder ungenügende Integration der betreffenden Person in ihrem Umfeld hervorgerufen. So liegt eine „Behinderung vor, wenn ein Mensch mit einer Schädigung oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System integriert ist“ (Sander, 2002, S.106)

Schöler (2002, S.110) ist dafür, dass der Begriff „Behinderte“ durch „Kinder/Jugendliche mit einer Beeinträchtigung“ ersetzt werden sollte. Bezugnehmend auf die Definition von Sander, ist der Mensch nach Schöler von einer „Behinderung“ nur dann betroffen, wenn sein soziales Umfeld bzw. die Gesellschaft nicht in der Lage ist, sich auf ihn einzustellen und er „wegen seiner Schädigung die soziale Rolle nicht einnehmen kann, die er oder sie ohne diese Schädigung in der Familie, am Arbeitsplatz […] einnehmen würde“ (ebd., S.110).

Hier ist die letzte Ansicht hervorzuheben, so dass eine „Behinderung“ nicht mit einer medizinischen Schädigung vorliegt, sondern eher dann, wenn das Individuum von der Gesellschaft ausgeschlossen wird und nicht die Möglichkeit hat, in der Schule oder am Wohnort eine akzeptierte soziale Rolle zu finden.

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