Integration von Kindern und
Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in die Regelschulen
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffserläuterungen
2.1
Behinderung
2.2
Integration
und Inklusion
2.3
Sonderpädagogischer
Förderbedarf
3. Historische
Entwicklung der Integrationspädagogik
4. Möglichkeiten
der Integration: Pädagogische Rahmenbedingungen
4.1
Das
11+4- Modell
4.2
Das
18+2- Modell
4.3
Die
Einzelintegration
4.4
Das
Pädagogische Team
5. Pädagogisch-didaktische
Konzepte einer Integrationsklasse
5.1
Formen
des gemeinsamen Unterrichts
5.2
Zieldifferentes
Lernen
5.3
Kooperative
Grundhaltung aller Beteiligten
6. Förderung
in Regelschulen oder Förderschulen?
6.1
Grenzen
der Integration
6.2
Beispiel:
Das LAUF-Projekt in Hamburg
6.2.1
Schulleistungen
6.2.2
Intelligenz
6.2.3
Soziale
Indikatoren
6.3
Diskussion
7. Fazit
1
Einleitung
„Wir
haben den scheinbar Nichtbehinderten klar zu machen, daß ihre Unfähigkeit,
Behinderte als Gleiche zu begreifen, ihre eigene Behinderung ist.“(Ernst Klee)
Seit
Anfang der 70er- Jahre wird in Deutschland die separierte Unterrichtung in
Sonderschulen von Kindern mit speziellem Förderbedarf durch die
Integrationsbewegung, die eine integrierte Förderung dieser Kinder in
Regelschulen propagiert, in Frage gestellt. Fast jeder zwanzigste Schüler in
Deutschland besucht mittlerweile eine Sonderschule.
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Ein
Ziel der Integrationsbewegung ist somit, das Zusammenleben von Behinderten und
Nichtbehinderten in der Gesellschaft zur Normalität werden zu lassen, beginnend
im Kindergarten bzw. in der Schule.
Auch Eltern von Kindern mit einem
sonderpädagogischem Bedarf setzen sich mit großem Engagement für die Idee eines
wohnortnahen und gemeinsamen schulischen Lernens aller Kinder ein. Dieses
Engagement wird auch von der UN-Menschenrechtskonvention gestärkt, die in
diesem Jahr für Deutschland verbindlich wird.
Hiernach
sollen Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu einem
hochwertigen, inklusiven Unterricht haben. Eltern haben somit ein Recht, für
ihr behindertes Kind einen Platz in einer Regelschule einzufordern. Doch dies
sieht in der Praxis immer noch anders aus. Erst vor kurzem hat das
Verwaltungsgericht Schleswig- Holstein eine Klage von Eltern abgewiesen, die durchsetzen
wollten, dass ihre behinderte Tochter an einer Regelschule (Grundschule)
unterrichtet wird. Gegen den Willen der Eltern werden immer noch zahlreiche
Kinder in einer Sonderschule unterrichtet (Trenkamp, 2009).
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Wo
sind der Integration Grenzen gesetzt? Ziel dieser Arbeit ist es, soweit dies
möglich ist, auf diese Fragen eine Antwort zu finden. Hierzu werden zum
Verständnis die relevanten Begriffe „Behinderung, Integration, Inklusion
sonderpädagogischer Förderbedarf“ definiert (Kap.2) und die
Integrationspädagogik in einem kurzen historischen Abriss beleuchtet (Kap.3).
Anschließend
werden die Möglichkeiten (Kap.4 und Kap.5) und die Grenzen der Integration (Kap.6).
erläutert. Angesichts der oben aufgeworfenen Fragen soll eine empirische Untersuchung
mit einer nachfolgenden Diskussion die Arbeit abschließen.
2
Begriffserläuterungen
Zu Beginn jeder
Untersuchung steht der Versuch, ein Grundverständnis über die hier verwendeten
Begriffe darzulegen, um gewissermaßen einen Einstieg in die Thematik zu finden.
2.1
Behinderung
Im
alltäglichen Leben sind uns Bezeichnungen wie Körperbehinderte,
Geistigbehinderte, Sprachbehinderte, Sehbehinderte etc. nicht fremd. Wie es
scheint, sind wir es gewohnt, Menschen in Kategorien einzuteilen, die aber
wenig helfen, etwas über die Personen zu erfahren.
In
der Wissenschaft, insbesondere in der handlungsorientierten Wissenschaft wie
der Pädagogik, gibt es keine einheitliche, allgemein gültige Definition des
Begriffes „Behinderung“.
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Durch
das Bundessozialhilfegesetz hatte der Terminus „Behinderung“ eine entscheidende
Entwicklung gehabt. Nach § 39 I BSHG (Fassung von 1961) sind solche Personen
„behindert“, die in ihrer Hör,- Sprach,- und Bewegungsfähigkeit
(Körperbehinderung) beeinträchtigt sind. Hiernach sind die Eigenschaften einer
Behinderung in der Person selbst zu suchen, ohne die Abhängigkeit von ihrem
Lebensumfeld.
Der
Deutsche Bildungsrat definiert „Behinderung“ folgendermaßen:
„Als behindert im
erziehungswissenschaftlichen Sinne gelten alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen,
die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation
oder in den psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, dass
ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Deshalb
bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung.“ (Deutscher Bildungsrat, 1979,
S.32, zitiert nach Sander, 2002, S.103).
Nach dem
ökosystemischen Ansatz wird die „Behinderung“ durch eine gestörte oder
ungenügende Integration der betreffenden Person in ihrem Umfeld hervorgerufen.
So liegt eine „Behinderung vor, wenn ein Mensch mit einer Schädigung
oder Leistungsminderung ungenügend in sein vielschichtiges Mensch-Umfeld-System
integriert ist“ (Sander, 2002, S.106)
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Hier
ist die letzte Ansicht hervorzuheben, so dass eine „Behinderung“ nicht mit
einer medizinischen Schädigung vorliegt, sondern eher dann, wenn das Individuum
von der Gesellschaft ausgeschlossen wird und nicht die Möglichkeit hat, in der
Schule oder am Wohnort eine akzeptierte soziale Rolle zu finden. Somit ist es
notwendig, die vorherrschenden Gegebenheiten des Schulsystems auf alle
Kinder abzustimmen, damit keinem Kind eine nicht zu überwindende „Behinderung“
bescheinigt wird.
2.2
Integration und Inklusion
Der Terminus
„Integration“ stammt aus dem lateinischen „integratio“ und lässt sich als
„Wiederherstellung eines Ganzen“, „Vervollständigung“ übersetzen (Duden, 2007,
S.464). Auch in anderen wissenschaftlichen Disziplinen wie der Psychologie,
Soziologie, Mathematik und Wirtschaft taucht der Begriff auf. Diese Arbeit
beschränkt sich auf das Verständnis von Integration im Sinne der Pädagogik.
Hiernach sollen behinderte und nichtbehinderte Kinder, Jugendliche und
Erwachsene eine gemeinsame Erziehung und Bildung erfahren.
Das fundamentale
Anliegen ist dabei die Forderung, dass die „individuellen Förderbedarfe“ aller
Schüler, mit und ohne Behinderung, unabhängig welcher Art von Behinderung, in einer
Schule für alle befriedigt werden (Feuser, 2002, S.280 [Hervorhebung im
Original]; Prengel, 1995, S.139).
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