Prüfungsfragen Grundlagen der
Elektrizitätswirtschaft
Begriffserklärungen
und Definitionen
1. Erklären bzw.
Definieren Sie folgende Begriffe: (Bei der Prüfung ca. 5 Begriffe)
• Vertikal
integriertes Elektrizitätsunternehmen
ELU mit mindestens zwei folgender
Funktionen: a) Erzeugung und Stromhandel; b) Übertragung und c) Verteilung;
• Versorgung
Lieferung oder Verkauf von
Elektrizität an Kunden;
• Lieferant
natürliche oder juristische
Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität anderen natürlichen oder
juristischen Personen zur Verfügung stellt;
• Erzeuger
juristische, natürliche Person
oder Erwerbsgesellschaft, die Strom erzeugt;
• Erneuerbare
Energien
Wasserkraft,
Biomasse, Biogas, geothermische Energie, Wind und Sonne; Müll und Klärschlamm
gelten nicht als "erneuerbare Energie";
• KWK-Anlagen
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• KWK-Energie
elektrische Energie, die
unmittelbar und effizienzmaximiert als Koppelprodukt bei der Erzeugung von
Fernwärme hergestellt wird.
• Stromhändler
natürliche oder juristische
Person oder Erwerbsgesellschaft, die Elektrizität in Gewinnabsicht verkauft;
• Bilanzgruppe
(BG) Zusammenfassung von
Lieferanten und Kunden zu einer virtuellen Gruppe innerhalb derer ein Ausgleich
zwischen Aufbringung (Bezugsfahrpläne, Einspeisungen) und Abgabe (Lieferfahrpläne,
Ausspeisungen) erfolgt;
• Bilanzgruppenverantwortlicher
(BGV) gegenüber anderen
Marktteilnehmern und dem Bilanzgruppenkoordinator zuständiger Vertreter einer
Bilanzgruppe;
•
Bilanzgruppenkoordinator
(BGK) natürliche oder
juristische Person, die eine Verrechnungsstelle auf Grund einer Konzession
betreibt;
• Fahrplan
Unterlage, die angibt, in
welchem Umfang elektrische Leistung als prognostizierter
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• Lastprofil
in Zeitintervallen
dargestellte Bezugsmenge oder Liefermenge eines Einspeisers oder Entnehmers;
• Standardisiertes
Lastprofil
für eine bestimmte Einspeiser-
oder Entnehmergruppe charakteristisches Lastprofil;
• Ausgleichsenergie
Differenz zwischen vereinbartem
Fahrplanwert und dem tatsächlichen Bezug oder der tatsächlichen Lieferung der
Bilanzgruppe je definierter Messperiode, wobei die Energie je Messperiode
tatsächlich erfasst oder rechnerisch ermittelt werden kann;
• Verbundnetz
Anzahl von Übertragungs- und
Verteilernetzen, die durch Verbindungsleitungen miteinander verbunden sind;
• Regelzone
kleinste Einheit des
Verbundsystems mit Frequenz-Leistungsregelung;
• Regelzonenführer
(RZF) für die
Leistungs-Frequenzregelung in einer Regelzone Verantwortlicher;
• Hilfsdienste
alle zum Betrieb eines
Übertragungs- oder Verteilernetzes erforderlichen Dienstleistungen;
• Übertragung
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• Verteilung
Transport von Elektrizität mit
mittlerer oder niedriger Spannung über Verteilernetze zum Zwecke der
Stromversorgung von Kunden;
• Netzzutritt
erstmalige Herstellung eines
Netzanschlusses oder die Erhöhung der Anschlussleistung eines bestehenden
Netzanschlusses;
• Netzanschluss
physische Verbindung der
Anlage eines Kunden oder Stromerzeugers mit dem Netzsystem
• Netzebenen
im wesentlichen durch die
Spannungshöhe bestimmter Netz-Teilbereich;
Besonderheiten der
Elektrizitätswirtschaft
2. Nennen Sie die 9
Paradigmen der Elektrizitätswirtschaft und beschreiben Sie diese.
1.)
Leitungsgebundenheit
Die Leitungsgebundenheit der
Energiearten Strom, Gas und Fernwärme erfordert zur Vermeidung von Doppel- und
Mehrfachinvestitionen, dass nur eine einzige
Energieversorgungsunternehmung
für die leitungsmäßige Versorgung eines bestimmten
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2.)
Netzgebundenheit der elektrischen Energie
Der Fluss der elektrischen
Energie in einem Netz lässt sich im Vergleich zu den anderen
Energieformen wie Öl und Gas
nicht steuern. Der Strom in einem Netz nach physikalischen Gesetzmäßigkeiten (
Kirchhoff’schen Regeln) auf.
Durch das Vernetzen von allen
Kraftwerken und allen Verbrauchern, wird die notwendige Reservehaltung von
Kraftwerken reduziert.
3.)
Gesamtsystemgebundenheit
Durch die Liberalisierung der
europäischen Elektrizitätswirtschaft und der damit verbundenen Entflechtung der
Bereiche Erzeugung (Vertrieb) – Übertragung – Verteilung (– Verbrauch)und der
Einführung des Wettbewerbs bei der Elektrizitätserzeugung wurde die Operative
Einheit des Gesamtsystems getrennt.
4.) Mangelnde
Speicherbarkeit elektrischer Energie
Da der Strom nicht in
nennenswertem Umfang gespeichert werden kann, muss die Erzeugung in jedem
Augenblick dem Bedarf nachgeführt werden. Die Kapazitäten
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