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Grundlagen der Energieinnovation (Page 4).doc

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Faculty
Technics
Discipline
Electrical Engineering
Document category
Summary
University, School
Technische Universität Graz - TU
Additional information
2009
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Strommessung
Bericht einer Strommessung Allgemeines Ein Impuls ist definiert durch: - Anstiegszeit - Rückenhalbwertszei­t - Scheitelwert und - Polarität Einige Messsysteme zur Strommessung: - Messs

Die meisten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft sind als Aktiengesellschaft (AG) ausgeführt. Diese Gesellschaftsform ist eine der erfolgreichsten Unternehmensformen und gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften.

Eine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person und entsteht durch die Eintragung in das Firmenbuch (§28ff. AktG). Eine AG muss ein Grundkapital (Nominale) von mindestens 70.000 € (§7 AktG) ausweisen, welches in Aktien zerlegt ist.

Die Aktionäre sind mit ihren Aktienanteilen am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und haften nur in Höhe der Einlagen.

Eine Aktiengesellschaft besteht aus folgenden drei, kurz beschriebenen Organen.

  1. Hauptversammlung (§102-124 AktG):

Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen (§105 AktG). Teilnahmeberechtigt sind alle Aktionäre, sowie der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Wichtigste Aufgabe der Hauptversammlung ist die Entlastung der

Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates (§104 AktG).

Der Jahresabschluss und die daraus evtl. resultierende Gewinnausschüttung (Dividenden) sind Bestandteil der Hauptversammlung.

  1. Aufsichtsrat (§86-99 AktG):

Die primäre Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung (§95 AktG). Erfordert es das Wohl der Gesellschaft kann der Aufsichtsrat ebenfalls eine Hauptversammlung einberufen (§95 AktG).

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Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 und maximal 20 natürlichen Personen (§86 AktG),welche von der Hauptversammlung für maximal 4 Jahre gewählt werden (§87 AktG).

  1. Vorstand (§70-85 AktG):

„Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses es erfordert.“ (§70 AktG).

Der Vorstand besteht aus mindestens einer natürlichen Person und übt die Aufgabe der Geschäftsführung aus, vollkommen weisungsfrei.

Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt (max. Vertragsdauer 5 Jahren)

Der Rechnungshof

Unternehmungen, Stiftungen, Fonds und Körperschaften, an denen der Bund mindestens zu 50 % beteiligt ist, werden vom Rechnungshof überprüft (Bsp. Verbund mit 51% in Staatsbesitz).

Der Rechnungshof ist in Österreich ein unabhängiges Organ des Nationalrates und der Landtage.

Ziele des Rechnungshofes

Als wichtigstes Ziel strebt der Rechnungshof den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel an, das heißt, eine Verringerung der Kosten bzw. eine Erhöhung des Nutzens beim Einsatz der öffentlichen Mittel.

 

Rechnungshof – Gesetz (4 Prinzipien)

  • Sparsamkeit
  • Wirtschaftlich [OUTPUT/INPUT], Effizienz
  • Zweckmäßig – Zielorientiert, Effektivität
  • Gesetzmäßig

 

Diesem strategischen Ziel dient auch die Steigerung der Effizienz und Effektivität der

Kontrolle im öffentlichen Bereich, die der Rechnungshof anstrebt.

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Strategie (griech. strategos)

  • findet im langfristigen Zeithorizont statt
  • Aufstellung oder Heranführen der Truppen zur Schlacht!
  • Schlacht gegen wen?
  • Schaffung der Erfolgspotentiale für die Zukunft!

 

Taktik (griech. taktike)

  • findet im mittelfristigen Zeithorizont statt
  • Kunst der Anordnung, Aufstellung eines Heeres!
  • Umsetzung

 

Operation (lat. operatio)

  • findet im kurzfristigen Zeithorizont statt
  • aktuelles Tun

 

Kurs-Gewinn Verhältnis (KGV)

Heute ist das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) die meist verwendete Kennzahl zur Beurteilung von Aktien. Hierbei wird der Kurs der Aktie in Relation zu dem für den Vergleichszeitraum gegebenen bzw. erwarteten Gewinn je Aktie gesetzt.


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Bei einem relativ niedrigen KGV wird eine Aktie als günstig bewertet angesehen, bei einem relativ hohen KGV als ungünstig. Der Kehrwert des KGV, also der Gewinn je Aktie durch den Kurs stellt eine Art Verzinsung der Aktie oder Gewinnrendite dar.

Kapitalanleger werden die Anlagemöglichkeiten mit der höchsten Rentabilität (Return of Investment, ROI) bevorzugen.

Deshalb gelten Unternehmensaktien mit hohem Gewinn bei gleichzeitig niedrigem Kurswert für Anleger als besonders interessant. Unternehmen streben ein KGV von ca. 15 an.


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