Title, Topic

Grundlagen Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil (Page 19).doc

®
Page 19 of 28
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23] [24] [25] [26] [27] [28]
Faculty
Law
Discipline
Jurisprudence / Law
Document category
Notes
University, School
Karl-Franzens-Universität Graz - KFU
Additional information
Responsible User
This text has been add by user ona.1475 on 2010-06-07. Disclaimer
Popularity
1.194  visits
Document length
~27.493  Words
~193.790  Chars
Rating
Networking




















More documents
Jurisprudence / Law

Bürgerliches Recht und Privatrecht - Österreich: Ausgewählte Kapitel
AUSGWÄHLTE KAPITEL DES PRIVATRECHTS Der Einfluß von Alter und Geisteszustand auf die juristischen Fähigkeiten des Menschen. Rechts- und Handlungsfähigkeit­: Geschäfts- undDeliktsfähigkei­t,


Strafrecht u. Strafgesetz in Österreich - ausgewählte Kapitel
Ausgewählte Kapitel STRAFRECHT Kurs I. Einheit: 13.10.2004 -- Begriff und Funktion des Strafrechts -- zeitliche Geltung -- räumliche Geltung = internationales Strafrecht à Skriptum Seite 1 bis


Strafvollstreckung und Vollzug in Österreich
Strafvollstreckung­ Grundlagen Allgemeines - = Vollstreckung von formell rechtskräftigen Straferkenntnissen­ und Strafvergügungen - à VVG - Ergänzend dazu das VStG o Bei welchen Behörden


Arbeitsrecht in Österreich
Arbeitsrecht Reissner I) Arbeitnehmerbegrif­f Ein Dienstvertrag entsteht wenn jemand sich auf gewisse Zeit zur Dienstleistung für einen anderen verpflichtet. § 1151 ABGB 2 Wesensmerkmale:

Kein durch Wucher Benachteiligter wird bei dieser Rechtslage den Vertrag genauso wie vereinbart aufrecht erhalten. è Er kann ja nur verlieren. Kein Grund, gesetzlich angeordnete Nichtigkeit nicht als absolute anzusehen.

·         Nicht überzeugend ist die Zuordnung zur relativen Nichtigkeit dann, wenn es bloß um Vertragsklauseln geht, deren Gesetz- oder Sittenwidrigkeit (insb. nach § 879 Abs 3 oder nach § 6 KSchG) ohnehin nur zur Unwirksamkeit der Einzelklausel führt, den Restvertrag aber nicht tangiert (Teilunwirksamkeit, § 2 Abs 2 KschG u § 879 Abs 3 ABGB). Nichtige Klausel wird „geltungserhaltend“ reduziert oder durch dispositives Recht ersetzt.

Beides ist für den durch den Vertragsinhalt Benachteiligten immer günstiger als das Aufrechtbleiben des Vereinbarten.

C. Die Wurzelmängel im Überblick

Art des Mangels

Regelung

Konsequenzen

Dissens

§ 869

absolute Nichtigkeit

Fehlender Mindestinhalt

§ 869

absolute Nichtigkeit

Inhaltliche Unbestimmtheit

§ 869

absolute Nichtigkeit

Unverständlichkeit

§ 869, § 6 Abs 3 KSchG

absolute Nichtigkeit

Fehlende Ernstlichkeit

§ 869

absolute Nichtigkeit, wenn fehlender Ernst erkennbar

Unklarheit

§ 6 Abs 3 KSchG

relative Nichtikeit

Geschäftsunfähigkeit

Insb. §§ 151, 865

absolute Nichtigkeit oder schwebende Unwirksamkeit

Vertretungsmangel

§ 1016

absolute Nichtigkeit, aber Genehmigungsmöglichkeit

Scheingeschäft

§ 916

absolute Nichtigkeit, aber Schutz gutgläubiger Dritter

Ursprüngliche Unmöglichkeit

§ 878

absolute Nichtigkeit, aber uU Ersatzpflichten

Formmangel

Vgl insb §§ 883 Satz 2, 886 Satz 1

meist absolute Nichtigkeit, aber Heilung möglich (§ 1432)

Fehlen sonstiger Rechtsbedingungen

 

absolute Nichtigkeit, aber uU vorwirkende Pflichten

Gesetzeswidrigkeit

§ 879

absolute bwz. relative Nichtigkeit, uU bloß Teilnichtigkeit

Sittenwidrigkeit

§ 879

absolute bzw. relative Nichtigkeit, uU bloß Teilnichtigkeit

Geschäftsirrtum

§§ 871 f

Anfechtbarkeit, uU nur Teilvernichtung

Motivirrtum

§ 901 Satz 3 ua

Anfechtbarkeit, uU nur Teilvernichtung

Arglist

§ 870

Anfechtbarkeit, uU nur Teilvernichtung

Drohung (Zwang)

§ 870

Anfechtbarkeit, uU nur Teilvernichtung

Laesio enormis

§ 934

Anfechtbarkeit, aber Aufzahlungsrecht des Gegners; im Handelsverkehr uU kein Anfechtungsrecht (§ 351 a HGB)


§8 Willensmängel und ihre Folgen

A.      Allgemeines:

·               Recht der Willensmängel im vertraglichen Bereich wichtig - §§869f, aber auch gültig für: einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen §876 ( z.B.: Anfechtung einer Arbeitnehmerkündigung wegen Täuschung durch den Arbeitgeber)

·               Bei bewusster Irreführung durch den Vertragspartner: Aufhebung der Willenserklärung möglich

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Grundlagen Bürgerliches Recht I Allgemeiner T[...].doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

B.      Begriff, Arten und Folgen von Willensmängeln im Überblick:

·               wichtigste Form der Willensmängel = Irrtum = Fehlvorstellung von der Wirklichkeit

·               gleich behandelt: keine konkrete Vorstellung bei Erklärungsabgabe vorhanden ist (möglw. auf Grund von positiver Erwartung oder Zweifel)

·               Arten von Fehlvorstellungen: bezogen auf

o   Rechtslage ( = Rechtsirrtum und Rechtsfolgenirrtum)

o   Inhalt der Erklärung (= Erklärungsirrtum)

o   Inhalt des (angebahnten, abgeschlossenen) Geschäfts ( = Geschäftsirrtum)

o   Grund für die Erklärungsabgabe ( = Motivirrtum)

à meist unterschiedliche Behandlung im ABGB

·               Fehlvorstellungen über Zukünftiges = Fehlerwartungen - nur selten zu beachten (z.B.: bei Widerruf von Schenkungen §946)

·               unter Zwang abgegebene Erklärung - §870

    • Besonderheit: Erklärender weiß was er erklärt und will dies in gewissem Sinne auch, aber primär will er nur negative Folgen vermeiden à gibt Erklärung ab à keine freie Entscheidung

·               Willensmangel tritt nur bei einem Vertragsteil auf à keine per-se-Unwirksamkeit

·               Zweck d. Irrtumsrechts: Irrender kann selbst entscheiden ob er von Erklärung wieder Abstand nehmen will o Vertrag beibehalten ( = Anfechtungsrecht als Gestaltungsrecht)

 

 

C.      Schlichter Irrtum:

 

 

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Grundlagen Bürgerliches Recht I Allgemeiner T[...].doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

·               schlichter Irrtum = NICHT arglistige Irreführung (bewusste Täuschung)

·               bei List §870 : Anfechtung möglich aufgrund von evidentem Vorrang des Interesses des Überlisteten

II) Arten:

1) Erklärungsirrtum – Geschäftsirrtum- Motivirrtum- Rechtsirrtum

·               Erklärungsirrtum ( §871):

ü   Empfänger filtert anderen Inhalt aus Erklärung als Erklärender wollteà durch versprechen, verschreiben, undeutliche Ausdrucksweise sodass sie vom Empfänger anders verstanden werden durfte §914, Entstellungen der Erklärung am Übermittlungsweg (z.B.: E-Mail)

ü   ungelesene unterschriebene Erklärungen = Risikosphäre sorglosen Unterzeichners à grundsätzlich KEIN Irrtum

ABER: wenn Unterzeichnender wegen vorangegangener Gespräche von einem gewissen Inhalt des Papiers ausgehen kann, der sich jedoch als nicht gegeben erweist à Anfechtung wegen Erklärungsirrtum à hinzugefügter Inhalt = laut Empfängerhorizont (§ 914) nicht gültiger Vertragsinhalt

ü   Blankounterschriften: Partner hat näher determinierte Ausfüllungsermächtigung ( hat nicht die Rechtsmacht z.B.: bei Scheck eine höhere Summe einzugeben als vereinbart)

ü   Erklärungsirrtum = Sonderform des Geschäftsirrtum (=Inhaltsirrtums) §871 – Irrtum der die Hauptsache o eine wesentliche Beschaffenheit derselben betrifft è Willensmängel die sich AUF den Vertragsinhalt beziehen (Vertragstyp, wechselseitige R u Pflichten) Inhalt muss betroffen sein è Abgrenzung zum Motivirrtum

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Grundlagen Bürgerliches Recht I Allgemeiner T[...].doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

z.B.: Personenirrtümer bezogen auf nicht vorhandene verwaltungsbehördliche Befugnis (= wichtig für Erbringung der Vertragsleistung vgl.: Fehlen von gesetzlich vorgeschriebenen Konzessionen)

à ABER: Verletzung jeder von EU festgelegten Informationspflichten reicht NICHT für Anfechtung aber für öffentlich rechtliche Sanktion

·               Motivirrtum:

ü   Willensmangel betrifft den Beweggrund für Erklärungsabgabe („Warum schließt er den Vertrag?“) è keine Fehlvorstellung über den Inhalt!

ü   Wertirrtum: Bewertung von Leistung/Gegenleistung = Teil der eignen Risikosphäre à gemeiner Wert einer Sache = NICHT zu ihren Eigenschaften gehörig z.B.: Irrtümer über den Börsepreis ( spiegelt nicht automatisch den realen Wert wieder à KEIN echter WERTIRRTM )

ü   à Wertbildende Faktoren = immer Teil des Vertragsinhaltes à Irrtum darüber = GESCHÄFTSIRRTUM

ü   à schlichte und krasse Wertirrtümer im ABGB:

o   Wucher

o   Verkürzung über die Hälfte

o   möglw. auch in Lehre von den Geschäftsgrundlagen

ü   Kalkulationsirrtum ist reiner Motivirrtum wenn ein Vertragsteil persönlichen Aufwand zu gering schätzt

WENN ABER: kalkulierender Partner Kalkulationsgrundlagen offen legt & anderer Partner akzeptiert Berechnungsgrundlagen à Irrtümer gehören zum Geschäft selbst ==Geschäftsirrtum

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Grundlagen Bürgerliches Recht I Allgemeiner T[...].doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

2) Wesentlicher- unwesentlicher- unerheblicher Irrtum

ü   Einteilung beruht auf Kausalitätsbetrachtung:

ü  Frage: „Wäre der Vertrag ohne Irrtum

a)      überhaupt nicht,

o   Irrtum = wesentlich

o   Vertrag kann unter Vorlage aller Anfechtungsvoraussetzungen ganz beseitigt werden

b)      mit anderem Inhalt,

o   Irrtum = unwesentlich

o   à führt nur zu einer Anpassung

o   Irrtum hat keinen Einfluss auf den Inhalt

o   WICHTIG: Prüfung ob beide Vertragsteile auch unter anderen Bedingungen zusammengearbeitet hätten

c)      oder genauso wie abgeschlossen

o   Irrtum = unerheblich

o   „unerheblich“ = NICHT „unbeachtlich“

o   à unbeachtlich = Ergebnis rechtlicher Beurteilung à Irrtum löst keine Rechtsfolge aus

o   Irrender hat kein Gestaltungsrecht

zustande gekommen?“

III) Die weitreichende Anfechtbarkeit wegen Geschäftsirrtums:

1) Anfechtungsvorraussetzungen

·               Grundsätzlicher Vorrang des Prinzips der Vertragstreue è Anfechtungswilliger trägt Beweislast

·               Voraussetzungen des Anfechtungsrechts:

ü   Vorliegen eines Geschäftsirrtums (§871) bei Abgabe der Willenserklärung

ü   Kausalität des Irrtums

ü   Vorliegen einer der drei besonderen Voraussetzungen des §871 Abs.1

ü   rechtzeitige Abgabe der Anfechtungserklärung


Page 19 of 28
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23] [24] [25] [26] [27] [28]


swopdoc.com ist not responsible for the content of this text provided by third parties

Legal info - Copyright - Terms - Partner - Statistik - Contact
antiblock.org adblockdetector.com

Swap your documents