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In der Geschichte der Menschheit wurden also schon viele
Gerechtigkeitsbilder entworfen. Bereits zur Zeit der alten Griechen wurde
ausgiebig über dieses Thema diskutiert. Daher möchte ich mich gerne mit dem
historischen Ursprung, zumindest mit einem
der ersten überlieferten Werke bezüglich der Gedanken über Gerechtigkeit befassen.
Mein
Referat spiegelt die Gedankengänge des Aristoteles über Gerechtigkeit wider,
welcher verschiedene Gerechtigkeitsformen in bestimmter Weise strukturiert.
II. Mehrdeutigkeit der
Gerechtigkeit
Aristoteles geht
in seinem Werk „Nikomachische Ethik“ (Buch V), welches von seinen Schülern erst
nach seinem Tod erstellt wurde, von bestimmten Grundhaltungen
aus, welche jeder Mensch je nach Charakter einnimmt.
Zunächst einmal teilt er die Menschen in zwei Gruppen ein: Erstere bestehe aus
solchen, welche die Fähigkeit zur gerechten Handlung und damit auch Verlangen
nach Gerechtem besitzen. Die andere Gruppe habe die kontroverse Einstellung
hierzu. Laut Aristoteles kann man die Grundhaltung eines Menschen anhand von Gegebenheiten,
aus denen sich seine Haltung
konstruiert, ausfindig machen.
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ein gerechter Mensch erfüllt; nämlich Achtung vor den Gesetzen sowie vor
bürgerlicher Gleichheit.
Zur
genauen Differenzierung des Verhaltens eines ungerechten Menschen ist
hervorzuheben, dass dieser keineswegs nach dem Besitz aller Güter strebt,
sondern nur nach denjenigen, die für ihn immer einen Wert darstellen.
An dieser Stelle warnt Aristoteles vor einem möglichen Missverständnis,
denn ein ungerechter Mensch verlangt nicht immer nach einem Mehr, sondern
ebenso nach einem
Weniger, nämlich genau dann, wenn es um Dinge geht, die ein „Übel-an-sich“ sind.
Sein Verlangen richtet sich ausschließlich nach für ihn wertvollen
Sachverhalten. Diese Einstellung kritisiert Aristoteles heftig, da ein solcher
Mensch Ungleichheit herstellt.
„Er missachtet die Gleichheit“
dadurch, dass er mehr haben will. Darüber
hinaus ruft Aristoteles die Menschen auf, dafür zu beten, dass Güter für sie
wertvoll sein mögen anstatt den ihnen wertvollen Gütern nachzujagen.
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Dies
ist ein Mensch, der mehr haben will, das heißt z.B. einen größeren Anteil,
einen Vorteil vor anderen oder er ist jemand, der sogar andere betrügen würde.
Dabei kann es sich um Begierde nach Ansehen, politischen Ämtern, Macht oder
auch um Begierde
nach materiellen Gütern handeln.
Aristoteles
erwähnt die Notwendigkeit von Gütern und dass man von diesen zuviel oder
zuwenig besitzen kann; jedoch innerhalb bestimmter Grenzen seien sie nützlich.
Genau aus
diesem Grund ist das Recht eine menschliche Angelegenheit.
III. Was ist Gerechtigkeit?
Aristoteles
betont erneut die Folgerung aus seiner Definition des Ungerechten: „Alles
Gesetzliche ist im weitesten Sinn etwas Gerechtes.“
Dieser Zusammenhang ist ihm also sehr wichtig, denn Ziel des Gesetzes ist der
gemeinsame Vorteil für das gesamte Volk.
Daher bezeichnet er gerechtes Handeln als ein solches, „das Glück sowie dessen
Komponenten für das Gemeinwesen“ hervorbringt und erhält.
Diesbezüglich
wird Aristoteles auch noch konkreter; das Gesetz ruft zur Werthaftigkeit (bzw.
Trefflichkeit) auf sowie gleichermaßen zur Unterdrückung der Minderwertigkeit.
So verlangt es also nach der Verwirklichung von Trefflichkeit und verbietet
minderwertiges Handeln.
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den obersten Charakter ansieht.
Gerechtigkeit entspricht also Werthaftigkeit in ihrem ganzen Umfang,
wobei an
dieser Stelle anzumerken ist, dass mit Werthaftigkeit Tugend gemeint
wird.
Als Randbemerkung möchte ich noch hinzufügen, dass man in der
Spruchsammlung des Theognis diesen Zusammenhang ebenfalls findet: „In der
Gerechtigkeit ist alle Tugend
enthalten.“
Es gibt allerdings auch einen entscheidenden Unterschied zwischen Gerechtigkeit
und Tugend, welchen Aristoteles folgendermaßen beschreibt: Ein Mann mit vorbildlichem
Charakter übt bezogen auf seine Mitmenschen
Gerechtigkeit aus,
jedoch hinsichtlich seiner „persönliche Haltung“ entspricht sein Handeln ethischer Werthaftigkeit. Daher ist also
Gerechtigkeit durch ihre Wirkkraft in Bezug auf andere charakterisiert. Aus
diesem Grunde bezeichnet
man die Gerechtigkeit als fremdes Gut, sie nützt dem anderen.
IV. Aristoteles Differenzierung verschiedener
Gerechtigkeiten
Laut
Aristoteles gibt es mehr als nur eine Erscheinungsform der Gerechtigkeit. Daher
sei zunächst einmal hervorgehoben, dass der bisher erläuterte
Gerechtigkeitsbegriff nun mit
dem Namen „universelle Gerechtigkeit“ benannt wird.
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