Schandgeige: Dabei
wurden die Handgelenke an die Fußgelenke gefesselt, wobei der Gefangene in
dieser unbequemen Haltung aufgehängt werden konnte. Dieser musste dort oft tagelang
in dieser Position bleiben.
Schandmaske: Wenn
jemand ein eher kleineres Vergehen begangen hat, wurde ihm eine Schandmaske
aufgesetzt. Die Maske war mit einem Schild versehen, auf welchem die Straftat
des Angeklagten stand. So wurde er an den Pranger gebunden und musste sich vom
Volk verspotten lassen.
Richtschwert: Beim
Köpfen mit Hilfe des Richtschwertes wurde kein Richtblock benutzt. Der
Hinzurichtende musste sich hinknien oder hinsetzen. Danach schlug ihm der
Nachrichter den Kopf meist von Hinten ab.
Der Henker musste viel Geschick und
Übung mit dem Umgang des Richtschwertes haben. Oft kam es vor das der Henker
daneben schlug oder nur die Schultern traf. Es passierte aber auch oft, dass
sich der Kopf beim ersten Schlag nicht löste. Hinrichtungen bei denen mehr als
10 Schläge nötig waren, waren keine Seltenheit.
Käfig: Die Käfige
wurden vor den Toren der Städte im Mittelalter angebracht. In diese wurden die
Verbrecher meist Nackt eingesperrt, um sie dort sterben zu lassen. Entweder
verdursteten sie, oder erfroren sie im Winter oder sie starben an der
sommerlichen Hitze.
Die Überreste der Verbrecher wurden zur Abschreckung meist
noch einige Tage im Käfig gehalten.
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Letztendlich führte die Grausamkeit der Inquisition zur
Abschaffung der Folter. Bereits im Ende des 14. Jahrhunderts sind in Italien
Gesetze zur Erlassung der Folter aufgetaucht. Auch in der Zeit der Aufklärung
verlor die Folter immer mehr an Bedeutung.
Von nun an wurden Geständnisse von
Zeugen durch Indizienbeweise ersetzt. Als erster Deutscher Staat setzte Preußen
1740 die Folter ab. 1816 wurde der Einsatz der Folter vom Papst in
römisch-katholischen Ländern völlig verboten.