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Folter Heute und im Mittelalter (Page 2).doc

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Faculty
Social Science
Discipline
Religious Studies
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University, School
BRG Viktring Klagenfurt
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2006
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Religious Studies

Die 7 Todsünden
Die Sieben Todsünden und der Film Sieben Inhaltsverzeichnis­ 1. Todsünden. 1 1.1. Herkunft 1 1.2. Die Sieben Todsünden. 2 1.2.1. Zorn. 3 1.2.2. Hochmut 3 1.2.3. Wollust 3 1.2.4. Trägheit 3 1

Schandgeige: Dabei wurden die Handgelenke an die Fußgelenke gefesselt, wobei der Gefangene in dieser unbequemen Haltung aufgehängt werden konnte. Dieser musste dort oft tagelang in dieser Position bleiben.

Schandmaske: Wenn jemand ein eher kleineres Vergehen begangen hat, wurde ihm eine Schandmaske aufgesetzt. Die Maske war mit einem Schild versehen, auf welchem die Straftat des Angeklagten stand. So wurde er an den Pranger gebunden und musste sich vom Volk verspotten lassen.

Richtschwert: Beim Köpfen mit Hilfe des Richtschwertes wurde kein Richtblock benutzt. Der Hinzurichtende musste sich hinknien oder hinsetzen. Danach schlug ihm der Nachrichter den Kopf meist von Hinten ab.

Der Henker musste viel Geschick und Übung mit dem Umgang des Richtschwertes haben. Oft kam es vor das der Henker daneben schlug oder nur die Schultern traf. Es passierte aber auch oft, dass sich der Kopf beim ersten Schlag nicht löste. Hinrichtungen bei denen mehr als 10 Schläge nötig waren, waren keine Seltenheit.

Käfig: Die Käfige wurden vor den Toren der Städte im Mittelalter angebracht. In diese wurden die Verbrecher meist Nackt eingesperrt, um sie dort sterben zu lassen. Entweder verdursteten sie, oder erfroren sie im Winter oder sie starben an der sommerlichen Hitze.

Die Überreste der Verbrecher wurden zur Abschreckung meist noch einige Tage im Käfig gehalten.

 

 

4. Abschaffung der Folter:

 

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Letztendlich führte die Grausamkeit der Inquisition zur Abschaffung der Folter. Bereits im Ende des 14. Jahrhunderts sind in Italien Gesetze zur Erlassung der Folter aufgetaucht. Auch in der Zeit der Aufklärung verlor die Folter immer mehr an Bedeutung.

Von nun an wurden Geständnisse von Zeugen durch Indizienbeweise ersetzt. Als erster Deutscher Staat setzte Preußen 1740 die Folter ab. 1816 wurde der Einsatz der Folter vom Papst in römisch-katholischen Ländern völlig verboten.



[1] Im Jahre 2000 zum ersten mal errichtete Hochsicherheitsgefängnisse; hauptsächlich politische Gefangene


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