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Folter Heute und im Mittelalter .doc

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Social Science
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Religious Studies
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University, School
BRG Viktring Klagenfurt
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2006
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Folter Heute und im Mittelalter

Inhaltsverzeichnis

1. Folter Heute. 0

1.1. Die häufigsten Foltermethoden sind: 1

1.1.1. Auswirkungen: 1

1.1.2. Therapieziele: 1

1.2. Weiße Folter: 2

1.3. Türkei: 2

2. Folter im Mittelalter. 2

2.1. Erste Foltergesetzte. 3

3. Folterwerkzeuge: 4

4. Abschaffung der Folter: 5

 

 


1. Folter Heute

 

Die Folter ist heute in mehr als 90 Staaten vorhanden, sie basiert auf vernünftigen Überlegungen. Isolationen, Demütigungen, psychischer Druck oder physischer Schmerz sind Methoden um Informationen von Gefangenen zu erpressen. Heutzutage ist die Folter ein Bestandteil der Regierung.

1.1. Die häufigsten Foltermethoden sind:

• Schläge mit harten Gegenständen (z. B. Gummiknüppeln), die zu Knochenbrüchen führen

• Schläge auf die Fußsohlen, um den Gleichgewichtssinn zu zerstören

• Stundenlanges Stehen in eiskaltem Wasser

• Festbinden auf Eisblöcken

• Stromschläge (Elektroden an Händen, Füßen und Genitalien)

• Tage- und wochenlanges Einsperren in enge Räume (z. B. 1x1m), in denen man sich nicht
ausstrecken kann

• Tagelange Beschallung mit lauter Musik

• Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt

• Nahrungs- und Schlafentzug

• Vergewaltigung

 

1.1.1. Auswirkungen:

• Totale Demütigung und Zerstörung der Persönlichkeit

• Angriff auf die grundlegenden menschlichen, körperlichen und sozialen Funktionen

• Nachhaltige Schädigung des sozialen Umfeldes, insbesondere intimer Beziehungen

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1.1.2. Therapieziele:

• Wiederherstellung einer Vertrauensbasis zwischen dem Folterüberlebenden und seinen

Mitmenschen

• Reduzierung bzw. Beseitigung der Folgeerscheinungen von Folter und Vergewaltigung

• Überwindung von Hilflosigkeit und Ohnmachtsgefühlen.

Wenn auch das Erlebte niemals vergessen werden kann, so gilt es doch als überwunden, wenn das Trauma Vergangenheit geworden ist.

1.2. Weiße Folter:

Die weiße Folter wird immer häufiger Eingesetzt. Hier versucht man körperliche Schäden an den Opfern zu vermeiden, dazu verwendet man psychische Foltermethoden. Dazu gehören Schlaf und Wahrnehmungsentzug und Psychopharmaka.

1.3. Türkei:

In der Türkei wurden vor wenigen Jahren gewaltlose politische Gefangenen zu Freiheits- oder Todesstrafen verurteilt, insbesondere Kurden waren davon schwer betroffen. Die Verantwortlichen wurden nur selten vor Gericht gestellt.

In der Türkei waren zahlreiche Tötungen durch Sicherheitskräfte zu verzeichnen.

Im August 2002 wurde in der Türkei die Todesstrafe abgeschafft, da man auf einen Beitritt zur EU hoffte. Doch nach wie vor wurden zahlreiche Personen zu überhöhten Freiheitsstrafen gezwungen. Die Türkei ist für ihre häufigen Gefängnisse des Typs F[1] bekannt.

 

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Während der Inquisition erließ Papst Innozenz IV. ein Dekret (1252) an den Gerichtsbeamten, welches ihm erlaubte zu foltern. Die Folter diente dazu Geständnisse gegen sich oder gegen andere herauszupressen. Dazu verwendete man Daumenschrauben und spanische Stiefel, in welchen man Finger und Waden zerquetschen konnte.

Aber auch der mit spitzen Nägeln bestückte Folterstuhl und das Rad waren beliebte Foltermethoden. Das Prinzip der Folter ist so alt wie die Menschheit. Im Mittelalter galt die Folter als Instrument des Gottesurteils. Im Mittelalter wurde die Folter durch den Einfluss der römisch-katholischen Kirche zum Instrument staatlicher Gerichte.

Italien war das erste Land, welches die Folter einführte, die anderen europäischen Länder zogen nach. Im 13. Jahrhundert legalisierte Frankreich den Gebrauch der Folter. Schließlich gehörte die Folter zum Rechtssystem aller europäischen Länder mit Ausnahme von Schweden. Im 15. Jahrhundert wurde die Folter vor allem in Hexenprozessen eingesetzt.

Hier wurden hauptsächlich Frauen, die der Hexerei beschuldigt wurden unter dem Hohn der Bevölkerung gefoltert. Wurde jemand der Hexerei beschuldigt, so wurden die Vorwürfe durch Richter geprüft. Hier gab es verschiedene Proben, um festzustellen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt waren, oder nicht:

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Sank der Körper ins Wasser, so galt die Angeklagte als unschuldig (meistens ertrank sie dann aber). Insgesamt konnte die Probe bis zu 3x wiederholt werden. Eine Vorstellung war, dass der Teufel im Wasser mit der Hexe war und ihr Untersinken verhinderte. Eine andere Vorstellung beruhte darauf, dass Hexen sehr leicht sein mussten, um fliegen zu können und daher nicht untergehen konnten.

2.1. Erste Foltergesetzte

Die frühneuzeitliche Gerichtspraxis ist in der Carolina, der Gerichtsordnung Karls V. von 1532, konkret festgelegt. Das Verfahren war komplizierten Regeln unterworfen, wobei die Rechtsfindung streng von der Verurteilung und der Bestrafung getrennt wurde.

Vor das Malefiz- oder Blutgericht stellte man jene Personen, denen ein schweres Verbrechen zur Last gelegt wurde. Vor diesem Gericht nahm das Verfahren seinen Anfang. Auch wenn es zu endlosen Prozessen, zu grausamen Situationen und Fehlurteilen kommen konnte, lief das Strafverfahren keineswegs willkürlich oder im Zeichen von Rachsucht ab.

Zwar hatte der Delinquent nur wenige Rechte,  keineswegs aber war er dem Richter auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.  Bei schweren Delikten kam der Verdächtige ins Gefängnis,  das natürlich nicht mit heutigen Gefangenenhäusern vergleichbar ist. Die Kerker - dunkle Verließe - befanden sich häufig in Stadttürmen, in den Kellern von Rathäusern oder in Burgen und machten durch ihre Beschaffenheit den Aufenthalt zur Qual.

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3. Folterwerkzeuge:

 

Axt: Hierbei legte man das Kinn des Opfers auf ein Richtholz, um ein vereinfachtes Abschlagen des Kopfes zu erzielen.

Brusteisen: Damit wurde man in die entsprechenden Körperteile gezwickt. Das auch je nach Bauweise glühend eingesetzte Gerät galt als Verschärfung einer Strafe und es wurde auf dem Weg zur Richtstatt angewendet.

Kopfzwinge: Die Kopfzwinge wurde auf Höhe der Stirn angebracht. Anschließend schraubte man die Zwinge zu, sodass sich die Stacheln in den Schädel bohrten.

Säge: Bei dieser Methode wurde der Verurteilte in einen großen hölzernen Rahmen gespannt und Schritt für Schritt durchgesägt. Da er kopfüber eingespannt wurde konnte das Gehirn länger mit Blut versorgt werden.

Rad: Das Rädern war die grausamste und härteste Todesstrafe im Mittelalter. Der Verurteilte wurde am Boden mit ausgestreckten Gliedmaßen angepflockt. Unter die Arme und Beine wurden mehrere Kanthölzer gelegt welche sich mit Hilfe eines kleinen Rades 3-4 Mal in jedes Gliedmaß stoßen.

Wenn die Tat des Opfers geringer war wurden vorher der Brustkorb und der Hals zerstoßen bevor der Angeklagte mit zerbrochenen Armen und Beinen auf ein großes Rad geflochten wurde. Dort blieb er bis zur vollständigen Verwesung als Abschreckung hängen.

 


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