Folter Heute und im Mittelalter
Inhaltsverzeichnis
1. Folter
Heute. 0
1.1. Die häufigsten Foltermethoden sind: 1
1.1.1. Auswirkungen: 1
1.1.2. Therapieziele: 1
1.2. Weiße Folter: 2
1.3. Türkei: 2
2. Folter im
Mittelalter. 2
2.1. Erste Foltergesetzte. 3
3.
Folterwerkzeuge: 4
4.
Abschaffung der Folter: 5
Die Folter ist heute in mehr als 90 Staaten vorhanden, sie
basiert auf vernünftigen Überlegungen. Isolationen, Demütigungen, psychischer
Druck oder physischer Schmerz sind Methoden um Informationen von Gefangenen zu
erpressen. Heutzutage ist die Folter ein Bestandteil der Regierung.
• Schläge mit harten Gegenständen (z. B. Gummiknüppeln),
die zu Knochenbrüchen führen
• Schläge auf die Fußsohlen, um den Gleichgewichtssinn zu
zerstören
• Stundenlanges Stehen in eiskaltem Wasser
• Festbinden auf Eisblöcken
• Stromschläge (Elektroden an Händen, Füßen und Genitalien)
• Tage- und wochenlanges Einsperren in enge Räume (z. B. 1x1m), in denen man sich
nicht
ausstrecken kann
• Tagelange Beschallung mit lauter Musik
• Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt
• Nahrungs- und Schlafentzug
• Vergewaltigung
• Totale Demütigung und Zerstörung der Persönlichkeit
• Angriff auf die grundlegenden menschlichen, körperlichen
und sozialen Funktionen
• Nachhaltige Schädigung des sozialen Umfeldes, insbesondere intimer Beziehungen
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1.1.2. Therapieziele:
• Wiederherstellung einer Vertrauensbasis zwischen dem
Folterüberlebenden und seinen
Mitmenschen
• Reduzierung bzw. Beseitigung der Folgeerscheinungen von
Folter und Vergewaltigung
• Überwindung von Hilflosigkeit und Ohnmachtsgefühlen.
Wenn auch das Erlebte niemals vergessen werden kann, so
gilt es doch als überwunden, wenn das Trauma Vergangenheit geworden ist.
Die weiße Folter wird immer häufiger Eingesetzt. Hier
versucht man körperliche Schäden an den Opfern zu vermeiden, dazu verwendet man
psychische Foltermethoden. Dazu gehören Schlaf und Wahrnehmungsentzug und
Psychopharmaka.
In der Türkei wurden vor wenigen Jahren gewaltlose
politische Gefangenen zu Freiheits- oder Todesstrafen verurteilt, insbesondere
Kurden waren davon schwer betroffen. Die Verantwortlichen wurden nur selten vor
Gericht gestellt. In der Türkei waren zahlreiche Tötungen durch
Sicherheitskräfte zu verzeichnen.
Im August 2002 wurde in der Türkei die Todesstrafe abgeschafft,
da man auf einen Beitritt zur EU hoffte. Doch nach wie vor wurden zahlreiche
Personen zu überhöhten Freiheitsstrafen gezwungen. Die Türkei ist für ihre
häufigen Gefängnisse des Typs F
bekannt.
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an den Gerichtsbeamten, welches ihm erlaubte zu foltern. Die Folter diente dazu
Geständnisse gegen sich oder gegen andere herauszupressen. Dazu verwendete man
Daumenschrauben und spanische Stiefel, in welchen man Finger und Waden zerquetschen
konnte. Aber auch der mit spitzen Nägeln bestückte Folterstuhl und das Rad
waren beliebte Foltermethoden. Das Prinzip der Folter ist so alt wie die
Menschheit. Im Mittelalter galt die Folter als Instrument des Gottesurteils. Im Mittelalter wurde die Folter durch den Einfluss der
römisch-katholischen Kirche zum Instrument staatlicher Gerichte. Italien war
das erste Land, welches die Folter einführte, die anderen europäischen Länder
zogen nach. Im 13. Jahrhundert legalisierte Frankreich den Gebrauch der Folter.
Schließlich gehörte die Folter zum Rechtssystem aller europäischen Länder mit
Ausnahme von Schweden. Im 15. Jahrhundert wurde die Folter vor allem in Hexenprozessen
eingesetzt. Hier wurden hauptsächlich Frauen, die der Hexerei beschuldigt wurden
unter dem Hohn der Bevölkerung gefoltert. Wurde jemand der Hexerei beschuldigt, so wurden die
Vorwürfe durch Richter geprüft. Hier gab es verschiedene Proben, um festzustellen,
ob die Vorwürfe gerechtfertigt waren, oder nicht:
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Körper ins Wasser, so galt die Angeklagte als unschuldig (meistens ertrank sie
dann aber). Insgesamt konnte die Probe bis zu 3x wiederholt werden. Eine
Vorstellung war, dass der Teufel im Wasser mit der Hexe war und ihr Untersinken
verhinderte. Eine andere Vorstellung beruhte darauf, dass Hexen sehr leicht
sein mussten, um fliegen zu können und daher nicht untergehen konnten.
Die
frühneuzeitliche Gerichtspraxis ist in der Carolina, der Gerichtsordnung Karls
V. von 1532, konkret festgelegt. Das Verfahren war komplizierten Regeln
unterworfen, wobei die Rechtsfindung streng von der Verurteilung und der
Bestrafung getrennt wurde. Vor das Malefiz- oder Blutgericht stellte man jene
Personen, denen ein schweres Verbrechen zur Last gelegt wurde. Vor diesem
Gericht nahm das Verfahren seinen Anfang. Auch wenn es zu endlosen Prozessen,
zu grausamen Situationen und Fehlurteilen kommen konnte, lief das
Strafverfahren keineswegs willkürlich oder im Zeichen von Rachsucht ab. Zwar
hatte der Delinquent nur wenige Rechte, keineswegs aber war er dem
Richter auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Bei schweren Delikten kam
der Verdächtige ins Gefängnis, das natürlich nicht mit heutigen
Gefangenenhäusern vergleichbar ist. Die Kerker - dunkle Verließe - befanden
sich häufig in Stadttürmen, in den Kellern von Rathäusern oder in Burgen und machten
durch ihre Beschaffenheit den Aufenthalt zur Qual.
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Axt: Hierbei legte man
das Kinn des Opfers auf ein Richtholz, um ein vereinfachtes Abschlagen des
Kopfes zu erzielen.
Brusteisen: Damit wurde
man in die entsprechenden Körperteile gezwickt. Das auch je nach Bauweise
glühend eingesetzte Gerät galt als Verschärfung einer Strafe und es wurde auf
dem Weg zur Richtstatt angewendet.
Kopfzwinge: Die
Kopfzwinge wurde auf Höhe der Stirn angebracht. Anschließend schraubte man die
Zwinge zu, sodass sich die Stacheln in den Schädel bohrten.
Säge: Bei dieser
Methode wurde der Verurteilte in einen großen hölzernen Rahmen gespannt und
Schritt für Schritt durchgesägt. Da er kopfüber eingespannt wurde konnte das
Gehirn länger mit Blut versorgt werden.
Rad: Das Rädern war
die grausamste und härteste Todesstrafe im Mittelalter. Der Verurteilte wurde
am Boden mit ausgestreckten Gliedmaßen angepflockt. Unter die Arme und Beine
wurden mehrere Kanthölzer gelegt welche sich mit Hilfe eines kleinen Rades 3-4
Mal in jedes Gliedmaß stoßen. Wenn die Tat des Opfers geringer war wurden
vorher der Brustkorb und der Hals zerstoßen bevor der Angeklagte mit
zerbrochenen Armen und Beinen auf ein großes Rad geflochten wurde. Dort blieb
er bis zur vollständigen Verwesung als Abschreckung hängen.
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