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Folter Heute und im Mittelalter .doc

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Social Science
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Religious Studies
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BRG Viktring Klagenfurt
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2006
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Folter Heute und im Mittelalter

Inhaltsverzeichnis

1. Folter Heute. 0

1.1. Die häufigsten Foltermethoden sind: 1

1.1.1. Auswirkungen: 1

1.1.2. Therapieziele: 1

1.2. Weiße Folter: 2

1.3. Türkei: 2

2. Folter im Mittelalter. 2

2.1. Erste Foltergesetzte. 3

3. Folterwerkzeuge: 4

4. Abschaffung der Folter: 5

 

 


1. Folter Heute

 

Die Folter ist heute in mehr als 90 Staaten vorhanden, sie basiert auf vernünftigen Überlegungen. Isolationen, Demütigungen, psychischer Druck oder physischer Schmerz sind Methoden um Informationen von Gefangenen zu erpressen. Heutzutage ist die Folter ein Bestandteil der Regierung.

1.1. Die häufigsten Foltermethoden sind:

• Schläge mit harten Gegenständen (z. B. Gummiknüppeln), die zu Knochenbrüchen führen

• Schläge auf die Fußsohlen, um den Gleichgewichtssinn zu zerstören

• Stundenlanges Stehen in eiskaltem Wasser

• Festbinden auf Eisblöcken

• Stromschläge (Elektroden an Händen, Füßen und Genitalien)

• Tage- und wochenlanges Einsperren in enge Räume (z. B. 1x1m), in denen man sich nicht
ausstrecken kann

• Tagelange Beschallung mit lauter Musik

• Einzelhaft ohne Kontakt zur Außenwelt

• Nahrungs- und Schlafentzug

• Vergewaltigung

 

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• Angriff auf die grundlegenden menschlichen, körperlichen und sozialen Funktionen

• Nachhaltige Schädigung des sozialen Umfeldes, insbesondere intimer Beziehungen

1.1.2. Therapieziele:

• Wiederherstellung einer Vertrauensbasis zwischen dem Folterüberlebenden und seinen

Mitmenschen

• Reduzierung bzw. Beseitigung der Folgeerscheinungen von Folter und Vergewaltigung

• Überwindung von Hilflosigkeit und Ohnmachtsgefühlen.

Wenn auch das Erlebte niemals vergessen werden kann, so gilt es doch als überwunden, wenn das Trauma Vergangenheit geworden ist.

1.2. Weiße Folter:

Die weiße Folter wird immer häufiger Eingesetzt. Hier versucht man körperliche Schäden an den Opfern zu vermeiden, dazu verwendet man psychische Foltermethoden. Dazu gehören Schlaf und Wahrnehmungsentzug und Psychopharmaka.

1.3. Türkei:

In der Türkei wurden vor wenigen Jahren gewaltlose politische Gefangenen zu Freiheits- oder Todesstrafen verurteilt, insbesondere Kurden waren davon schwer betroffen. Die Verantwortlichen wurden nur selten vor Gericht gestellt.

In der Türkei waren zahlreiche Tötungen durch Sicherheitskräfte zu verzeichnen.

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2. Folter im Mittelalter

Bis zum 13. Jahrhundert war die Folter nicht ausdrücklich durch die Kirche verboten. Dann begann man das Gesetz über den Verrat auf die Irrlehre als crimen maiestatis Divinae (Verbrechen, der Verletzung der göttlichen Hoheit) anzuwenden.

Während der Inquisition erließ Papst Innozenz IV. ein Dekret (1252) an den Gerichtsbeamten, welches ihm erlaubte zu foltern. Die Folter diente dazu Geständnisse gegen sich oder gegen andere herauszupressen. Dazu verwendete man Daumenschrauben und spanische Stiefel, in welchen man Finger und Waden zerquetschen konnte.

Aber auch der mit spitzen Nägeln bestückte Folterstuhl und das Rad waren beliebte Foltermethoden. Das Prinzip der Folter ist so alt wie die Menschheit. Im Mittelalter galt die Folter als Instrument des Gottesurteils. Im Mittelalter wurde die Folter durch den Einfluss der römisch-katholischen Kirche zum Instrument staatlicher Gerichte.

Italien war das erste Land, welches die Folter einführte, die anderen europäischen Länder zogen nach. Im 13. Jahrhundert legalisierte Frankreich den Gebrauch der Folter. Schließlich gehörte die Folter zum Rechtssystem aller europäischen Länder mit Ausnahme von Schweden.

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Hier gab es verschiedene Proben, um festzustellen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt waren, oder nicht:

Zum Beispiel durch die Wasserprobe (das Hexenbad). Das Opfer wurde mit den Daumen an die gegenüberliegenden Zehen gefesselt und, an ein Seil gebunden, ins Wasser hinabgelassen, z.B. in einem Fluss oder Teich. Schwimmen war das Zeichen der Schuld und damit die Hexerei erwiesen.

Sank der Körper ins Wasser, so galt die Angeklagte als unschuldig (meistens ertrank sie dann aber). Insgesamt konnte die Probe bis zu 3x wiederholt werden. Eine Vorstellung war, dass der Teufel im Wasser mit der Hexe war und ihr Untersinken verhinderte. Eine andere Vorstellung beruhte darauf, dass Hexen sehr leicht sein mussten, um fliegen zu können und daher nicht untergehen konnten.

2.1. Erste Foltergesetzte

Die frühneuzeitliche Gerichtspraxis ist in der Carolina, der Gerichtsordnung Karls V. von 1532, konkret festgelegt. Das Verfahren war komplizierten Regeln unterworfen, wobei die Rechtsfindung streng von der Verurteilung und der Bestrafung getrennt wurde.

Vor das Malefiz- oder Blutgericht stellte man jene Personen, denen ein schweres Verbrechen zur Last gelegt wurde. Vor diesem Gericht nahm das Verfahren seinen Anfang. Auch wenn es zu endlosen Prozessen, zu grausamen Situationen und Fehlurteilen kommen konnte, lief das Strafverfahren keineswegs willkürlich oder im Zeichen von Rachsucht ab.

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Ein wichtiger Teil des Prozesses war das Ermittlungsverfahren. Wenn ein Täter seine Schuld nicht gestand, konzentrierte sich das ganze gerichtliche Bemühen darauf, dem Tatverdächtigen ein Geständnis abzuringen, denn für das Verhängen einer Strafe waren Zeugenaussagen und Indizien zu wenig.

3. Folterwerkzeuge:

 

Axt: Hierbei legte man das Kinn des Opfers auf ein Richtholz, um ein vereinfachtes Abschlagen des Kopfes zu erzielen.

Brusteisen: Damit wurde man in die entsprechenden Körperteile gezwickt. Das auch je nach Bauweise glühend eingesetzte Gerät galt als Verschärfung einer Strafe und es wurde auf dem Weg zur Richtstatt angewendet.

Kopfzwinge: Die Kopfzwinge wurde auf Höhe der Stirn angebracht. Anschließend schraubte man die Zwinge zu, sodass sich die Stacheln in den Schädel bohrten.

Säge: Bei dieser Methode wurde der Verurteilte in einen großen hölzernen Rahmen gespannt und Schritt für Schritt durchgesägt. Da er kopfüber eingespannt wurde konnte das Gehirn länger mit Blut versorgt werden.

 

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