Feudalismus
Der
Ausdruck Feudalismus (vom lateinischen feudum = „Lehen“
→ Lehnswesen) bezeichnet vor allem die
Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters. Der Begriff wurde in
Frankreich im frühen Zeitalter der Aufklärung geprägt.
Merkmale
Eine idealtypische feudale Gesellschaft kann durch
folgende Merkmale beschrieben werden: Die Produktion war stark von der Naturalwirtschaft geprägt. Der überwiegende Teil der Bevölkerung
bestand aus Bauern. Sie waren aber nicht Eigentümer des von ihnen bestellten Landes. Dieses
Land war Eigentum des Grundherrn. Die Bauern befanden sich im Zustand der Leibeigenschaft, sie waren also persönlich abhängig vom Grundherrn
und unfrei.
Das bedeutete:
- Sie waren an die Scholle (das zu bestellende Land) gebunden und hatten
nicht das Recht, es zu verlassen.
- Sie waren der Rechtsprechung ihres Herrn
unterworfen.
- Sie schuldeten den Grundherren Abgaben, sowohl in
Form von Arbeitsleistungen (Fron) auf dem direkt vom Grundherren
bestellten Land (Salland), als auch in Form von Naturalabgaben, die aus
demjenigen Stück Land aufgebracht werden mussten, das sie selbst
bewirtschafteten (Zehnt). Die Frondienste oder die
Naturalabgaben konnten im Verlauf der Entwicklung auch durch Geldabgaben
abgelöst werden.
Das Eigentum des Grundherrn war auch nur bedingt, denn er hatte es als Lehen von einem höhergestellten Adligen
erhalten, dem er dafür Kriegsdienste schuldete. Er war also sein Vasall.
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Gerechtigkeit zu sorgen, die allerdings von den Feudalherren nur selten voll
erfüllt wurde - außerdem wich das damalige Gerechtigkeitsideal zuweilen recht
deutlich vom heute üblichen ab.
Die Kette dieser abhängigen, mit Kriegsdienst
verbundenen Lehen reichte bis zum König, dessen hoheitliche Domäne letzten Endes
alles Land war. In der mittelalterlichen Vorstellung war er allerdings auch nur
ein Vasall. Er war Gott unterstellt. Die politische Souveränität war nach unten hin quasi parzelliert. Der
König war in einem solchen System nur das Oberhaupt seiner Vasallen, an die er
durch gegenseitige Bande der Lehnstreue gebunden war, aber er hatte keinen
direkten Zugang zu seinen Untertanen. Diese Parzellierung der Souveränität war
typisch für die gesamte feudale Epoche. Hieraus ergab sich eine bestimmte
Entwicklungsdynamik:
- Aus der germanischen Zeit überlebte das dörfliche
Gemeindeland oder die Allmende. Die Zersplitterung der Souveränität
verhinderte die Aneignung dieses Landes durch die Feudalherren und stärkte
die Stellung der Bauern.
- Die Parzellierung der Souveränität erlaubte die
autonome Existenz und Entwicklung von Städten. Die Stadtbürger beschäftigten sich
mit Handwerk
und Handel
und regierten sich selbst als autonome Kommunen.
- Die Zersplitterung der Souveränität kann zu
anarchischen Zuständen führen und damit den Bestand des feudalen Staates
gefährden. Deshalb waren die Könige bestrebt, ihre Rechte über die reinen
Feudalbeziehungen hinaus auszuweiten und direkte Beziehungen zu ihren
Untertanen zu etablieren, z. B. in Form des Rechtes der
Steuererhebung. Dadurch gerieten sie in einen Gegensatz zum Adel.
- Die Kirche, im Altertum ein Bestandteil des
Staatsapparates, wurde im Mittelalter eine selbstständige Institution, die
sich ebenfalls feudalisierte. Daraus resultieren häufige Spannungen zwischen
weltlichen und religiösen Herrschaften, die zu einem Riss in der feudalen
Legitimität führen konnten. Ein Beispiel hierfür ist der Investiturstreit.
Entstehung
Die feudale Gesellschaft entstand im Frühmittelalter durch eine Verschmelzung der sich auflösenden antiken
Gesellschaft und der germanischen Gesellschaften. Nach der Völkerwanderung entstanden auf dem Gebiet des ehemaligen römischen Reiches mehrere germanische Königreiche.
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- Die Kernregion des europäischen
Feudalismus war der Norden des heutigen Frankreich, das dem idealtypischen Feudalsystem sehr viel
mehr als jede andere Region entsprach. Hier existierte eine einzigartig
dichte Lehnshierarchie mit vielfältigen Ebenen der Subinfeudation.
- In Südeuropa (Spanien, Languedoc, Italien) waren die Überbleibsel der Antike stärker. So war verhältnismäßig mehr
Land absolutes, nicht lehnsgebundenes Allod
(Eigentum).
Zudem verschwanden die Städte nicht so weitgehend wie in Nordeuropa und
sie erlebten im Languedoc und in Italien bereits ab dem 10. Jahrhundert eine neue Blütezeit.
- In Nordeuropa (Sachsen, England, Skandinavien) mit stärkeren Überresten der germanischen Gesellschaften dauerte es viel
länger, bis es zur Etablierung der Leibeigenschaft kam. In Sachsen und teilweise auch in
anderen Gebieten Deutschlands bis zum 12.
Jahrhundert;
in Schweden konnte sie sich nie vollständig durchsetzen. In England wiederum verschwand die autonome
Volksgerichtsbarkeit nie vollständig. Aus ihr entwickelte sich das Common Law.
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