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Exkursion Graz-Süd .doc

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Faculty
Environmental Science
Discipline
Geo Sciences
Document category
Excursion report
University, School
Karl-Franzens-Universität Graz - KFU
Additional information
2008
Responsible User
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Exkursionsbericht

Graz-Süd, 7.11.2008

 

Überblick

Die Exkursion führte uns per Rad, ausgehend vom Murpark j in Liebenau über das Gaswerk Rudersdorf k und den Verkehrsknoten Puntigam l (Endstation Linie 5) nach Straßgang m, wo wir nach einem abschließenden und recht knackigen Anstieg ca. 50 m über dem Ortskern noch einmal einen Überblick auf Graz und die zurückgelegte Route erlangen konnten.


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Abb. 1 Exkursionsroute

Station Murpark

Funktion als Einkaufszentrum:

Das Einkaufszentrum Murpark wurde von Spar Österreich errichtet und 2007 eröffnet. Der Bau erstreckt sich auf 36.000 m² und zeichnet sich durch seine offene Bauweise aus. Dies sollte ursprünglich das Gefühl des Einkaufens in einer klassischen Einkaufsstraße vermitteln.

Bald stellte sich jedoch heraus, das dieses Konzept auch gravierende Nachteile mit sich bringt. Die durch die Bauweise entstehende permanente Zugluft mag im Hochsommer vielleicht noch recht angenehm wirken, in den kühleren Monaten entsteht dadurch aber ein nicht gerade angenehmes „Shoppingfeeling“.

Zur Zeit sind bereits rege Umbaumaßnahmen im Gange, die dieses Problem beheben bzw. abschwächen sollen.
Der Aufbau des Einkaufszentrums entspricht dem, einer klassischen Mall. Große Geschäfte, sogenannte Magnet-Geschäfte, befinden sich am Rand bzw. an gegenüberliegenden Enden des Baus oder in dessen Mitte.

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Abb. 2 Murpark Erdgeschoss und Magnet-Geschäfte (Lageplan: www.murpark.at)

Funktion als Verkehrsknoten:

Ein Grund für die Standortwahl des Einkaufszentrum Murpark war die günstige Infrastruktur am Stadtrand von Graz. Das Areal liegt direkt am Zubringer der Autobahn A2. Zudem führt die eigens zu diesem Zweck verlängerte GVB-Straßenbahnlinie 4 und mehrere GVB- und Regionalbuslinen zum Murpark.

Ab dem Stadion Liebenau begleitet auch ein kombinierter Rad- und Gehweg die Straßenbahnlinie. Einziges Manko ist bis jetzt nur die fehlende Haltestelle der direkt am Einkaufszentrum vorbeiführenden Landesbahnstrecke nach Gleisdorf. In Zukunft soll aber auch diese Lücke in der Verkehrsanbindung geschlossen werden.
Für den Individualverkehr stehen den Besuchern mehr als 2000 Gratisparkplätze zur Verfügung.

Zu dem besteht, durch ein P+R Parkhaus (Abb. 3) mit rund 480 Abstellplätzen, die Verbindung zum Zentrum von Graz. In diesem Zusammenhang entbrannte erst kürzlich ein Rechtsstreit zwischen der Shopping City Seiersberg und dem Murpark bzw. der Stadt Graz, die den 4,5 Mio. Euro teuren Bau des Parkhauses zu gut einem Drittel gefördert hatte.

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Abb. 3 P+R Parkplätze Murpark (Quelle: www.gbg.graz.at)

Station Gaswerk Rudersdorf

Die Strecke zwischen Murpark und dem Gaswerk führt durch ein Gebiet, das fast ausschließlich als Wohngebiet genutzt wird. Diese Tatsache spiegelt sich auch im Flächenwidmungsplan (Abb. 4) wider. Die Grundstücke sind durchwegs als Reines- bzw. Allgemeines Wohngebiet (      bzw.      ) oder zumindest als Aufschließungsgebiet mit künftiger Baugebietsnutzung (    ) und als Landwirtschaftlich genutzte Fläche (     ) ausgewiesen.

Im Gegensatz dazu beginnt nach Westen hin ein Gebiet mit stärkerer Nutzung als Industrie- und Gewerbegebiet (     /     ) zu dem das Gaswerk selbst auch zählt (Mitte unterer Bildrand).

Der Murpark (Widmung als Einkaufszentrum      ) ist am rechten oberen Bildrand noch zu erkennen.


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Abb. 4 Ausschnitt Flächenwidmungsplan

Zum Flächenwidmungsplan

In Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung hat jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Der Flächenwidmungsplan hat das gesamte Gemeindegebiet räumlich zu gliedern und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festzulegen. (Auszug aus dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz)

 

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Die Erstellung des Flächenwidmungsplanes geschieht auf Basis des Grundstückskatasters und liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden, der Bürgermeister ist das für die Einhaltung zuständige Organ. Die Flächenwidmungspläne unterliegen dem für das jeweilige Bundesland geltenden Raumordnungsgesetz, wodurch der Landesregierung die Aufgabe der Prüfung und Zustimmung zufällt.

Zu dem ist bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes noch Rücksicht zu nehmen auf Nachbargemeinden, andere überregionale Bauträger (Bahnen, E-Werke etc.) und zusätzliche Nutzungsbeschränkungen wie Denkmalschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Hochwasser gefährdete Gebiete usw.

Die Nutzungsflächen werden eingeteilt in:

·         Bauland: hier gibt es noch eine Aufteilung in vollwertiges Bauland, Sanierungsgebiete und Aufschließungsgebiete

·         Verkehrsflächen

·         Freiland: Alles was nicht Bauland oder Verkehrsfläche ist, gilt als Freiland. Üblicherweise für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung aber auch Sondernutzungen wie Parks, Sportflächen, Erwerbsgärtnereien.

Dem Flächenwidmungsplan untergeordnet ist der Bebauungsplan. Dieser regelt Baulinien, Gebäudehöhen, unverbaute Flächen usw. Er ist verbindlich im Fall der Bebauung, aber ohne Verpflichtung zur Bebauung.

 

Stadtentwicklungskonzept (STEK)

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Das örtliche Entwicklungskonzept hat die langfristigen Entwicklungsziele der Gemeinde aufeinander abgestimmt festzulegen. Die Maßnahmen zur Erreichung der Entwicklungsziele, ihre Reihung und Finanzierung sind aufzuzeigen. (Auszug aus dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz)

Im Sinne einer nachhaltigen Raumplanung (wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte) ist jede Gemeinde verpflichtet, im Rahmen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes ein örtliches Entwicklungskonzept zu erstellen. Dabei ist darauf einzugehen, in welche Richtung die Planung des Stadtbildes bzw. des Gemeindebildes gehen soll.

Konkrete Umsetzungsmaßnahmen müssen hier nicht enthalten sein.

Kategorien des Stadtentwicklungskonzeptes

Mit Hilfe der Kategorien „[...] werden Aktivitäten und Umsetzungsstrategien beschrieben, die nötig sind, um die definierten Planungsziele

des Räumlichen Leitbildes zu erreichen. Diese Maßnahmen betreffen

vorrangig die Bau- und Raumstruktur, haben aber auch wechselseitigen

Einfluss auf Nutzungsstruktur, Sozialstruktur und Rechtslage.“[1]

Die einzelnen Kategorien sowie deren Zusammenhang mit bestehenden bzw. angestrebten Strukturen werden wie folgt beschrieben:

 


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Die entsprechenden Planausschnitte und weitere Dokumentationen dazu finden sich auf der Homepage des Stadtplanungsamtes.


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