Schlüsselproblem, Schlüsselproblemun­terricht, Geographiedidaktik­ 1- Biographie: l Der Universitätsprofes­sor Dr. Wulf Dieter Schmidt-Wulffen ist am 18. August 1941 geboren. Wo?(unbekan
Machbarkeitsstudie­ Naturpark Pöllauer Tal Grundlagen der Geoinformation Institut für Geoinformation TU Graz WS 08/09 Andrea Flois 0612032 Janine Raab 0611169 Inhalts
Die
Exkursion führte uns per Rad, ausgehend vom Murpark j in Liebenau über das Gaswerk Rudersdorf k und den Verkehrsknoten Puntigam l (Endstation Linie 5) nach Straßgang m, wo wir nach einem abschließenden und recht
knackigen Anstieg ca. 50 m über dem Ortskern noch einmal einen Überblick auf
Graz und die zurückgelegte Route erlangen konnten.
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Abb.
1 Exkursionsroute
Station
Murpark
Funktion
als Einkaufszentrum:
Das
Einkaufszentrum Murpark wurde von Spar Österreich errichtet und 2007 eröffnet.
Der Bau erstreckt sich auf 36.000 m² und zeichnet sich durch seine offene
Bauweise aus. Dies sollte ursprünglich das Gefühl des Einkaufens in einer
klassischen Einkaufsstraße vermitteln.
Bald stellte sich jedoch heraus, das
dieses Konzept auch gravierende Nachteile mit sich bringt. Die durch die
Bauweise entstehende permanente Zugluft mag im Hochsommer vielleicht noch recht
angenehm wirken, in den kühleren Monaten entsteht dadurch aber ein nicht gerade
angenehmes „Shoppingfeeling“.
Zur Zeit sind bereits rege Umbaumaßnahmen im
Gange, die dieses Problem beheben bzw. abschwächen sollen.
Der Aufbau des Einkaufszentrums entspricht dem, einer klassischen Mall. Große Geschäfte,
sogenannte Magnet-Geschäfte, befinden sich am Rand bzw. an gegenüberliegenden
Enden des Baus oder in dessen Mitte.
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Abb.
2 Murpark Erdgeschoss
und Magnet-Geschäfte (Lageplan: www.murpark.at)
Funktion
als Verkehrsknoten:
Ein
Grund für die Standortwahl des Einkaufszentrum Murpark war die günstige
Infrastruktur am Stadtrand von Graz. Das Areal liegt direkt am Zubringer der
Autobahn A2. Zudem führt die eigens zu diesem Zweck verlängerte
GVB-Straßenbahnlinie 4 und mehrere GVB- und Regionalbuslinen zum Murpark.
Ab
dem Stadion Liebenau begleitet auch ein kombinierter Rad- und Gehweg die
Straßenbahnlinie. Einziges Manko ist bis jetzt nur die fehlende Haltestelle der
direkt am Einkaufszentrum vorbeiführenden Landesbahnstrecke nach Gleisdorf. In
Zukunft soll aber auch diese Lücke in der Verkehrsanbindung geschlossen werden.
Für den Individualverkehr stehen den Besuchern mehr als 2000 Gratisparkplätze
zur Verfügung.
Zu dem besteht, durch ein P+R Parkhaus (Abb. 3) mit rund 480
Abstellplätzen, die Verbindung zum Zentrum von Graz. In diesem Zusammenhang
entbrannte erst kürzlich ein Rechtsstreit zwischen der Shopping City Seiersberg
und dem Murpark bzw. der Stadt Graz, die den 4,5 Mio. Euro teuren Bau des
Parkhauses zu gut einem Drittel gefördert hatte.
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Die Strecke zwischen Murpark
und dem Gaswerk führt durch ein Gebiet, das fast ausschließlich als Wohngebiet
genutzt wird. Diese Tatsache spiegelt sich auch im Flächenwidmungsplan (Abb. 4)
wider. Die Grundstücke sind durchwegs als Reines- bzw. Allgemeines
Wohngebiet (
bzw. )
oder zumindest als Aufschließungsgebiet mit künftiger Baugebietsnutzung
()
und als Landwirtschaftlich genutzte Fläche () ausgewiesen.
Im
Gegensatz dazu beginnt nach Westen hin ein Gebiet mit stärkerer Nutzung als Industrie-
und Gewerbegebiet (/)
zu dem das Gaswerk selbst auch zählt (Mitte unterer Bildrand).
Der Murpark
(Widmung als Einkaufszentrum)
ist am rechten oberen Bildrand noch zu erkennen.
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Abb.
4 Ausschnitt
Flächenwidmungsplan
Zum Flächenwidmungsplan
In Durchführung der Aufgaben
der örtlichen Raumordnung hat jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet durch
Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Der Flächenwidmungsplan hat
das gesamte Gemeindegebiet räumlich zu gliedern und die Nutzungsart für alle Flächen
entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festzulegen. (Auszug aus dem
Steiermärkischen Raumordnungsgesetz)
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Die
Erstellung des Flächenwidmungsplanes geschieht auf Basis des
Grundstückskatasters und liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden, der
Bürgermeister ist das für die Einhaltung zuständige Organ. Die
Flächenwidmungspläne unterliegen dem für das jeweilige Bundesland geltenden
Raumordnungsgesetz, wodurch der Landesregierung die Aufgabe der Prüfung und
Zustimmung zufällt.
Zu dem ist bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes
noch Rücksicht zu nehmen auf Nachbargemeinden, andere überregionale Bauträger
(Bahnen, E-Werke etc.) und zusätzliche Nutzungsbeschränkungen wie
Denkmalschutzgesetz, Naturschutzgesetz, Hochwasser gefährdete Gebiete usw.
Die Nutzungsflächen werden
eingeteilt in:
·Bauland:
hier gibt es noch eine Aufteilung in vollwertiges Bauland, Sanierungsgebiete
und Aufschließungsgebiete
·Verkehrsflächen
·Freiland:
Alles was nicht Bauland oder Verkehrsfläche ist, gilt als Freiland. Üblicherweise
für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung aber auch Sondernutzungen wie
Parks, Sportflächen, Erwerbsgärtnereien.
Dem Flächenwidmungsplan
untergeordnet ist der Bebauungsplan. Dieser regelt Baulinien, Gebäudehöhen,
unverbaute Flächen usw. Er ist verbindlich im Fall der Bebauung, aber ohne Verpflichtung
zur Bebauung.
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Das
örtliche Entwicklungskonzept hat die langfristigen Entwicklungsziele der
Gemeinde aufeinander abgestimmt festzulegen. Die Maßnahmen zur Erreichung der
Entwicklungsziele, ihre Reihung und Finanzierung sind aufzuzeigen. (Auszug aus dem
Steiermärkischen Raumordnungsgesetz)
Im
Sinne einer nachhaltigen Raumplanung (wirtschaftliche, ökologische und soziale
Aspekte) ist jede Gemeinde verpflichtet, im Rahmen des Steiermärkischen
Raumordnungsgesetzes ein örtliches Entwicklungskonzept zu erstellen. Dabei ist
darauf einzugehen, in welche Richtung die Planung des Stadtbildes bzw. des
Gemeindebildes gehen soll.
Konkrete Umsetzungsmaßnahmen müssen hier nicht
enthalten sein.
Kategorien des
Stadtentwicklungskonzeptes
Mit Hilfe der Kategorien „[...]
werden Aktivitäten und Umsetzungsstrategien beschrieben, die nötig sind, um die definierten
Planungsziele
des Räumlichen Leitbildes zu erreichen. Diese
Maßnahmen betreffen
vorrangig die Bau- und Raumstruktur, haben aber
auch wechselseitigen
Einfluss auf Nutzungsstruktur, Sozialstruktur und
Rechtslage.“[1]
Die
einzelnen Kategorien sowie deren Zusammenhang mit bestehenden bzw. angestrebten
Strukturen werden wie folgt beschrieben:
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Die
entsprechenden Planausschnitte und weitere Dokumentationen dazu finden sich auf
der Homepage des Stadtplanungsamtes.