Erörterung-Abtreibung 23.
November 2004
Abtreibung- ein Konfliktthema, das in Österreich oft aufs
Neue zu Diskussionen führt. Ist es Mord? Ist es das Recht der Mutter? Wie kann
man das überhaupt gut heißen?
Zunächst einmal sollte man über die rechtliche Lage
bescheid wissen: Abtreibung ist bis zur 12. Woche nach der Befruchtung
straffrei, vorausgesetzt man hat sich einer Schwangerschaftskonfliktberatung
mit einem Arzt unterzogen. Wurde die Schwangere Vergewaltigt, steht ihre
körperliche oder geistige Gesundheit auf dem Spiel oder werden Behinderungen
des Kindes festgestellt gilt dies sogar bis zur Geburt.
Weiters wäre wichtig sich die Frage zu stellen, wer über
das Leben des Kindes entscheiden darf. Christliche Menschen zum Beispiel legen
diese Entscheidung allein in Gottes Hände. Sie sehen das Leben als ein Geschenk
und lehnen Abtreibung strikt ab. Andere wiederum meinen, dass dies allein die
Eltern bestimmen sollten. Laut österreichischem Gesetzt zählt nur der Wille der
Mutter. Doch vielen Menschen kommt dann die Frage in den Sinn, die grundlegend
für die Beantwortung dieser Frage ist: Wie kann man sich das Recht verdienen
über die Tötung eines ungeborenen Lebens zu entscheiden?
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Vergewaltigung ab, die auch in den meisten Fällen psychische Schäden zur Folge
hat.
Für viele ist es undenkbar ein Kind wegen persönlicher
Umstände abzutreiben, doch manche Frauen sehen darin die einzige Option. In
armen Ländern ist wohl die Sorge sein Kind nicht ernähren zu können der
wichtigste Faktor. Aber in Europa und Nordamerika ist wohl der Gedanke an
eingeschränkte Karrierechancen auf dem Vormarsch. Und selbst wenn die Mutter
das Kind nicht ausreichend versorgen könnte, bestünde die Möglichkeit das Baby
in einem Kinderheim unterzubringen. Doch dies wird von vielen auch nicht als
optimale Lösung angesehen.
Für einige Frauen können auch Behinderungen oder
Erbkrankheiten schwerwiegende Gründe sein. Bei diesem Faktor muss bedacht
werden, ob die Behinderung das Kind sehr einschränken würde, welche Betreuung
das Kind benötigen würde und ob diese auch für die Eltern leistbar wäre. Es
sollte aber auch gesagt werden, dass die Prognosen oft ungenau sind vorher of
keine endgültigen Aussagen gemacht werden können. Außerdem finde ich es
ziemlich anmaßend sich das Recht herauszunehmen darüber zu bestimmen, ob das
Leben behinderter Kinder denselben Wert hat wie das von Kindern ohne
Behinderung.
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ist dieser Gedanke völlig absurd, denn man kann wohl kaum Geburten verbieten
und Abtreibung zur Vorschrift machen um der Überbevölkerung entgegenzuwirken.
Ich komme daher zu dem Schluss, dass Abtreibungen in
Ausnahmefällen durchaus sinnvoll sein können. Ich möchte jedoch keineswegs
Menschen unterstützen, die wegen beruflichen Gründen oder Ähnlichem die
Schwangerschaft abbrechen wollen. Trotzdem finde ich es gut, dass der Staat
Abtreibungen nicht bestraft, denn es ist für alle Beteiligten besser, wenn der
Eingriff von einem Arzt vorgenommen wird als von einem Laien oder gar der
Schwangeren selbst. Ich plädiere aber an alle schon bei der Verhütung Acht zu
geben, um die Frage der Abtreibung erst gar nicht für sein eigenes Kind entscheiden
zu müssen.
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