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Empirische Sozialforschung (Page 9).doc

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Social Science
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Sociology
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University, School
Universität
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Zusammenfassung (21 S.) des Buches von Prof. Kromrey (ca. 560 S.)
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Unterschiede „Messen durch Indexbildung“ und „strukturtreues Messen“:

Messen durch Indexbildung

Messen als strukturtreue Abbildung

Zunächst wird eine theor. begründete Struktur definiert, die dann die Objekte gem. ihren Ausprägungen einordnet. Die Messung konstruiert die emp. Struktur!

Eine existierende emp. Struktur wird durch Messwerte abgebildet. Ein Merkmal wird definiert, präzisiert & operationalisiert.

Die befragten Zähler werden während der Datenaufbereitung in „theoretische Schubladen“ einsortiert.

Emp. Eigenschaften von Objekten & deren Klassifikation werden strukturerhaltend in Daten überführt.

Ein (theor. zu begründendes) num. relationales System wird konstruiert, dem im Zuge des „Indexmessens“ die Messobjekte zugeordnet werden.

Ein emp. relationales System wird in ein num. relationales System abgebildet.

5.6 Der sozialwissenschaftliche Spezialfall: Messen durch Befragung

Standardisierter Fragebogen: typisches, generalisiertes Messinstrument der emp. Sozialforschung: Prinzipiell können alle Sachverhalte Gegenstand standardisierter Datenerhebung sein.

Der Fragebogen impliziert keine Beschränkungen dahingehend, welches Messmodell realisiert werden soll. Zu differenzieren ist aber nach der Funktion von Befragter & Interviewer in der Mess-Situation:

§  Direktes Messen von Merkmalen am Befragten als Untersuchungsobjekt: Befragter reagiert auf „verbale Stimuli“, Interviewer ist „messende Person“. →Befragter ist VPN, seine Antworten sind Indikatoren für Merkmale, Interviewer beobachtet & protokolliert Þ Strukturtreue Abbildung.

Daten von Indikator-Variablen zusammengefasst als Indexwerte Þ Messen durch Indizes.

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Formale Voraussetzungen damit diese Wertezuweisung durch Befragter als Messung gilt:

§  Das Objekt der Beurteilung ist eindeutig definiert.

§  Das zu messende Merkmal (Variable) ist eindeutig definiert und operationalisiert.

§  Eine Mess-Skala (Vergleichsmaßstab) existiert und ist eindeutig definiert.

§  Die Befragten können Objekt & Variable intersubjektiv identifizieren & die Messskala intersubjektiv übereinstimmend darauf anwenden.

Zusätzliche Voraussetzungen bei einer Evaluation („Qualitätsmessung“):

§  Das Kriterium der Beurteilung (Qualitätsmerkmal) ist eindeutig definiert.

§  Ergänzend ist ein (Vergleichs-) Standard vorgegeben.

§  Kriterium & Standard von allen gleich interpretiert & intersubjektiv übereinstimmend angewandt.

5.7 Zuverlässigkeit (Reliabilität) der Messung

Gütekriterien emp. Sozialforschung: Validität der Operationalisierung. Reliabilität der Messung. Zuverlässigkeit ist ein „technisches“ Problem: In welchem Maße arbeiten die zur Messung verwendeten Instrumente „fehlerfrei“ bzw. zeigen den „wahren Wert“ der Indikatorvariablen korrekt an?

Reliabilität: Intertemporale (bei wiederholter Messung desselben Phänomens bringt das Messinstrument die gleichen Ergebnisse hervor), intersubjektive (versch.

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Beziehung zw. Gültigkeit & Zuverlässigkeit: Die Gültigkeit kann niemals höher sein als die Zuverlässigkeit des Messinstruments. Zuverlässigkeit ist eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung für Gültigkeit.

Messwerte können noch so „zuverlässig“ sein: sobald unangemessene Indikatoren ausgewählt & gemessen werden, sind die Resultate nicht gültig (Messinstrument misst etwas anderes, als es messen soll).

6. Auswahlverfahren

Definition & Auswahl von untersuchungsrelevanten Merkmalen, UE & geeignete Messverfahren.

§  Vollerhebung (VE): Datenerhebung erstreckt sich auf sämtliche Elemente der Grundgesamtheit.

§  Teilerhebung: es werden nur für eine Teilmenge der möglichen Fälle Daten gesammelt.

§  Einzelfallstudie: nur ein einziges Objekt ist Untersuchungsgegenstand.

§  Stichprobe: Objekte werden (für Teilerhebung) nach festgelegten Regeln aus der Gesamtheit ausgewählt.

Ziel: über aktuelle Untersuchungsfälle hinaus zu Aussagen über die Gesamtheit der mögl. Fälle kommen. Verknüpfung von Stichprobendaten mit Aussagen über die GG kann in 2 Richtungen erfolgen:

§ Repräsentationsschluss: Anhand der Ergebnisse kann man Verallgemeinerung auf die GG vornehmen.

§ Inklusionsschluss: Ausgangspunkt ist eine Theorie, die anhand der Resultate getestet werden soll.

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6.1 Zentrale Begriffe: Grundgesamtheit, Auswahl-, Erhebungs- & Untersuchungseinheiten

§  GG: Menge von Individuen/Fällen/Ereignissen auf die sich die Aussagen der Untersuchung beziehen sollen & die im Hinblick auf Fragestellungen & Operationalisierung vorher eindeutig abgegrenzt werden muss.

§  Ä„angestrebte GG“: Vollzählige physische Anwesenheit der GG (Idealfall) ist meist nicht möglich → GG soll zumindest symbolisch repräsentiert sein (Kartei, Liste).

§  Erhebungs-GG (Auswahl-GG): Gesamtheit von Fällen, aus der faktisch die Stichprobe gezogen wird: die im Zeitraum des Auswahlverfahrens prinzipiell erreichbare Gesamtheit der Untersuchungs-bzw.

Erhebungseinheiten (falls Auswahlverfahren direkt auf die UE gerichtet), oder die repräsentierte GG (falls Auswahlverfahren sich auf eine symbolische Repräsentation der angestrebten GG stützt).

§  Unterscheidung zw. angestrebter GG & Erhebungs-GG: Können erheblich voneinander abweichen; je größer die Abweichungen, umso schwerer die Konsequenzen für die Repräsentativität der Ergebnisse.

§  Unterscheidung zw. Erhebungs- & Auswahleinheiten:

Auswahleinheiten: die für die Auswahl z.Vf. stehenden Einheiten (¹ ausgewählten Einheiten).

Erhebungseinheiten: die durch die Stichprobe repräsentativ abzubildende Einheiten (Stichprobenkriterium)

UE: Objekte, für die die Messwerte gelten sollen. (Kriterium der Hypothesenprüfung)

Bsp.: Auswahleinheit: Personen; Erhebungseinheit: Haushalte, Familien, Freundschaftsnetze, usw.

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Die Info soll sich auf Objekte beziehen, die Gegenstand der emp. Untersuchung sind (→UE).

6.2   Anforderungen an die Stichprobenkonstruktion

Stichprobe muss ein verkleinertes Abbild der GG sein (Heterogenität der Elemente, Repräsentativität der Variablen). GG muss emp. definiert sein & mit der Erhebungs-GG übereinstimmen; nur so kann ein Auswahlplan für eine repräsentative Stichprobe erstellt werden.

Die Stichproben-Elemente müssen definiert sein. Das Auswahlverfahren muss angebbar sein. Die Stichprobe muss repräsentativ sein.

Repräsentativität: Kongruenz zw. angestrebter Gesamtheit & tatsächlich repräsentierter Gesamtheit. Die Frage lautet: „Welche Grundgesamtheit bildet die Stichprobe ab?“ Ohne präzise Angabe der angestrebten GG kann man über die Repräsentativität einer Stichprobe nichts sagen.

Um sie abzuschätzen, versucht man die Zielgesamtheit zu rekonstruieren, um zu erschließen, welche die angestrebte GG sein soll.

Inferenzpopulation: GG über die auf Basis der vorliegenden Stichprobe Aussagen gemacht werden können.

6.3 Typen von Auswahlverfahren (Überblick)

Nicht zufallsgesteuerte Auswahlen: Repräsentativität wird dadurch angestrebt, dass bestimmte Merkmale der Erhebungseinheiten & evtl. ihre Verteilung in der GG als Auswahlkriterien benutzt werden. Nicht zufallsgesteuerte A. sind nur hinsichtlich der Merkmale repräsentativ, die als Auswahlkriterien benutzt wurden.


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