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Empirische Sozialforschung .doc

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Sociology
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Zusammenfassung (21 S.) des Buches von Prof. Kromrey (ca. 560 S.)
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Kurze Zusammenfassung der ca. 560 Seiten des Buches: Kromrey, H.
Empirische Sozialforschung. Stuttgart: UTB. 2006.

1 Empirische Sozialforschung und empirische Theorie

1.1 Vorbemerkung zur Situation empirischer Sozialwissenschaft

1.1.1 Funktion von Wissenschaft in der Gesellschaft

Früher gab es Wissenschaft nicht; das Wissen wurde mündlich über Generationen weitergegeben. Comte prägte den Begriff Soziologie: Sie sollte empirisch soziale Erscheinungen studieren & Gesetze aufzeigen.

Comte postulierte für die Entwicklung von Gesellschaften das Dreistadiengesetz: Individuelle Erkenntnisfähigkeiten, Wissenschaft & Zivilisation durchlaufen drei Entwicklungsstadien zunehmender Aussonderung & Konkretisierung (theologisch-fiktives, metaphysisch-abstraktes & positiv-reales Stadium).

Da die Bedeutung verbindlicher Zielvorgaben von Religion und Tradition schwand, sollte die Wissenschaft neue Orientierungs- und Legitimationsgrundlagen für das menschliche, soziale und politische Handeln liefern. Sie sollte unbestreitbare, handlungsleitende Erkenntnisse auf Grund empirischer Daten liefern.

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1.1.2 Zum Verhältnis von Wissenschaft und Praxis

Wenn Alltagswissen & wissenschaftliche Erkenntnis übereinstimmen, werden Forschungsbefunde begrüßt, um damit bereits getroffene Entscheidungen zusätzlich zu legitimieren & „wissenschaftlich abzusichern“. Wenn Alltagswissen & wissenschaftliche Erkenntnis nicht übereinstimmen, werden Forschungsergebnisse v.a. dann akzeptiert, wenn das Alltagswissen unter geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr funktioniert.

Sozialwissenschaften

Naturwissenschaften

Das Vorliegen von Alltagswissen ist oft Voraussetzung für die sozialwissenschaftliche Relevanz eines Problems.

Entfernen sich zunehmend von den Möglichkeiten alltäglicher Anschauung. Keine Konkurrenz zum Alltagswissen.

Kritik setzt hier bereits gegen die Aussagen ein, wie früher bei den Naturwissenschaften: erbitterter Widerstand.

Kritik wird hier nicht am Resultat erhoben, sondern an den Konsequenzen der Anwendung der Befunde.

1.1.3 Zum Verhältnis von Grundlagen- und anwendungsorientierter Forschung

Forschungslogik & -methodik sind aufgrund des Vorgehens in der Grundlagenforschung entwickelt & begründet worden. Der Großteil emp. Forschung wird aber durch anwendungsorientierte Fragestellungen initiiert.

Forscherverhalten läuft oft darauf hinaus, Kompromisse zw. den Anforderungen zu finden. Prinzipiell gehen beide von der gleichen Methodologie aus. Unterschiede in Aufgabenstellung & Bedingungen der Projektdurchführung führen dazu, dass methodol. Prinzipien nicht in gleichem Maße realisiert werden können.

 

Grundlagenforschung

Anwendungsorientierte Forschung

Schwerpunkt

Produktion & Vermehrung von möglichst allg. gültigem Wissen, verallgemeinbare Beschreibung (Diagnose) & Erklärung sozialer Sachverhalte & Zusammenhänge

Soll Ergebnisse liefern, die beim aktuellen Entscheidungsprozess verwertet werden können

Im Vordergrund

Generelle Tendenz

Anwendbarkeit der Befunde auf einen aktuellen Fall oder auf eine Klasse gleichartiger Fälle

Nicht im Vordergrund

Der einzelne Fall

Abstrakte Zusammenhänge, „Gesetzesmäßigkeiten“

Forschungs-bedürfnis

Relevanz der Themen wird wissenschaftsimmanent begründet, aus Lücken im bisherigen Wissensbestand, Widersprüchen zw. bisherigen Bestandteilen der Wiss.

Behandelte Fragestellungen leiten sich aus den Bedürfnissen der Praxis her

Entscheidungs-maßstab aller Wissenschaftler

Fragestellungen der Untersuchung, Sicherung der Gültigkeit der Resultate. Forschungsobjekt und seine absolut „wissenschaftliche“ Durchführung.

Die Anwendungspraxis steht im Vordergrund.

Ziel der Untersuchung

Präzise Aussagen zu dem erforschten Sachverhalt; alle Rahmenbedingungen erfasst → Im Grenzfall Experimente im Forschungslabor unter kontrollierten Bedingungen Þ Reichweite der Aussagen eingeschränkt, langer Forschungszeitraum

Präzision & Allgemeingültigkeit der Aussagen müssen notfalls zurückstehen, wenn dadurch Resultate „zu spät“ zu Stande kämen, oder wenn durch die Forschung die Durchführung des zu untersuchenden Programms behindert werden würde.

Ergebnisse

Forscher muss diese vor Fachkollegen vertreten & sein Vorgehen rechtfertigen (Einhaltung der wiss. Standards). Ziel: kritischer Diskurs um mögliche Schwächen des Ansatzes, evtl. Fehlschlüsse bei d. Befunden aufzudecken. Normen emp. Wiss.: Ergebnisse aktuell veröffentlichen, methodisches Vorgehen erläutern, Befunde in ihren Einzelheiten allen Interessierten zugänglich zu machen

Forscher haben bei der Rechtfertigung ihres Vorgehens v.a. mit Praktikern zu tun. Beurteilungsmaßstab ist die unmittelbare Brauchbarkeit der Ergebnisse für die zu lösenden Probleme. Forscher können hier nicht immer alle wissenschaftlichen Standards strikte einhalten nicht immer entscheiden ob wann & wie die Befunde veröffentlicht werden.

1.1.4 Zum Verhältnis von wissenschaftlicher „Erfahrung“ und Alltagserfahrung

 

Empirisch-wissenschaftliche Erfahrung

Alltagserfahrung

Basis

Basieren auf theoriegeleiteten Beobachtungen. Beobachtung ist nicht Selbstzweck: Ziel: Klassifizierung der beobachteten Phänomene, Schlussfolgerungen. Die Unterschiede sind nicht von prinzipieller sondern nur von gradueller Art!

Anmer-kung

Es gibt keine „rein deskriptive“ emp. Forschung mit theoriefreiem Vorgehen (wie bei hypothesen-/theorietestenden Forschungen, wo verwendete Theorien offen gelegt werden).

Verwendete Theorien bleiben implizit (nicht ausdrücklich formuliert), bzw. der Beobachter greift evtl. unbewusst auf sie zurück.

Ziel

Phänomene der Realität „objektiv“ beschreiben & klassifizieren. Allgemeingültige Regeln finden, durch die die Ereignisse in der Reali-tät erklärt & Klassen von Ereignissen vorhergesagt werden können.

Auf die individuelle Ansammlung von handlungsrelevantem Wissen gerichtet.

Beo-bach-tung

Stärker selektiv & verallgemeinernd. Gemeinsames wird aus ähnlichen Situationen herausgearbeitet, um relevante Einflussgrößen zu isolieren & generalisierende Prognosen zu formulieren. [Wiss. Theorien sind klar fassbar & besser durchschaubar → präzise definierte Begriffe, genauer Geltungsbereich. Vorzug wird erkauft durch „Reduktion der Komplexität“: Zahl der Aspekte unter denen man die Realität betrachtet & erklärt wird möglichst klein gehalten.

Stärker auf konkretes Handeln, auf die jeweilige besondere Situation, auf den Einzelfall gerichtet. Komplexe Einzelsituationen sollen in ihrer Besonderheit unter bestimmten alltagsrelevanten Gesichtspunkten möglichst umfassend wahrgenommen werden, um im Einzelfall möglichst präzise Voraussagen über die Angemessenheit von Handlungsstrategien machen zu können.

Konzept

Idealtypisierendes Vorgehen: arbeitet nur wesentliche Merkmale einer Klasse ähnlicher Sachverhalte heraus.

„Ganzheitliche“ Anschauung: berücksichtigt möglichst viele konkrete Situationselemente

Grenzen

Es existiert keine einheitliche Auffassung darüber, welche Merkmale Alltagstheorien von wissenschaftlichen Theorien unterscheiden & wie stark der abstrahierende, verallgemeinern-de Charakter wissenschaftlicher Theorien sein soll. Die theoretischen Entwürfe orientieren sich je nach wissenschaftstheoretischem Standort stärker am einen oder anderen Konzept.

Fragen

Sind wissenschaftliche Theorien durch die Reduktion der komplexen Realität auf einige wenige „zentrale“ Situationsaspekte unmittelbar in alltägliches Handeln umsetzbar?

Sind Alltagstheorien mit ihrer Orientierung an Einzel-fällen & an individuellen Erfahrungen geeignet, allg. Tendenzen, abstraktere Sachverhalte zu erklären?

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Erkenntnistheoretischer Realismus

Erkenntnistheoretischer Konstruktivismus

Bejaht die Möglichkeit der Erkenntnis der objektiven Realität, denn sinnvolle Aussagen über die Realität zu formulieren & empirisch in der Realität zu prüfen kann man nur, wenn man mit Wahrnehmungssinnen und/oder mit Instrumenten die Realität erfahren kann.

Bestreitet diese Möglichkeit. Radikaler Konstruktivismus: unsere Erkenntnisse sind diejenigen eines sich selbst organisierenden Systems (Gehirn), gebunden an dessen Erkenntnismöglichkeiten & -grenzen. Diese erlauben keine Aussagen über die „wahre“ Beschaffenheit der Welt; sie zeigen nur, ob diese mit der Welt vereinbar ist. →„Konstruierte Bilder“, keine Abbilder der Umwelt!

1.2.2 Ordnung, Struktur, Gesetzesmäßigkeiten

Analytisch-nomologische/deduktiv-nomologische Wissenschaft

„Qualitativ“ orientierte Seite: „interaktionistische“ oder „interpretative“ Sozialwissenschaft

Kausalitätsprinzip: Ereignisfolgen laufen nach „Gesetzen“ ab. Je mehr Wissen darüber verfügbar, desto mehr werden beobachte-te Ereignisse erklärbar, künftige Ereignisse prognostizierbar & die Welt beherrschbar. Geht von einer „wirklichen Welt“ aus.

Der jeweils gegebene gegenwärtige Zustand wird als Resultat komplexer Abfolgen von Interaktionen begriffen, der ständig neu interpretiert & weiterentwickelt wird.

Postulat der Einheitswissenschaft: Zum Auffinden empirischer Gesetzmäßigkeiten können alle Erfahrungswissenschaften nach gleicher Verfahrens-logik & gleichen methodischen Prinzipien vorgehen, sie unterscheiden sich nur im Gegenstand mit dem sie sich befassen, nicht in der Art ihres Vorgehens.

Bestreitet das Postulat der Einheitswissenschaft. Sie lässt für den Bereich des Sozialen die These einer vorgegebener Struktur mit „sozialen Gesetzen“ nicht gelten, und postuliert dass die Menschen die gesellschaftlichen Strukturen durch ihr Handeln selbst schaffen und ständig verändern.

Unterstellt auch für das Soziale die Existenz grundlegender Ge-setzesmäßigkeiten. Aussagen über soziale Regelhaftigkeiten sol-len daher nomologischen Charakter haben (im Geltungsbereich weder räumlich noch zeitlich relativiert). Analytische Sätze: Auf rein logischem Wege begründete Aussagen Þ„analytisch-nomologisch“, auch „deduktiv-nomologisch“.

Die Art der Beziehungen zw. Menschen & zw. Menschengruppen wird aufgrund des Alltagswissens in Interaktionen stets neu defi-niert, wird stets in Auseinandersetzung mit der gegebenen Situation neu entwickelt oder weiterentwickelt. Wenn also für den Gegen-stand des Sozialen nicht von stabilen Strukturen & Regelmäßigkeiten ausgegangen wird, ist es sinnlos nach „sozialen Gesetzen“ zu suchen.

1.2.3 Empirische Erfahrung als Grundlage des Wissens

Emp. Wissen kann nur durch Beobachtung & in Auseinandersetzung mit der Realität abgesichert werden. Die Art der Auseinandersetzung mit der Realität & die Regeln der kontrollierten Beobachtung variieren aber.

Analytisch-nomologisch orientierte Erfahrungswissenschaftler:

Forscher der interpretativen Sozialwissenschaft

Stellen Hypothesen über Eigenschaften der Realität & deren Gesetze auf & identifizieren Ausschnitte wo sich die Hypothesen bewähren müssen; dann werden kontrolliert emp. Daten erhoben & in Beobachtungsaussagen beschrieben. Beobachtungsaussage & Vermutung im Einklang? Hypothese „emp. bewährt“. Nicht im Einklang? Hypothese „falsifiziert“ → verwerfen od. umformulieren & erneut testen. Emp. Gegebenheiten müssen objektiv richtig abgebildet werden. Das ist nicht zu erreichen. Um doch ‚objektive‛ Ergebnisse zu erhalten: Prinzipien der Wertneutralität, der Standardisie-rung der Messsituation & der intersubjektiven Nachprüfbarkeit.

Wollen authentische Erfahrungen im Feld gewinnen; lassen sich vom Prinzip der Offenheit leiten: keine vorgefassten Meinungen; keine Behauptungen & Definitionen als Maßstab d. Datensammlung; Vor-kenntnisse & Vorannahmen sollen nur vorläufig sein. Untersu-chungsobjekt ist nicht die „objektive Realität“ sondern die „subjekti-ve Wirklichkeit“ der Handelnden. Vergleichbarkeit von Daten soll durch vollständige Erhebung von Randbedingungen & Interpreta-tionen erreicht werden. Voraussetzung: Flexibilität der Beobach-tungs- & Info-Beschaffungsstrategien → Qualitative Sozialforschung.

1.2.4 Ein Missverständnis: standardisiert = quantitativ

Quantitative Forschung: Zielorientiertes Vorgehen, das die „Objektivität“ der Resultate durch möglichst weitgehende Standardisierung aller Teilschritte anstrebt & das zur Qualitätssicherung die intersubjektive Nachprüfbarkeit des gesamten Prozesses als zentrale Norm postuliert.

Standardisierung: Die erhobenen Informationen sollten den Charakter von „Daten“ haben.

Die Datenerhebung vollzieht sich stets gleich: für alle identisches Erhebungsinstrument, gleicher Typ von Kontakt bei allen Informanten, gleichartiges Verhalten des „Informationssammlers“.

Die Bezeichnung „quantitative Methoden“ ist erst auf der Stufe der Datenanalyse zutreffend, da es sich bei statistischen Verfahren um „quantitative Methoden“ handelt. Ihr Einsatz setzt quantifizierbare (unmittelbar auszählbare), nicht aber quantitative (Qualitäten abbildende) Daten voraus.

Auch qualitative Informationen (z.B. Geschlecht) können standardisiert als Daten erhoben werden.

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1.3.1 Begriffserklärung

Empirische Wissenschaft beruht auf Erfahrung durch die menschlichen Sinne, was ohne Rückgriff auf Theorien nicht möglich ist. Für eine standardisiert-quantitativ vorgehende empirische Sozialforschung, kann der Kritische Rationalismus (Variante der Forschungslogik) als die vorherrschende Leitmethodologie gelten.

1.3.2 Einige Prinzipien der empirischen Forschungsmethode in der Version des KR

Prinzip: Aussagen emp. Wissenschaften müssen prinzipiell an der Erfahrung scheitern können. Konsequenzen:

§  Empirischer Bezug der Begriffe: Verwendung von Begriffen die sich auf die erfahrbare Realität beziehen.

§  Empirischer Bezug der Gesamtaussage: Aussagen müssen eine Beschreibung von Zusammenhängen bieten, die auch prinzipiell erfahrbar sind.

§  Sätze müssen so formuliert sein, dass sie prinzipiell widerlegbar sind.

Als emp. Aussagen nicht zugelassen: analytisch wahre, „logische“ Aussagen: Tautologien, per definitionem wahre Aussagen, Existenzaussagen/„Es-gibt“-Sätze → sind emp. nicht widerlegbar, da niemals alles überprüft werden kann!

Asymmetrie zw. Falsifikation und Verifikation

All-Sätze/nomologische Aussagen

Es-gibt-Sätze/Existenzaussagen

Prinzipiell nicht verifizierbar: Ein einziger konträrer Fall reicht, um sie zu falsifizieren

Prinzipiell nicht falsifizierbar: Ein einziger übereinstimmender Fall reicht, um sie zu verifizieren

HAKEN: Der Fall muss beobachtbar sein. Die Beobachtung muss mit den Fakten übereinstimmen.

Fazit: Aussagen der Erfahrungswissenschaften sollen über die Realität eines Gegenstandsbereiches informieren..

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§  Hypothesen können mit Beobachtungsergebnissen übereinstimmen, aber nie endgültig bewiesen (verifziert) werden.

Doch gerade Aussagen, die Geltung unabhängig von Raum & Zeit beanspruchen (nomologische Hypothesen) soll die empirische Wissenschaft (gem. KR) anstreben.

§  Aussagenlogik: Entweder hat eine Aussage die Eigenschaft „wahr“ oder „nicht wahr“.

§  Ein All-Satz kann nie endgültig verifiziert werden, was nicht heißt dass er niemals endgültig wahr sein könnte. Es heißt nur, dass die mögliche Wahrheit der Aussage nicht endgültig verifiziert werden kann.

§  Hypothesen die Tests standgehalten haben = bewährte Aussagen mit eingeschränkter Reichweite.

§  Aus bewährten Aussagen sollen umfassendere Hypothesen mit höheren Infogehalt formuliert werden →Erfahrungswissenschaft tastet sich an „wahre Aussagen“ heran, durch Versuch & Irrtum, Ausscheiden falscher Hypothesen, verschärftes Testen bestätigter Hypothesen, Erweiterung bewährter Hypothesen.

1.3.3 Probleme und Dilemmata bei der Suche nach empirischen „Gesetzen“

1. Problem: Die endgültige Zurückweisung einer Aussage sobald nur ein konträrer Fall auftaucht gilt nur für nomologische Aussagen. Weil es solche Aussagen in den Sozialwissenschaften kaum gibt, muss ein Ersatz für nomologische Aussagen gefunden werden, um dennoch sozialwissenschaftl. Gesetzmäßigkeiten vorzuweisen.

Lösung 1: Man formuliert Aussagen mit eingeschränkter Reichweite (Randbedingungen), welche aber einen geringeren emp. Informationsgehalt haben, da die potenziellen Falsifikatoren eingeschränkt wurden. Im Extremfall kann der Informationsgehalt durch Ceteris-Paribus-Klauseln so eingegrenzt werden, dass emp. kein Fall mehr den Bedingungen der Aussage genügt, die Aussage ist nicht mehr emp. überprüfbar, ist immunisiert.

Lösung 2: Man formuliert statistische Aussagen an Stelle von deterministischen Hypothesen, so dass sich im Durchschnitt die formulierte Hypothese bestätigen dürfte.

2. Problem: Die Hypothese kann nicht unmittelbar mit der Realität konfrontiert werden, nur mit anderen beobachtungsbasieren Aussagen über die Realität. Diese können selbst falsch sein. Sie müssten, um als Entscheidungsgrundlage über die Hypothese dienen zu können, verifiziert werden können!

→Basissatzproblem: Eine Aussage kann nicht „mit der Realität“ konfrontiert werden. Sinneswahrnehmungen bilden die Grundlage für jegliche Form von Wissen. Es gibt keine unverfälschte Wahrnehmung. Diese subjektive Erfahrung wird versprachlicht: Beobachtungsaussage, Protokollsatz. Erst dieser löst sich vom Subjekt ab & kann der intersubjektiven Erfahrung dienen. Der Vergleich von Protokollsatz mit der Realitätsbe-hauptung der Hypothese ist trotzdem nicht möglich: Die Aussagen gehören unterschiedlichen Sprach-Ebenen.

-   Protokollsatz: „Protokoll“ eines einzelnen, raum-zeitlich fixierten Beobachtungsfalls.

-   Hypothese: allgemeiner, ohne raum-zeitliche Einschränkungen formuliert. Vor der Konfrontation mit den Beobachtungsergebnissen ist sie auf eine konkrete empirische Basis zu beziehen: Durch logische Deduktion sind konkrete und beobachtbare Realitätsbehauptungen abzuleiten.

Es gibt aber keine voraussetzungslose Wahrnehmung; jede Wahrnehmung ist theoriegetränkt. Sie besteht darin, einen durch den Begriff vorgegebenen Vorstellungsinhalt in der Realität wieder zu finden.

Lösung? Das Basissatz-Problem ist ein logisch nicht auflösbares Dilemma. Die Lösung ist nur konventionalistisch, durch Vereinbarung möglich: Solange das Vorgehen der Forschung dem besten methodischen Standard entspricht, werden die emp. Befunde als brauchbare Annäherung an die realen Phänomene akzeptiert. Das Ziel „Objektivität“ muss mangels Einlösbarkeit auf das Konzept „kontrollierte Intersubjektivität“ reduziert werden.

1.3.4 Hypothesen und Theorien

§  Ziel empirischer Forschung: systematische Erfassung von Zusammenhängen in Form von Theorien.

Empirisch bewährte Theorien sind nichts anderes als die „Systematisierung des gesammelten Wissens“.

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