Todesstrafe
Wer Todesstrafe hört, denkt zunächst an die USA
oder China. Dabei ist es gar nicht so lange her, dass die Todesstrafe in
Österreich noch vollzogen wurde.
Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen
als Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht
in der Regel ein Gerichtsverfahren voraus, das mit einem Todesurteil endet.
Dieses wird dann durch die Hinrichtung vollstreckt.
Seit Jahrtausenden werden Täter, die besonders schwere
Verbrechen verübt haben, mit der Hinrichtung bestraft. Erst seit dem Zeitalter
der Aufklärung in Europa stellten Humanisten das Recht der Hinrichtung
zunehmend in Frage. Viele Organisationen setzen sich für ihre weltweite
Nichtanwendung und gänzliche Abschaffung ein.
Seit dem 18. Jahrhundert verzichteten einige Staaten auf die
Todesstrafe. Seit 1970 und 1990 und den Erfahrungen der Weltkriege, haben immer
mehr Staaten der Abschaffung der Todesstrafe zugestimmt.
Eine Todesstrafe kann nach heutiger, europäischer Rechtsauffassung nur
Ergebnis eines gesetzlich genau festgelegten und kontrollierten
Rechtsverfahrens sein. Sie setzt Gesetze voraus, die Straftatbestände definieren, für die
Todesstrafen vorgesehen sind
Strafbestände
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Rechtslagen
Internationales Recht: Nach dem Internationalen Paktes über
bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 ist die Verhängung der
Todesstrafe grundsätzlich zulässig, allerdings nur für schwerste Verbrechen.
Die Todesstrafe darf nur auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit
der Begehung der Tat in Kraft waren. Minderjährige sind ausgeschlossen. Bei
ihnen wird die Todesstrafe nicht vollzogen. Dennoch lassen einige Staaten
minderjährige Straftäter hinrichten (China, Kongo, Nigeria, Pakistan, Saudi
Arabien)
Europäisches Recht: Am 4. November 1950 wurde die Todesstrafe laut
der Europäischen Menschenrechtskonvention in Europa in Kraft gesetzt. Am 28.
April 1983 wird die Todesstrafe abgeschafft. Die Todesstrafe ist allerdings für
Taten zulässig, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr
begangen werden. Die Europäische Menschenrechtskonvention beseitigte
schließlich am 3. Mai 2002 diese Einschränkung und untersagte die Todesstrafe
ausnahmslos.
Aktuelle
Gesamtsituation
Nach ständig aktualisierten Angaben von Amnesty International haben derzeit
133 Staaten und Gebiete die Todesstrafe rechtlich oder faktisch abgeschafft,
davon 90 ganz.
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Hälfte aller Staaten, die die Todesstrafe noch anwandten, davon Abstand
genommen.
Im Jahr 2006 wurden weltweit mindestens 1.591 (vgl. 2004: 3.797) Menschen in
22 Ländern hingerichtet, weitere 3.861 (2004: 7.395) wurden in 55 (zuvor 64)
Ländern zum Tod verurteilt. Die Dunkelziffer ist jedoch um ein Vielfaches
höher. Insgesamt warten um die 19.000 und 24.000 Menschen in Todeszellen auf
ihre Hinrichtung.
Hinrichtungsarten
Die
Garrotte
Anfangs war die Garotte nicht mehr als ein aufrechter Pfosten mit einem Loch in
der Höhe des Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt,
und ein Seil wurde um seinen Hals gelegt. Die Enden der Seiles wurden durch das
Loch im Pfosten gezogen. Der Henker zog nun langsam an beiden Enden des Seiles
und erdrosselte so sein Opfer. Später wurde der Strick dann durch ein
Metallband ersetzt.
Das
Erschießen (Exekution)
Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen Einzelschützen oder
durch ein Exekutionskommando ausgeführt. Eine gezielte Kugel in den Kopf hätte
die sofortige Bewusstlosigkeit zur Folge.
Die Gaskammer
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Die Verurteilten werden von Kopf bis Fuß in weiße Tücher
gewickelt und bis zu den Hüften eingegraben. Dann beginnt das Steinigen. Die
Steine werden speziell ausgewählt, so dass sie groß genug sind, um Schmerzen zu
verursachen, aber nicht so groß, um den Verurteilten sofort zu töten. Sie
garantieren den Opfern einen langen qualvollen Tod. Manchmal werden ihre Kinder
gezwungen zuzuschauen. Das Vergehen ist gewöhnlich Ehebruch.
Der
elektrische Stuhl
Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl wurde 1888 in den USA mit
Wirksamkeit 1. 1. 1889 beschlossen. Begründung war, dass sie humaner als das
Erhängen sei. Versuche im Edison-Labor sollten die richtige Stromart und ihre
Einwirkungsdauer ermitteln. Zwei Kälber und ein Pferd wurden im Dezember 1888
unter unterschiedlichen Versuchbedingungen getötet.
Trotzdem gab es bei der ersten Hinrichtung (6. August 1890) Komplikationen.
Nachdem während 17 Sekunden der Strom durch den Mörder William Kemmler
geflossen war, meinte der Arzt, dass der Todeskandidat nicht mehr am Leben sei
und ließ den Strom ausschalten. Kemmler begann zu stöhnen. Ein erneuter, zwei
Minuten anhaltender Stromstoß führte schließlich den Tod herbei.
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Tod tritt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein.
Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl hinterlässt durch das Verbrennen der
inneren Organe des Opfers sichtbare Spuren. Oft werfen die Stromstöße den
Gefangenen nach vorn in die angelegten Haltegurte; er uriniert, entleert den
Darm oder erbricht Blut.
Die Giftspritze Der Verurteilte wird auf einer
Liege festgeschnallt, dann erfolgt die Injektion des Giftes durch eine Maschine
oder einen Mitarbeiter der Strafanstalt.
In den texanischen Hinrichtungskammern wird mit drei einzeln injizierten
Chemikalien getötet. Die erste Spritze enthält Natriumthiopental, das die
Gehirnfunktionen stoppt und dadurch den Menschen bewusstlos macht.
Pancuroniumbromid in der zweiten Spritze lähmt die Muskeln; der Mensch
wird bewegungsunfähig. Die dritte Injektion enthält Kaliumchlorid, welches die
Herz-Lungenfunktion zum Stillstand bringt.
Der Galgen
Diese Hinrichtungsart war auch in Österreich in Gebrauch. Seit 1950 ist die
Todesstrafe in Österreich abgeschafft. Der Zeitpunkt des Todes konnte durch die
unterschiedliche Konstruktionsarten und das "Können" des Henkers
stark beeinflusst werden.
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