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Die Todesstrafe .doc

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Faculty
Social Science
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Sociology
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University, School
HBLA Hollabrunn
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2008
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Todesstrafe

Wer Todesstrafe hört, denkt zunächst an die USA oder China. Dabei ist es gar nicht so lange her, dass die Todesstrafe in Österreich noch vollzogen wurde.

Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Tötung eines Menschen als Strafe für ein Verbrechen, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Gerichtsverfahren voraus, das mit einem Todesurteil endet. Dieses wird dann durch die Hinrichtung vollstreckt.

Seit Jahrtausenden werden Täter, die besonders schwere Verbrechen verübt haben, mit der Hinrichtung bestraft. Erst seit dem Zeitalter der Aufklärung in Europa stellten Humanisten das Recht der Hinrichtung zunehmend in Frage. Viele Organisationen setzen sich für ihre weltweite Nichtanwendung und gänzliche Abschaffung ein.

Seit dem 18. Jahrhundert verzichteten einige Staaten auf die Todesstrafe. Seit 1970 und 1990 und den Erfahrungen der Weltkriege, haben immer mehr Staaten der Abschaffung der Todesstrafe zugestimmt.

Eine Todesstrafe kann nach heutiger, europäischer Rechtsauffassung nur Ergebnis eines gesetzlich genau festgelegten und kontrollierten Rechtsverfahrens sein. Sie setzt Gesetze voraus, die Straftatbestände definieren, für die Todesstrafen vorgesehen sind

Strafbestände

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Rechtslagen

Internationales Recht: Nach dem Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 ist die Verhängung der Todesstrafe grundsätzlich zulässig, allerdings nur für schwerste Verbrechen. Die Todesstrafe darf nur auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren.

Minderjährige sind ausgeschlossen. Bei ihnen wird die Todesstrafe nicht vollzogen. Dennoch lassen einige Staaten minderjährige Straftäter hinrichten (China, Kongo, Nigeria, Pakistan, Saudi Arabien)

Europäisches Recht: Am 4. November 1950 wurde die Todesstrafe laut der Europäischen Menschenrechtskonvention in Europa in Kraft gesetzt. Am 28. April 1983 wird die Todesstrafe abgeschafft. Die Todesstrafe ist allerdings für Taten zulässig, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.

Die Europäische Menschenrechtskonvention beseitigte schließlich am 3. Mai 2002 diese Einschränkung und untersagte die Todesstrafe ausnahmslos.

Aktuelle Gesamtsituation

Nach ständig aktualisierten Angaben von Amnesty International haben derzeit 133 Staaten und Gebiete die Todesstrafe rechtlich oder faktisch abgeschafft, davon 90 ganz.

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In den letzten 20 Jahren haben gut die Hälfte aller Staaten, die die Todesstrafe noch anwandten, davon Abstand genommen.

Im Jahr 2006 wurden weltweit mindestens 1.591 (vgl. 2004: 3.797) Menschen in 22 Ländern hingerichtet, weitere 3.861 (2004: 7.395) wurden in 55 (zuvor 64) Ländern zum Tod verurteilt. Die Dunkelziffer ist jedoch um ein Vielfaches höher. Insgesamt warten um die 19.000 und 24.000 Menschen in Todeszellen auf ihre Hinrichtung.

Hinrichtungsarten

Die Garrotte
Anfangs war die Garotte nicht mehr als ein aufrechter Pfosten mit einem Loch in der Höhe des Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurde um seinen Hals gelegt.

Die Enden der Seiles wurden durch das Loch im Pfosten gezogen. Der Henker zog nun langsam an beiden Enden des Seiles und erdrosselte so sein Opfer. Später wurde der Strick dann durch ein Metallband ersetzt.

Das Erschießen (Exekution)
Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen Einzelschützen oder durch ein Exekutionskommando ausgeführt. Eine gezielte Kugel in den Kopf hätte die sofortige Bewusstlosigkeit zur Folge. 

 

Die Gaskammer

 

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Die Verurteilten werden von Kopf bis Fuß in weiße Tücher gewickelt und bis zu den Hüften eingegraben. Dann beginnt das Steinigen. Die Steine werden speziell ausgewählt, so dass sie groß genug sind, um Schmerzen zu verursachen, aber nicht so groß, um den Verurteilten sofort zu töten.

Sie garantieren den Opfern einen langen qualvollen Tod. Manchmal werden ihre Kinder gezwungen zuzuschauen. Das Vergehen ist gewöhnlich Ehebruch.

Der elektrische Stuhl
Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl wurde 1888 in den USA mit Wirksamkeit 1. 1. 1889 beschlossen. Begründung war, dass sie humaner als das Erhängen sei. Versuche im Edison-Labor sollten die richtige Stromart und ihre Einwirkungsdauer ermitteln.

Zwei Kälber und ein Pferd wurden im Dezember 1888 unter unterschiedlichen Versuchbedingungen getötet.


Trotzdem gab es bei der ersten Hinrichtung (6. August 1890) Komplikationen. Nachdem während 17 Sekunden der Strom durch den Mörder William Kemmler geflossen war, meinte der Arzt, dass der Todeskandidat nicht mehr am Leben sei und ließ den Strom ausschalten. Kemmler begann zu stöhnen. Ein erneuter, zwei Minuten anhaltender Stromstoß führte schließlich den Tod herbei.

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Dann werden für kurze Zeit starke Stromstöße ausgelöst. Der Tod tritt durch Herzstillstand und Lähmung der Atemwege ein.
Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl hinterlässt durch das Verbrennen der inneren Organe des Opfers sichtbare Spuren. Oft werfen die Stromstöße den Gefangenen nach vorn in die angelegten Haltegurte; er uriniert, entleert den Darm oder erbricht Blut. 

Die Giftspritze
Der Verurteilte wird auf einer Liege festgeschnallt, dann erfolgt die Injektion des Giftes durch eine Maschine oder einen Mitarbeiter der Strafanstalt.
In den texanischen Hinrichtungskammern wird mit drei einzeln injizierten Chemikalien getötet.

Die erste Spritze enthält Natriumthiopental, das die Gehirnfunktionen stoppt und dadurch den Menschen bewusstlos macht. Pancuroniumbromid in der zweiten Spritze lähmt die Muskeln; der Mensch  wird bewegungsunfähig. Die dritte Injektion enthält Kaliumchlorid, welches die Herz-Lungenfunktion zum Stillstand bringt.

Der Galgen
Diese Hinrichtungsart war auch in Österreich in Gebrauch. Seit 1950 ist die Todesstrafe in Österreich abgeschafft. Der Zeitpunkt des Todes konnte durch die unterschiedliche Konstruktionsarten und das "Können" des Henkers stark beeinflusst werden.

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