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Seminararbeit
Geschichte / Historik

Universität Leipzig

2010, Dr. Hardt

Ann-Kathrin S. ©
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ID# 3350







Fakultät für Geschichte, Kunst und Orientwissenschaften

Historisches Seminar

Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte/

Geisteswissenschaftliches Zentrum für Ost- und Südosteuropäische Geschichte

Proseminar „Die Gründung des Bistums Bamberg“

Wintersemester 2007/2008

Dr. M. Hardt

Martin

Matrikel: XXXXXXXXX


I.                   Einleitung

Diese Arbeit beruht auf dem Proseminar „Die Gründung des Bistums Bamberg“ und hat die ersten Bischöfe Bambergs zum Thema. Im Hauptteil wird zunächst die Frage geklärt, ob Bamberg überhaupt regulär als Bistumsstadt geeignet war. Danach wird kurz die Definition „Bischof“ geklärt. Anschließend werden die Bischöfe Bambergs von Eberhard I. bis Rupert vorgestellt und ihr Wirken auf die weitere Entwicklung des Bistums gewürdigt.

Dabei werden insbesondere die Bischöfe Eberhard I. und Suitger berücksichtigt. Die Hauptfrage, die bei allen Bischöfen im Vordergrund steht, ist die wesentliche Darstellung ihres Lebens und Wirkens als Bischof von Bamberg


II.                Hauptteil: Leben und Wirken der ersten Bamberger Bischöfe.


1.1  Bamberg. Geeignet als Bischofssitz?


Um sich der Frage anzunähern, wird zunächst die Frage geklärt, was für Ortschaften als Bischofssitze in Frage kommen. Hierzu wird ein Brief von Paps Zacharias an Bonifatius aus dem Jahr 743 zitiert:

„Wir haben auch aus deinem Brief zur Kenntnis genommen, dass du drei Bischöfe an verschiedenen Orten eingesetzt hast, die dem Volk vorstehen sollen, das unser Herr Gott durch deine Heiligkeit gewürdigt hat sich ihm anzuschließen. Und du hast gebeten, dass wir dort die Bischofsstühle durch die Autorität unseres Stuhles bestätigen.

Doch deine heilige Brüderlichkeit möge reiflich bedenken und erst nach genauer Überlegung entscheiden, ob es nützlich ist oder ob die Orte oder Menschenzahl derart seien, dass sie Bischöfe zu haben verdienen. Erinnere dich nämlich, mein Lieber, dass uns die heiligen Kanones vorschreiben, dass wir nicht in Dörfchen[1] oder Kleinstädten[2] Bischöfe weihen, damit der Name des Bischofsamtes nicht beschmutzt werde.

Aber wir genehmigen ohne Verzug, was du vorgeschlagen hast, veranlasst von deinem ernsthaften und uns angenehmen Schreiben. Und wir befehlen kraft apostolischer Autorität, dass dort bischöfliche Sitze sein sollen […] nämlich im Kastell, das Wirzaburg genannt wird, und einer im Oppidum namens Buraburg, ein dritter am Ort, das Erpesfurt heißt[…]“[3]


In der Quelle werden verschiedene Bezeichnungen für verschiedene Arten von Ortschaften genannt. Daher werden diese nun kurz definiert.


Definition: Oppidum, römisch und mittelalterlich.[4]

Bei den Römern wurde als Oppidum jeder umgrenzter und befestigter Raum bezeichnet. In Texten des mittelalterlichen und biblischen Lateins werden auch unbefestigte Orte als Oppidum bezeichnet. Ebenso wird der Begriff für Dörfer verwendet. Der Begriff Oppidum wurde in der zeitgenössischen Volkssprache auch mit Koufstat übersetzt.

Daher wurden von Historikern sowohl befestigte Ortschaften als auch Marktsiedlungen so bezeichnet. Es gibt keine verallgemeinerungsfähige Bedeutung, insbesondere keine die auf besondere Eigenschaften Rückschlüsse zulässt.[5]


Definition: Castrum

Die Bezeichnung Castrum kann in der mittelalterlichen Lateinischen Sprache sehr verschiedene Bedeutungen haben, vom festen Haus bis zur ummauerten Großstadt. Neben Castrum werden viele weitere Begriffe für Wehranlagen verwendet. Erst ab dem 12. Jahrhundert wird der Begriff Stat für Stadt, der Begriff Castrum meist für Ritterburgen verwendet.[6]


Definition: Civitas.

Im mittelalterlichen Latein wird die Bezeichnung Civitas für Stadt ebenso wie Oppidum und Urbs nicht konsequent gebraucht und ist kaum aussagekräftig, da es keine objektiven Kriterien zur Abgrenzung untereinander gab. Inhaltlich ist zu sagen, dass im Frühmittelalter Civitas kirchenrechtlich eine Bischofsstadt meint.

Der Begriff wird aber weder für jede Bischofsstadt verwendet noch nur für solche. Sicher ist, dass der früh- und hochmittelalterliche Begriff Civitas nicht Stadt im Sinne des Rechtssubjekts im Spätmittelalter meint.[7]


Nach diesen Definitionen muss gefragt werden, ob Bamberg zur Zeit der Gründung des Bistums im Jahr 1007 eine civitas war.

So schreibt Stefan Weinfurter in seinem Werk. „Heinrich II. Herrscher am Ende der Zeiten“[8], dass Bamberg als „dieses castrum Babenberth in den Quellen im Zusammenhang mit der Babenberger Fehde genannt“ wird. Weiter wird Bamberg als eine Königsburg beschrieben, die von steinernen Ringmauern umgeben war und repräsentative Gebäude für wohnliche, sakrale und wirtschaftliche Zwecke hatte.[9] Diese Beschreibung lässt eher auf ein Castrum, als auf eine Civitas schließen.

Dagegen wird Bamberg von K. Schwarz[10] für die Mitte des 10. Jahrhunderts als Castrum, für das Ende des 10. Jahrhunderts als Civitas bezeichnet.

Damit kann gesagt werden, dass Bamberg von der Stadtentwicklung her zumindest kurz davor stand, die erforderliche Größe und die Funktionen einer Civitas zu haben.


1.2. Exkurs: Bischofsstadt und Bischof.

Da eine ausführliche Behandlung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, seien hier kurz nur ein paar Punkte angesprochen:[11]

Schon im vierten Jh. wurde die oben behandelte Frage, in welcher Art Ortschaft Bischofssitze sein können, festgelegt, nämlich auf dem Konzil zu Sardika. Es wurde festgelegt, dass nur in volkreichen Städten Bischöfe eingesetzt werden sollten. Durch diese Bestimmung kam es dazu, dass mit dem Niedergang des spätantiken Staates der Bischof Funktionen der Stadtherrschaft übernahm.

Konkret bedeutete dies Schieds- und Friedensgerichtbarkeit, Armenfürsorge, Schutz gegen Übergriffe der Provinzialverwaltung, die Sorge für städtische Bauten und militärischen Schutz. Im deutschen Reich des 10-13 Jh. hatte der Bischof zusätzlich Immunität[12], Markt-, Münz-, Zoll- und Befestigungsrecht.

Eine wichtige Bestimmung des Bischofsamtes ist die eheähnliche Verbindung des Bischofs mit seinem Bistum.[13]


2.1.  Eberhard I. Der erste Bischof von Bamberg. 1007-1040

In diesem Abschnitt geht es um die Fragen, wer Eberhard I. war, was seine wesentlichen Leistungen als Bischof waren und welche Ausstattungen für das Bistum seitens der Könige/Kaiser in seiner Zeit vergeben wurden.

Eberhard I. (gestorben am 13. August 1040) war der erste Bischof des Bistums Bamberg. Dieser wurde am Tag der Bistumsgründung vom Erzbischof Willigis von Mainz zum Bischof geweiht. Darüber berichtet Thietmar von Merseburg:

“Als dann schließlich Erzbischof Willigis einen rechtlich gültigen Beschluss darüber beantragte, was in dieser Sache geschehen solle, erklärte Tagino als erster, die Angelegenheit lasse sich nach den Gesetzen sofort den Darlegungen des Königs entsprechend durchführen. Daraufhin bestätigten und unterschrieben alle Anwesenden seine Erklärung; die Hirtensorge wurde vom Könige dem damaligen Kanzler Eberhard übertragen; der Erzbischof weihte ihn noch am gleichen Tage.“[14]

Eberhard I. entstammte wahrscheinlich dem fränkischen Grafengeschlecht von Abenberg.[15][16] Möglicherweise war er auch mit Kaiser Heinrich II. verwandt, dieses ist jedoch in der Forschung umstritten. Bevor er Bischof wurde, war Eberhard I. bereits Kanzler[17]. Dieses Amt behielt er auch als Bischof[18] und ist häufig Intervenient bei Heinrich II.

Bei der Organisation vom Aufbau des Bistums unter Eberhard I. gibt es zwei wesentliche Gründungen. Zum einen die Gründung des Kanonikerstiftes St. Stephan (1007/1009)[27], zum anderen die Gründung des Benediktinerklosters Michelsberg (1015). Letzteres wurde als bischöfliches Eigenkloster gegründet.[28]

Im Streit um die Gültigkeit der Ehe des Grafen Otto vom Hammerstein und Irmengard von Verdun stand Eberhard I auf der Seite des Erzbischofs Aribo von Mainz.[29]

Beim „Gandersheimer Kirchenstreit“, dem Streit um den Anspruch auf das Stift Gandersheim, war Eberhard I. auf der Seite des Hildesheimer Bischofs Godehard von Hildesheim.[30] 1027 nahm er an der Synode in Frankfurt teil, wo eben die beiden genannten Streitigkeiten Verhandlungsgegenstände waren.[31]

Auch der Tod von Kaiserin, wahrscheinlich 1033, im Kloster Kaufungen, wo sie als Witwe sich vorwiegend aufhielt, fällt in die Zeit Eberhard I.[32] Wann ihre Überführung stattfand, ist umstritten.

Eberhard I. starb am 13. August 1040[33] und wurde im Bamberger Dom links neben dem Grab Heinrich II. bestattet.


Eine recht umfangreiche Ausstattung[34] erhielt das Bistum Bamberg noch am Tag der Gründung, am 1.November 1007, durch Heinrich II Diese Schenkungen umfasste Güter, Klöster, Stifte, Höfe, Rechte und Einkünfte. Der Besitz war einerseits in der Umgebung Bambergs, zum anderen in der Südhälfte des Reiches verstreut.

Der Besitz stammte aus Heinrichs eigenen Liegenschaften. Wesentlich vergrößerte sich der Besitz auch 1016, nach dem Tod des Bischofs von Eichstätt, Megingoz. Dieser Besitz war der bis dahin nördliche Sprengel des Bistums Eichstätt.[35]

Auch während der restlichen Regierungszeit Heinrich II. stattete er Bamberg immer weiter aus, oft auch auf Bitten seiner Frau Kunigunde.[36]

Konrad II. Schenkungen an Bamberg sind die Königspfarrei Hof im Jahr 1032 und Amberg 1034 zu nennen.[37]


2.2.  Der zweite deutsche Papst Clemens II. oder Suidger von Morsleben, zweiter Bischof von Bamberg (1040-1047).


In diesem Abschnitt soll es um Suidger von Morsleben, sein Wirken als Bischof von Bamberg und als Papst gehen[38][39]. Insbesondere soll die Frage nach der Vereinbarkeit vom Amt des Bischofs von Bamberg mit dem des Papstes, der zeitgleich Bischof von Rom war[40] behandelt werden.


Suidger von Morsleben stammte aus einem hochfreien sächsischen Geschlecht[41] und war ein Sohn des Grafen Konrad von Morsleben und Hornburg und Amulrada, einer Tochter des Grafen Epo von Padberg.

1046 begleitete Suidger König Heinrich III. auf seinem Italienzug und nimmt auch an der Reichssynode am 20.Dezember in Sutri teil, welche Papst Sylvester III. absetzte und Gregor VI. dazu brachte, die Selbstabsetzung auszusprechen.[46] Er und die anderen Bischöfe zogen dann mit Heinrich III. nach Rom weiter.[47] Am Heiligabend 1046 berief Heinrich III. in Rom wieder eine Reichssynode ein und Papst Benedikt IX. wurde von dieser abgesetzt.

Da in Rom keine andere geeignete Persönlichkeit zur Verfügung stand und die Simonie[48] ein großes Problem bei der Ämtervergabe war, wurde Suidger sowohl vom Volk als auch vom Klerus zum Papst gewählt.[49] Am Weihnachtstag, 25.Dezember, 1046 wurde Suidger im Petersdom zum Papst geweiht.[50]Als Namen wählte er Clemens II [51] Am gleichen Tag krönte er das Königspaar, Heinrich III. und Agnes, zum Kaiser und zur Kaiserin. [52] Eine große Besonderheit ist die Tatsache, dass er sein Bistum beibehielt.

Dazu unten mehr.

Am 24. September 1047 bestätigte Clemens II. in Übereinstimmung mit Kaiser Heinrich III. den besonderen apostolischen Schutz, unter dem sein Bistum Bamberg stand. Dieser Schutz wurde auf Bitten des Kaisers Heinrich II. von seinen Amtsvorgängern, den Päpsten Johann XVIII. und Benedikt VIII. dem Bistum Bamberg verliehen. Dieser Schutz verbot, dass die jetzigen Güter und künftigen Erwerbungen weder von weltlichen noch geistlichen Würdenträgern beeinträchtigt und geschädigt werden.

Explizit sind die Güter gemeint, die Heinrich II. von den Bischöfen von Würzburg und Eichstätt eingetauscht und an das Bamberger Bistum übertragen hat.[53]

In Rom nahm Clemens II. am 1. Oktober 1047 ein Kloster und dessen Besitzungen in Tharissa, dass den Märtyrern Stephan und Vitus geweiht war, in apostolischen Schutz.[54] Dieser Schutz verbot sowohl weltlichen wie auch geistlichen Würdenträgern, inklusive dem Bischof von Bamberg, den Besitz zu verringern und allgemein zu schädigen.


Kurz vor seinem Tod diktierte Clemens II. eine Papsturkunde[57]. In dieser versucht Clemens II. zu erklären, warum er entgegen dem Kirchenrecht das Bistum Bamberg behielt, als er Papst wurde. Denn auch heute noch wird ein Bischof nur auf eine bestimmte Diözese geweiht.[58] Das Verhältnis eines Bischofs zu seinem Bistum ist ähnlich dem eines Mannes zu seiner Ehefrau.

In dieser Urkunde versuchte Clemens II. sein Verhalten zu verteidigen. Dazu führte Clemens II. selbst erstmal das Bild der Ehe ein. „Kein Gatte hegte für seine Gattin reinere Treue und glühendere Liebe als Wir für Dich. Niemals ist es uns in den Sinn gekommen, Dich zu verlassen und einer anderen anzuhangen.[59].

Clemens wollte zum Ausdruck bringen, dass er nicht die Absicht hatte, seine Frau, d.h. das Bistum, zu verlassen. Eine gewollte Translation schließt er aus.

„So weiß ich nicht, durch welchen Ratschluss Gottes es kam, dass ich mit Deiner und aller Kirchen Mutter vermählt und, zwar nicht ganz und gar, aber doch von Dir geschieden wurde.“[60] Clemens II. sah es so, dass er sich eben um die Mutter aller Kirchen, damit auch der Bamberger Kirche, kümmern muss.

Zwar konnte er sich nicht mehr alleine um sein Bistum Bamberg kümmern, aber er war nicht vollständig von ihr getrennt. Auf das Bild der Ehe angewendet: Clemens II. kümmert sich um die Schwiegermutter, die seine Hilfe braucht.

Auffällig ist, dass es für Clemens II. durchaus kein Problem war, dass ein Laie sich um das Problem der Kirche kümmert und die Zustände verbessern möchte.[61]

„Hat, nachdem jene drei beseitigt waren, welchen ein Raub diesen Namen des Papsttums verliehen hatte, die Würdigung der himmlischen Gnade gewollt, dass unter so großen Scharen heiliger Väter, die zugegen waren, Unsere unwürdigste Mittelmäßigkeit, obwohl Wir Uns mit allen Kräften sträubten, an die Stelle des erhabensten Apostelfürsten gewählt wurde.“[62] Gresser merkt an, das dies das erste Mal in einer Papsturkunde ist, dass der Begriff Papst gebraucht wird.

Das Problem der Kirche bestand der Sache nach in der Unwürdigkeit der drei vorherigen „Päpste“. Clemens II. selbst hielt sich ebenfalls als eigentlich unwürdig, das Papstamt auszuüben und wehrte sich.

„Welcher Schmerz mich damals erfasste, als ich von Deiner liebsten Seite weggerissen wurde, welcher Kummer mich verzehrte, weiß ich nicht auszudrücken, schien er Uns doch alles Maß zu überschreiten.“[63] Clemens II. fiel dieser Schritt sehr schwer.

Das Bild von Rom als Mutter Bambergs wird abermals verwendet. Die Schwere dieser Bedeutung liegt darin, dass sich im 10. Jahrhundert die Vorstellung entwickelte, dass die Kirche von Rom als die Mutter aller Kirchen fungiert. Es sei, so Gresser, nur noch ein kleiner Schritt davon zur „Vorstellung, dass der Wechsel eines Bischofs auf die prima sedes, also den Stuhl des Petrus, nicht mehr den Wechsel von einer Gemeinde zur nächsten darstellte (was ja verboten war), sondern ‚nur‛ die Übernahme der Sorge für die Gesamtkirche.“[65] Dies wollte Clemens auch den Bambergern erklären.

Das Problem für Clemens II. war, dass es einerseits für diese Vorstellungen noch keine Kirchenrechtlichen Bestimmungen gab, andererseits das Bild nicht von jedem richtig verstanden wurde.

„Doch nicht die Begierde nach einer so großen Herrschaft hat sich an der Türe unserer Seele eingeschlichen und die Festigkeit unserer Gesinnung gebeugt.“[66] Hier versuchte Clemens II. aufzuzeigen, dass er keine niederen Beweggründe hatte, den Schritt zu tun.

Sie erforscht die Geheimnisse des Herzens, sie durchdringt die finsterste Nacht. Zum Zeugen haben Wir auch das Gewissen, in dem die Sorge um Dich ständig wach ist.“[67] Clemens II. versuchte hier noch mal, sich bei den Bambergern zu entschuldigen. Sein Werdegang vom Bischof Bambergs zum Bischof Roms hatte er so nicht geplant und dachte, er würde noch ein längeres Leben führen.

Er trägt hier die Sorge um sein Bistum vor, dass, ohne ihn als Bischof, hilflos ist. Im Hintergrund ist hier die Haltung der Salischen Kaiser zu haben, die anders als ihr Ottonischer Vorgänger Heinrich II., dem Bistum eher Ausstattungen abnahmen.

„Weder die so große Entfernung der Länder noch die so zahlreichen Hindernisse halten Unser inneres Auge ab, Dich, Unsere Freundin, Unsere Schwester, Unsere Braut, Unsere Taube, mit umso größerer Liebe und Sorge zu betrachten und Dich von allen Seiten mit Schutz zu umgeben.“[68] Clemens II. hatte also vor Bamberg weiter zu schützen. Worin sollte dieser Schutz bestehen?

„Uns ist von Gott, nicht wegen Unserer Verdienste, wie Wir bereits gesagt haben, jenes apostolische Recht verliehen, das im Himmel und auf Erden gilt. Darum haben Wir es für wert erachtet und für angezeigt erklärt, dass auch Du von Unserer Erhöhung Vorteil erlangst und dass daher für Dich um so mehr gesorgt wird, da Uns jene Gewalt zukommt.

Gresser merkt hier an, dass die Urkundensprache als solche sich in den normalen Bereichen bewegt. Heinrich II. wird lobend erwähnt. Auffällig sei, dass Heinrich III., eben jener König, durch den er zum Papst wurde, den er zum Kaiser krönte, nicht erwähnt wird. [70]


2.3 Hartwig. Der Erste Bamberger Bischof, dem das Pallium verliehen wurde. Bischof von Bamberg 1047-1053.


Hartwig[71][72]entstammte aus einem bayerischen, hochfreien Geschlecht. Möglicherweise aus dem später so benannten Grafengeschlecht „von Bogen“. [73] Diese stellten im 11. Jahrhundert die Domvögte von Regensburg.

Bevor Hartwig Bischof wurde, war er deutscher Kanzler von Kaiser Heinrich III.[74] Von diesem wurde ihm dann auch am 25. Dezember 1047 in Pöhlde das Bistum verliehen, nachdem römische Gesandte den Kaiser vom Tode Clemens II. berichtet hatten.[75]

Ein wesentlicher Höhepunkt während der Amtszeit Hartwigs war der Besuch Leo IX. im Bamberg.[76] Dieser Besuch im Oktober 1052 war von Kaiser Heinrich und Bischof Hartwig erbeten worden. Papst Leo IX. ließ, nachdem er in Anwesendheit etlicher Erzbischöfe bzw. Bischöfe, darunter der Erzbischof von Mainz, der Erzbischof von Salzburg und dem Bischof Adalbero von Würzburg, die Predigt während des Hochamtes gehalten hatte, die Privilegien des Bistums Bamberg verlesen[77].

Nach Beratung entschied sich Adalbaro von Würzburg dafür Genugtuung zu leisten und verzichtete auf Alles, was unter Machtbefugnis, bischöflicher Banngewalt und Gerechtigkeit der Bamberger Kirche lag, mit Ausnahme der Streitpunkte, in denen die Bischöfe sich untereinander einigen können.[79]

Am 6. November 1052 bestätigte Leo IX. in Trebur dann die Gründung des Bistums Bamberg zuzüglich seiner aktuellen und künftigen Besitzungen. Ferner verbot er jeden gewaltsamen Eingriff in das Bistum und erneuerte auch die Immunität[80]. Das Bistum Bamberg war als frei anzusehen und direkt unter dem römischen Schutz gestellt. Als Ausnahme sind die kanonischen Fälle genannt, wo Bamberg dem Erzbistum Mainz unterstellt war.[81]

Kurz zuvor wurde die Leiche von Clemens II. von Rom nach Bamberg überführt.

Anfang 1053, am 2. Januar, wurde Hartwig eine Ehrung zuteil. Leo IX. sendete, auf Bitte des Kaisers, zum ersten Mal das Pallium zum Gebrauch bei der Feier der Messe[82]. Die Gründe dafür seien die Verehrung von Clemens II., als Vorgänger Leo IX., und das Andenken des Bistumsgründers, Kaiser Heinrich II Das Pallium durfte drei Mal im Jahr, ungeachtet der Würde des übergeordneten Erzbistums Mainz, vom Bamberger Bischof getragen werden.

Ebenfalls 1053 fand durch den Pfalzgrafen Aribo die Grundlegung für das Kloster Weißenohe statt.[85]

Hartwig starb am 6. November 1053. Er wurde im Bamberger Dom in der Krypta des Georgenchors vor dem, dem Evangelisten Johannes geweihten, Altar bestattet.[86]


2.4 Adalbero. Bischof von 1053-1057.


Adalbero entstammte dem Grafengeschlecht von Eppenstein aus Kärnten.[87] Er war ein Neffe der Kaiserin Gisela[88], da Adalberos Mutter, Beatrix, eine Schwester der Kaiserin war[89]. Sein Vater, ebenfalls Adalbero mit Namen, war bis zu seiner Absetzung durch Heinrich III. Herzog von Kärnten.[90] Die Einsetzung gerade eines Mitgliedes dieser Familie als Bischof ist diskutiert worden.[91]

Adalbero ist vor dem 25. Dezember 1053 zum Bischof des Bistums Bamberg geworden.[92]

Bischof Adalbero wurde am 14. Februar 1057 wie sein Vorgänger Hartwig im Georgenchor des Bamberger Domes bestattet, jedoch vor dem Pult der Chorsänger statt vor dem Johannesaltar.[93]


2.5 Gunther. Bischof von Bamberg 1057-1065.


Gunther[94][95][96] entstammte einem dem Königshof nahestehendem Geschlecht. Über seine Mutter, Gerbirg, war er mit dem Grafengeschlecht der Eppensteiner verwandt. Nach seiner Erziehung in Bamberg, wo er auch den späteren Erzbischof Anno von Köln kennenlernte und sich mit befreundete[97], wurde er Domkanoniker in Bamberg.

Irgendwann im Zeitraum vom 14. Februar bis zum 30. März 1057 wurde der Domkanoniker Gunther zum Bischof von Bamberg gewählt.[99] Am 30. März wurde dann in Worms von König Heinrich IV. das Bistum Bamberg an Gunther verliehen und Gunther wurde geweiht[100]. Als Kanzler erscheint er danach nicht mehr[101].

Beeinflusst wurde diese Wahl durch Anno von Köln[102]. Eigentliche Regentin ist zu diesem Zeitpunkt noch Kaiserin Agnes[103]. Diese intervenierte dann auch bei verschiedenen Gelegenheiten. Beispielsweise bei der Rückgabe einer Kapelle in Regensburg an das Bistum[104]. Ebenso intervenierte Kaiserin Agnes bei Heinrich IV. wegen der Bestätigung der Gründung des Bistums Bamberg samt aller Schenkungen an das Bistum sowie dessen Erwerbungen.[105] Zusätzlich verbot Heinrich IV.

Beeinträchtigungen am Besitz Bambergs und dem Bistum Immunität und Freiheit vor auswärtigen, nicht zuständigen Mächten.[106]

Circa 1058 berief Gunther Meinhard zum Leiter der Domschule in Bamberg.[107] Die Briefe Meinhards werden in der Literatur als selten anschauliche Quelle für die Persönlichkeit Gunthers beschrieben.[108] Erwähnenswert sind die Vorliebe Gunthers für Spielmannsdichtung[109] und sein Einwirken auf Ezzo, der den „Gesang von den Wundern Christi“ verfasste.[110]


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