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Im
Kerngebiet des besiegten Deutschen Reiches entstanden die Bundesrepublik
Deutschland (BRD) und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) – wobei die
Bundesrepublik sich als "identisch" mit dem Deutschen Reich
betrachtet.
Die Republik
Österreich wurde – abgesehen vom endgültigen Verlust Südtirols – in den
früheren Grenzen wiederhergestellt. Die Grenzziehung der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland wurde teilweise durch die Grenzen der
Besatzungszonen bestimmt, z. B. zwischen Niedersachsen und Mecklenburg bzw.
Sachsen-Anhalt sowie zwischen Thüringen und Hessen.
Durch den
Kalten Krieg, der die Welt ideologisch und wirtschaftlich zweiteilte, wurden
die Deutschen in Ost und West physisch immer mehr getrennt. Die zunehmend
undurchdringlichen Grenzbefestigungen bildeten einen von Churchill so
bezeichneten Eisernen Vorhang, zogen sich quer durch Mitteleuropa und teilten
Deutschland. Mit dem Bau der Berliner Mauer 1961 wurde auch Berlin endgültig
geteilt.
Nach dem
Auseinanderbrechen der Koalition gelang 1982 Helmut Kohl über ein konstruktives
Misstrauensvotum die Wahl zum Kanzler. Er regierte länger als alle seine
Vorgänger und gilt als Kanzler der deutschen Einheit. Diese wurde durch die
veränderte politische Weltlage und die Veränderungen in der Sowjetunion
(Glasnost, Perestroika) ermöglicht und maßgeblich von den Massendemonstrationen
in der DDR vorangetrieben, welche schließlich in der Öffnung der Grenzen am 9.
November gipfelten.
Am 3.
Oktober 1990 erfolgte der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.
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Mit knapper
Mehrheit (338 zu 320 Stimmen) beschloss der Bundestag am 20. Juni 1991, das
Provisorium Bonn als Bundeshauptstadt aufzugeben und Regierung und Parlament
nach Berlin zu verlegen. Der neue Sitz des Deutschen Bundestags ist das von
Grund auf Reichstagsgebäude in Berlin, in dem erstmalig am 19. April 1999 eine
Sitzung statt fand. Bereits früher (bis in die 1970er Jahren tagte dort das
Plenum und einige Ausschüsse, auch der Bundespräsident wurde dort gewählt).
Seit September 1999 ist die Bundesregierung endgültig in Berlin angesiedelt.
Die 1990er Jahre waren nach dem kurzen Boom der Wiedervereinigung von
wirtschaftlicher Stagnation, Massenarbeitslosigkeit und Reformstau geprägt,
weswegen die Regierung Kohl 1998 abgewählt wurde. Insbesondere der von Kohl
versprochene baldige umfassende Wirtschaftsaufschwung in Ostdeutschland blieb
aus.
Zum ersten
Mal in der Nachkriegsgeschichte kam es mit der Regierungsbeteiligung von
Bündnis 90/die Grünen in der Koalition mit der SPD unter Führung von Gerhard
Schröder als Bundeskanzler zu einem grundlegenden Regierungswechsel im Sinne
eines Richtungswechsels, an dem keine der in der vorhergehenden
Legislaturperiode regierenden Parteien mehr beteiligt war. Diese Rot-Grüne
Koalition wurde bei den Bundestagswahlen 2002 bestätigt.
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Mit der
starke Umwälzungen enthaltenden Hartz IV-Gesetzgebung von 2004, die das Ziel
hatte, den Arbeitsmarkt zu beleben, indem der Druck auf die Arbeitslosen stieg,
wuchsen die Proteste gegen eine – insbesondere durch die direkt Betroffenen –
als sozial ungerecht empfundene Regierungspolitik, die in dieser Form von
vielen Bürgern durch die SPD nicht erwartet worden war. Nach durch rot-grün
verlorenen Landtagswahlen in den Jahren 2004 und 2005 stellte Bundeskanzler
Schröder schließlich am 1. Juli 2005 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Art.
68 GG mit dem Ziel, diese absichtlich zu verlieren. Daraufhin löste
Bundespräsident Horst Köhler (CDU) den 15. Deutschen Bundestag auf und setzte
Neuwahlen für den 18. September 2005 an. Da diese Wahl kein Ergebnis zugunsten
eines politischen Lagers ergab und alle Versuche eine Dreiparteienregierung zu
bilden scheiterten, einigten sich CDU/CSU und SPD auf Koalitionsverhandlungen,
die zur Bildung einer Großen Koalition unter der Kanzlerschaft von Angela
Merkel (CDU) führten.
Hauptstadt
und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20
GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und
rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Länder, von denen fünf
wiederum in insgesamt 22 Regierungsbezirke untergliedert sind.
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Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er (oder sie) besitzt die
Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Als
Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d.h. es gibt zwei Ebenen im
Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen
vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede
Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt),
Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe
auch: Gewaltenteilung
Bundestag
und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die
Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die
Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die
Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der
Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren
Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Die
Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch
den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Länder leitet der
Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die
Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister
geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
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