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Demokratie - Entstehung .doc

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Faculty
Social Science
Discipline
Political Studies
Document category
Homework
University, School
Berlin
Additional information
2008
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Demokratie:

Für den Begriff Demokratie hat sich bis zum heutigen Tage keine allgemeine Definition durchsetzen können. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich der Begriff aus den griechischen Wörtern Demos = Volk, und kratein = Herrschaft, zusammensetzt. Demokratie beschreibt also die Volksherrschaft.

Merkmale der heutigen Demokratie sind allg. Wahlrecht, Achtung der im Grundgesetz festgehaltenen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Gewaltenteilung und Volkssouveränität.

Entwicklung der Demokratie:

Die Anfänge der Demokratie sind im 9 Jh. v. u. Z. in der Polis zu finden. Sippenverbände schlossen sich damals zusammen und so entstanden Stadtstaaten. Als Ursache für diesen Vorgang sind die vielen Kriege und auch der Wunsch nach Redefreiheit zu benennen.

An der Polis durften sich jedoch nur Vollbürger beteiligen. Es muss aber festgehalten werden, dass der Adel die vorherrschende Rolle in der Polis spielte.

Im 6 Jh. v. u. Z. wurde die Verfassung der Polis unter Solon reformiert. Er teilte die Bürger in 4 Klassen ein. Adel, Kaufleute, Handwerker und Bauern. In dieser Reihenfolge musste der Adel die höchsten Steuern bezahlen, hatte dementsprechend allerdings auch die meisten Beteiligungsrechte in der Politik.

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Vom 5 Jh. bis hin zum 4 Jh. v. u. Z. kann man von der Blütezeit der attischen Demokratie sprechen. Unter Kleisthenes wurden zunächst die solonische Klasseneinteilung und somit auch die reine Adelsherrschaft aufgehoben. Die Steuerklassen spielten daher keine Rolle mehr für politische Abstimmungen.

Allerdings sollte erwähnt werden, dass weiterhin nur die Steuerklassen 1 und 2 als Archont gewählt werden konnten. Nur standen die Archonten in der Hierarchie nun nicht mehr an oberster Stelle, sondern der Ausschuss und die Steuerklassen konnten durchaus auch durch reiche Kaufleute erreicht werden.

Nach Kleisthenes umfangreicher Veränderung der Demokratie führte Perikles dann die Diäten, also die Bezahlung der Politiker ein, um soziale Sicherheit und somit auch einen Anreiz zur Beteiligung an der Politik zu schaffen.

Ein nächster prägender Schritt aus der Geschichte der Demokratie ist die Verfassungslehre des Aristoteles im 3 Jh. v. u. Z.

Er ist der Überzeugung, dass ein Staat nur durch die fähigsten Bürger geleitet werden soll. Er teile die Herrschaft nach Qualität und Quantität ein. Eine gute Regierung steht für die Allgemeinheit, schlecht hingegen ist das Einzelstreben. Aus Sicht der Quantität ist er der Überzeugung, dass ein jeder (viele) politische Beteiligungsrecht haben soll, dass wenige für die Gesetze zuständig sind und dass nur einer herrscht.

Warum bei der attischen Demokratie dennoch nur von einer beschränkten Demokratie gesprochen werden kann, ist kurz gesagt.

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Im römischen Reich entwickelte sich dann republikanisches Denken um für politische Stabilität zu sorgen. Fern der attischen Demokratie heißt das, dass Ämter fortan durch Wahlen besetzt werden und, dass Gewaltenteilung und Gewaltenkontrolle ein fester Bestandteil der Politik werden sollten.

Umgesetzt wurden diese Gedanken in der Mischverfassung der römischen Republik auf Basis der Oligarchie, bestehend aus Senat als Element der Aristokratie, aus der Volksversammlung als Element der Demokratie und aus dem Konsulat als Element der Monarchie. Es war jedoch möglich, dass diese Verfassung in eine Diktatur umschlug.

Dies konnte geschehen, wenn Senat und Volksversammlung zu keiner Einigung gelangen konnten und die politische Lage aussichtslos schien oder wenn zum Beispiel Krieg drohte. Wenn also ein Notstand herrschte wurde vom Konsulat ein Diktator für ein halbes Jahr ins Amt berufen.

Im Senat, saßen zunächst der Adel und reiche Plebejer, später auch Patrizier. Dort wurde alles Wichtige beraten und beschlossen. Die Volksversammlung, die sich aus den Vollbürgern zusammensetze, hatte keine direkten Kontroll- und Entscheidungs-, aber jedoch Einwirkungsrecht. Dadurch wurde die Macht des Senats beschränkt.

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Bürger hatten Wahl- und Zustimmungsrechte. Im Rat selbst, der meist jährlich gewählt wurde, saßen die angesehensten Bürger und Amtsträger. Der Rat übte die vollziehende und die rechtssprechende Gewalt aus.

Die Ziele dieses Systems waren der Schutz der Freiheit der Bürger, der Schutz vor staatlicher Willkür, die Förderung des Gemeinwohls und die Sicherung des ewigen Friedens und der Gerechtigkeit. Dafür stand die Regierung eng im Konsens mit den Bürgern.

Die Ursachen zur Entstehung der neuzeitlichen Demokratie basiert auf vier wesentlichen Faktoren. Zum einen durch die Herausbildung großflächiger Territorialstaaten. Dadurch war es den Bürger unmöglich geworden regelmäßig an Volksversammlungen teilzunehmen. Gleichzeitig entfremdeten sich die Bürger auch voneinander.

Auch die Schaffung neuzeitlicher Flächenstaaten durch Monarchen ist zu benennen. Die Monarchen forderten zu dieser Zeit ungeteilte Souveränität und waren in ihrer Macht nicht beschränkt. Gesetze konnte ohne Zustimmung des Volkes erlassen werden.

Als ein dritter Punkt ist die Reformation und Aufklärung zu benennen. Die Bürger forderten neben Religionsfreiheit und Toleranz auch die Garantie individueller Freiheits- und Grundrechte. Die weltliche Macht wurde fortan infrage gestellt.

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Diese vier Faktoren führten nun also zur Reform der Monarchie hin zur Demokratie.

Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von der Polis, über die römische Republik bis hin zu den Städterepubliken im Mittelalter sind nachfolgend aufgezählt.

Gemeinsamkeiten sind: Bürger hatten Beteiligungsrechte, Ämter wurden durch Wahlen und auf Zeit vergeben, Amtsinhaber waren rechenschaftspflichtig, bestimmte Personengruppen wurden stets ausgegrenzt (Frauen, Sklaven, Fremde), und die Macht wurde aufgeteilt.

Die Unterschiede sind in der Art und Weise der Machtausübung und der Beteiligungsrechte der Bürger zu finden. Dazu zählen die indirekte Demokratie, auch repräsentative Demokratie genannt und begründet in der Repräsentationstheorie von Locke und Montesqieu, und die direkte Demokratie, auch plebiszitäre Demokratie genannt und begründet in der Identitätstheorie von Rousseau.

Ein nächster Schritt ist die Herausbildung der modernen Demokratie in England. Als Basis dazu diente zunächst die Magna Charta im 12 Jh., nach der das erste Parlament, das House of Lords, gegründet wurde. Im 14 Jh. dann wurden alle Kreise und Gemeinden an Beratungen beteiligt und das zweite Parlament für die Vertretung der einfachen Bürger gegründet. Dieses wurde House of commons genannt.

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Als Folge entstanden nun zwei grundlegende Prinzipien. Als erstes „checks and balances“ was für Gewaltenkontrolle und Gewaltenteilung steht. Das heißt die Macht wurde zwischen den Parlamenten und dem König verteilt und diese drei Parteien hatten auch die Möglichkeit sich zu beschränken.

Das zweite Prinzip nennt sich „responsible Government“ und beschreibt, dass die Regierung auf Vertrauen und Zustimmung der Bürger basiert, was aufgrund der Wahl auf Zeit durchaus entzogen werden konnte, in dem man dann anders wählte.

Quelle: Informationen zur Politischen Bildung – 284: Demokratie, 2004


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