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Das Tolosanische Reich (418-507)
1.Seßhaftwerdung der Goten
Die Seßhaftwerdung der Goten in die Gebiete der Aquitania
secunda sowie den Stadtbezirken der Provinzen Novempopulana und Narbonensis I
geschah keineswegs aus Eigeninitiative der Goten heraus.
Vielmehr wurden sie während Valias Sommerfeldzug gegen die Sueben und Vandalen
im Jahre 418 dazu aufgefordert die eben genannten Gebiete zu besiedeln.
Die Legitimation hierfür erlangte der Imperator Constantius durch ein Gesetz
welches die Versammlung der sieben südgallischen Provinzen wieder herstellte.
Auf der Versammlung, welche sich vom 13.August bis zum 13
September hinzog, verfügte Constantius die Gotische Ansiedlung.
Nun stellt sich allerdings die Frage warum die Goten ausgerechnet in diesem
Teil Galliens angesiedelt wurden, zumal Aquitanien II als wirtschaftlich
ertragreichstes Gebiet Galliens galt und nicht durch äußere Barbarenangriffe
gefährdet schien.
Eine Ansiedlung der Goten als Förderaten Roms in einem sicheren Gefilde scheint
auf den ersten Blick recht willkürlich, doch lässt sich bei genauerer
Betrachtung erkennen, das gerade im Gebiet um Aquitanien II große innere
Unruhen herrschten, welche sich gegen die landbesitzende Oberschicht richteten,
die das Land in Anarchie zu stürzen drohten.
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vor den Bagauden sowie die Wiederherstellung eines römischen Galliens.
Als Gegenleistung erhielten die Goten Land für die eigene Bebauung
und zwei drittel der Steuerleistungen Galliens als wirtschaftliche Absicherung.
Diese Steuerleistungen dienten zum einen zur Erhaltung des
gotischen Heers und zum anderen zur Aufrechterhaltung des römischen
Verwaltungssystems. Das Tolosanische Reich ward geboren, obgleich es noch unter
die Oberhoheit des römischen Imperiums fiel und somit noch kein eigenes
„regnum“ vorweisen konnte beziehungsweise besaß.
Zusätzlich muss anmerkend noch hinzugefügt werden, dass der Prozess des
Landbesitzwechsels keineswegs von heute auf morgen geschah.
Vielmehr war es ein sehr langsamer und schleppender Prozess,
in welchem sich die Goten in die römischen Sozial- und Wirtschaftsstrukturen
einpassten.
2. Die Gotischen Könige
und ihre Leistungen
(Die balthische
Dynastie)
Erster König des Tolosanischen Reiches wurde Theoderid
(Theoderich I.) welcher wahrscheinlich aus dem Hause der jüngeren Balthen
stammte
und somit ein Nachfahre des früheren Westgotenkönigs Alarich I. seines Zeichens
Eroberer von Rom war.
In seiner 33-jährigen Regierungszeit monopolisierte er das Königtum in seiner
Familie und schuf somit eine der wichtigsten Grundlagen des Tolosanischen
Reiches:
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gelungene Durchführung der gotischen Ansiedlung in der Aquitania secunda kann
zu seinen Leistungen gezählt werden, obwohl es eigentlich Valia war, der mit
diesem Unterfangen auf Geheiß Roms begann. Einer historischen Quelle zur Folge,
starb Theoderid in der Schlacht auf den katalaunischen Feldern 451 im Kampf
gegen die Hunnen. Kurioser Weise durch ostgotische Hand, besser gesagt, einem
ostgotischen Speer.
Nachfolger wurde sein ältester Sohn Thorismund, welcher eine westgotische
Machtausdehnung auf Kosten Roms anstrebte und dabei den Foedus von 418, ganz in
Manier des Vaters, immer wieder verletzte und daraufhin erneuern ließ.
Profitieren konnte er bei diesem Vorgehen von der schwindenden Macht der Römer
die auf das stehende Heer der Goten angewiesen waren.
Unter Thorismunds Herrschaft wurde die Nordgrenze des
Reiches stark ausgedehnt, doch sei gesagt, dass sich dieser Tatbestand
lediglich rekonstruieren lässt und nicht historisch belegbar ist. Belegbar ist
hingegen, dass Thorismund die Alanen unterwarf und mehrere „Profilierungsfeldzüge“
gegen Arles unternahm, welche allen Anschein nach, den Wert des gotischen
Heeres deutlich machen sollten.
Nur zwei Jahre nach seinem Machtantritt wurde Thorismund von seinem jüngeren
Bruder Theoderich II. ermordet, der daraufhin die Herrschaft übernahm.
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Mithilfe der Römer schlug er das spanische Suebenreich und
dehnte den Machtbereich des Tolosanischen Reiches auf die iberische Halbinsel
aus. Im Jahre 455 akklamierte Theoderich II. sogar Avitus zum römischen
Imperator. Mithilfe eines gallo-römischen Heers und gotischen Truppen wollte er
Italien wieder unter römische Kontrolle bringen, doch scheiterte er bei dem
Versuch und bezahlte mit seinem Leben.
„Danach begann für Theoderich II. selbst eine Zeit großer
Schwierigkeiten; es ging um nicht mehr und nicht weniger als um die Existenz
des Tolosanischen Reiches. Der König wurde von seinem Bruder Friedrich aufs
beste unterstützt, obwohl der Glaube sie trennte: Theoderich war Arianer,
Friedrich Katholik. Als die Krise unter großen Opfern gemeistert schien, verlor
Theoderich seinen treuesten Helfer Friedrich 463 im Kampf gegen römische und
fränkische Truppen und wurde 466 vom vierten Theoderid-Sohn Eurich ermordet.“
Mit Eurich schlägt das Tolosanische Reich ein gänzlich neues
Kapitel auf. Mit der Brechung des Foedus von 418 beendet Eurich, wenn auch
nicht ganz unblutig, die römische Herrschaft in Gallien. Nach 9 Jahren blutigem
Krieg, kommt es zum so genannten Nepos-Vertrag (475), in welchem sich Rom mit
der Unabhängigkeit des stark erweiterten Westgotenreichs zwar abfindet aber
nicht als souveränen Staat anerkennt.
Man einigte sich auf die Formel, das der Westgotenkönig den Kaiser als „amicus“
betitulieren durfte und der Kaiser damit zufrieden war, obwohl ihm die Anrede
„dominus“ zugestanden hätte.
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Loîre und Rhône sowie Spanien wird gotisch. Es entsteht somit ein
gallisch-spanisches Regnum, das eine Fläche von circa 0,75 Millionen km²
umfasst und eine beachtliche Bevölkerungszahl von 10 Millionen Menschen
aufweist.
Nachdem die äußeren Grenzen des Reiches nun nahezu fest
standen, beschränkte sich Eurich nach 476 auf den inneren Ausbau seiner
Herrschaft. Er erkannte schon früh die Gefährlichkeit der Franken und fand
Mittel und Wege ihren Expansionsdrang zu hemmen, indem er die kleinen
Völkerschaften im Rücken der Franken stärkte und auch zu See mit einer
Atlantikflotte vor der Aquitanischen Küste Präsenz zeigte.
Im Jahre 484 starb Eurich eines natürlichen Todes zu Arles,
sodass sein Sohn Alarich II. die Herrschaft des „Patria Gothorum“, wie man es
schon nennen konnte, übernahm. Die Geschichtsschreibung stellt Alarich II. nur
allzu häufig als mit der Bedrohung der Franken überforderten und versagenden
König dar. Doch konnte gerade Alarich II. während seiner Regierungszeit von 484
bis 507 das Werk seine Vaters fortsetzen.
Da das Land zu groß wurde, musste eine, einem Großreich
entsprechende Rechts- und Kirchenpolitik entstehen, welche Alarich II.
ausformulierte.
Sogar Jahrhunderte nach seinem Tod beeinflusste sein „Codex Euricianus“ das
alamannische und bayrische Recht des 8. Jahrhunderts.
Und auch sein „Breviarium Alaricianum“ legte grundlegende rechtliche
Angelegenheiten fest. Wie zum Beispiel die Regelung bei
„Verwahrung“,“Kauf“,“Leihe“ und „Schenkungen“.
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