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Johannes Gutenberg-Universität Mainz Institut
für Ägyptologie und Altorientalistik
WS 2005/06
Seminar: Typologie der ägyptischen Ikonographie
Dozentin: Dr. M. Schade-Busch Datum:
11.01.2006
Referentin: Julia Heitchen
Thema: Totengericht und Bestattungsszenen
Das Totengericht
Der Glaube an ein
göttliches Gericht nach dem Tode steht in den ägyptischen Jenseitsvorstellungen
an zentraler Stelle. Dieses Gericht, bei dem das Herz des Toten gegen die Maat gewogen
wurde, und die daran angeschlossenen Prüfungen, bildeten die eigentliche
Schwelle, um als seliger Toter in das Gefolge des Osiris eingehen zu können.
Das Totengericht wird
auch mit dem griechischen Wort Psychostasie („Wiegen des Herzens“)
bezeichnet.
Entstehungszeit:
- Die Vorstellung von
einem fallweise aufgerufenen Prozessgericht nach dem Tode ist schon in der
4.Dyn. in Grabinschriften belegt. Dieses Gericht war allerdings nicht
allgemeinverbindlich, sondern entsprach der Vorstellung eines irdischen
Gerichts, in dem der Tote im Jenseits andere verklagen oder auch selbst
angeklagt werden konnte.
- In der 5. Dyn.
erscheint erstmals ein Ansatzpunkt für das allgemeinverbindliche Totengericht
in der Lehre des Ptahhotep. In der Lehre des Merikare aus
der Ersten Zwischenzeit ist eine eindeutige Bezugnahme auf das Totengericht
zu finden:
„Das Richterkollegium, das den Schuldigen richtet – du weißt, dass sie
nicht milde sind am Tag des Richtens des Unglücklichen, [..] Allein gelassen
wird der Mensch nach dem Tod, seine Übeltaten werden neben ihn gelegt als
Haufen.
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- Aus der 11. Dyn.
stammt erstmals die Verbindung des Gerichtes mit der Waage, die auf einer
Inschrift der Stele des Antef belegt ist.
- Die bildliche
Darstellung des Totengerichts erscheint erstmals in der ersten Hälfte der
18. Dyn. als Vignette in Totenbuchpapyri.
Quellen des
dargestellten Totengerichts sind Totenbuchpapyri, Gräber, Särge und
Mumienbinden.
Bedeutung (Verbindung mit den TB-Sprüchen)
Die Seelenwaage des Totengerichtes
ist das Symbol der Unbestechlichkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit. Als
Zeuge vor Gericht wurde das Herz auf die Waage gelegt und konnte den
Verstorbenen anklagen. Der Verstorbene versuchte, das Herz mit Herzskarabäen (beschrieben
mit dem TB-Spruch 30B) zu beeinflussen, um eine ungünstige Aussage zu
verhindern:
„Mein Herz [..] stehe
nicht auf gegen mich als Zeuge, tritt mir nicht entgegen im Gerichtshof, mache
keine Beugung wider mich vor dem Wägemeister! [..] Sinne nicht auf Lüge gegen
mich zur Seite Gottes vor dem Größten Gott, dem Herrn des Westens! Siehe,
erhoben bist du, so dass du gerechtfertigt bist!“
Der TB-Spruch 125
zeigt den vorgeschriebenen Weg des Toten ins Jenseits. Jeder muss im NR unabdinglich
durch das Jenseitsgericht gehen. Osiris ist im NR zum alleinigen Herrscher des
Totenreiches aufgestiegen und somit an die Stelle von Re getreten, der im AR
den Vorsitz innehatte. 42 Dämonen stehen ihm als Richter zur Seite
(Schutzgötter von Städten).
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auswendig hersagen oder sie geschrieben ins Grab mitzunehmen, um sicher zu
sein, Absolution zu empfangen, auch wenn man alle die Sünden begangen hatte,
die man abstritt.
Die TB-Sprüche 125
und 30B haben die gleiche Absicht, wie die bildliche Darstellung des Totengerichtes.
Beide sollen auf magischem Wege verhindern, dass vor Gericht ein negatives
Ergebnis festgestellt werden könnte. Der positive Ausgang des Gerichtes wird im
Bild vorgeahmt und so nach magischem Brauch herbeigeführt.
So kommt es zu einer
Vermischung von der Vorstellung eines magisch manipulierbaren Jenseitsgerichtes
und einer unbestechlichen, nur nach der Maat urteilenden Prüfung.
Die bildliche
Darstellung
Keine Darstellung ist
völlig identisch mit einer anderen. Von der 18. Dyn. bis zur römischen Zeit
durchläuft die Totengerichtsdarstellung vielfältige Variationen, was
Figurenkombination und Komposition der Szene betrifft. Die im Gleichgewicht
stehende Waage bleibt jedoch als ausschlaggebende Grundsituation immer die
gleiche.
18. Dynastie: Die ältesten und einfachsten Darstellungen zeigen
als einzige Handlung ausschließlich den Wiegeakt. Dargestellt sind meist Osiris
als Richtergott, Thot in Affengestalt, die Waage und der Verstorbene.
Die älteste Darstellung des Gerichtes findet sich auf dem Totenbuchpapyrus des
M – hr – prj (pKairo CG 24095).
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In der 19. – 21.
Dyn. wurden diese Darstellungen gelegentlich übernommen, da ihnen aufgrund
ihres Alters die größte Wirksamkeit beigemessen wurde.
Erst am Ende der 18.
Dyn. tritt Ammit in Erscheinung, ebenso Anubis als Wiegemeister,
dem von nun an diese Rolle als Hauptfunktion zugeordnet wird.
19./20.
Dynastie: Den Kern dieser
Darstellungen bilden Osiris als Gerichtsherr, dahinter Isis und Nephthys
in einem Naos. Vor Osiris befinden sich oft die 4 Horussöhne auf
einer Lotusblüte. Anubis ist Wiegemeister (unter der Waage kniend oder
stehend), neben ihm Ammit und der ibisköpfige Thot als Schreiber.
Über der Wiegeszene befindet sich meist die Re-Neunheit.
Zwei Szenen werden
nun miteinander verbunden: Die Einführung des Verstorbenen zur Waage (begleitet
von Horus o. Anubis) zu Beginn und danach die Vorführung des
gerechtfertigten Toten (durch Horus mit gleichzeitiger Verkündung des
Wiegeergebnisses) vor Osiris.
Beide Szenen – der
Wiegeakt und die Vorführung – stehen mit gleichwertiger Bedeutsamkeit
nebeneinander. Die Unterteilung der Szenen wird bewirkt durch Thot, der
entgegen der Bewegungsrichtung der anderen Figuren mit dem Rücken zu Osiris
steht.
Die beiden Szenen
können auch in zwei übereinander liegenden Registern einzeln dargestellt sein.
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Sie wird ab jetzt auch mit Zitzen und Messern in den Pfoten dargestellt. Der
Verstorbene erscheint oft im „Gestus der Rechtfertigung“ (mit erhobenen Armen)
beim Eintritt in die Gerichtshalle, was ein weiterer Hinweis auf die
Akzentverlagerung ist. Denn der Jubelgestus bezieht sich auf den Schluss der
Szene, also auf die Vorführung des Gerechtfertigten vor Osiris. Er ist
häufig auch mit Herz, Mund und Augen auf der Hand dargestellt. Der Wiegevorgang
wird also von vornherein als abgeschlossen betrachtet. Das Geleit des Verstorbenen
übernimmt häufig die Göttin Maat.
22. Dynastie –
römische Zeit: Verbindung
der Totengerichtsszene mit dem TB-Spruch 125: In der „Halle der beiden
Gerechtigkeiten“ wird nun Gericht gehalten. Die 42 Totenrichter
sind in Registern meist über der Wiegeszene abgebildet. Der Verstorbene wird
von einer oder beiden Maatgöttinen eingeführt. Eine umfasst ihn von
hinten, die andere steht vor ihm. Er nimmt den Jubelgestus ein oder legt eine
Hand auf die Brust, die andere erhebt er mit nach innen gekehrter Handfläche.
Abbildung von zwei
Wiegemeistern: Anubis und Horus. Thot ist Osiris
zugewendet. Ammit sitzt nun auf einem Schrein. Über ihr sind oft die Schicksalsgöttinen
Meschenet, Schai und Renenet abgebildet. Neu hinzu kommt
die Darstellung des Verstorbenen auf einem Krummstab, der vor Thot oder
bei der Waage dargestellt wird. Osiris wird meist allein in einem Naos
abgebildet, vor ihm die 4 Horussöhne und ein Tisch mit
Opfergaben.
Die Götter und
ihre Funktion
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