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Das ägyptische Totengericht .doc

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Johannes Gutenberg-Universität Mainz - JGU
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2006 Mechthild Schade-Busch
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Johannes Gutenberg-Universität Mainz Institut für Ägyptologie und Altorientalistik

WS 2005/06 Seminar: Typologie der ägyptischen Ikonographie

Dozentin: Dr. M. Schade-Busch Datum: 11.01.2006

Referentin: Julia Heitchen Thema: Totengericht und Bestattungsszenen

Das Totengericht


Der Glaube an ein göttliches Gericht nach dem Tode steht in den ägyptischen Jenseitsvorstellungen an zentraler Stelle. Dieses Gericht, bei dem das Herz des Toten gegen die Maat gewogen wurde, und die daran angeschlossenen Prüfungen, bildeten die eigentliche Schwelle, um als seliger Toter in das Gefolge des Osiris eingehen zu können.

Das Totengericht wird auch mit dem griechischen Wort Psychostasie („Wiegen des Herzens“) bezeichnet.

Entstehungszeit:

  • Die Vorstellung von einem fallweise aufgerufenen Prozessgericht nach dem Tode ist schon in der 4.Dyn. in Grabinschriften belegt. Dieses Gericht war allerdings nicht allgemeinverbindlich, sondern entsprach der Vorstellung eines irdischen Gerichts, in dem der Tote im Jenseits andere verklagen oder auch selbst angeklagt werden konnte.
  • In der 5. Dyn. erscheint erstmals ein Ansatzpunkt für das allgemeinverbindliche Totengericht in der Lehre des Ptahhotep. In der Lehre des Merikare aus der Ersten Zwischenzeit ist eine eindeutige Bezugnahme auf das Totengericht zu finden:

„Das Richterkollegium, das den Schuldigen richtet – du weißt, dass sie nicht milde sind am Tag des Richtens des Unglücklichen, [..] Allein gelassen wird der Mensch nach dem Tod, seine Übeltaten werden neben ihn gelegt als Haufen.

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  • Aus der 11. Dyn. stammt erstmals die Verbindung des Gerichtes mit der Waage, die auf einer Inschrift der Stele des Antef belegt ist.
  • Die bildliche Darstellung des Totengerichts erscheint erstmals in der ersten Hälfte der 18. Dyn. als Vignette in Totenbuchpapyri.

 

Quellen des dargestellten Totengerichts sind Totenbuchpapyri, Gräber, Särge und Mumienbinden.

Bedeutung (Verbindung mit den TB-Sprüchen)

Die Seelenwaage des Totengerichtes ist das Symbol der Unbestechlichkeit und der ausgleichenden Gerechtigkeit. Als Zeuge vor Gericht wurde das Herz auf die Waage gelegt und konnte den Verstorbenen anklagen. Der Verstorbene versuchte, das Herz mit Herzskarabäen (beschrieben mit dem TB-Spruch 30B) zu beeinflussen, um eine ungünstige Aussage zu verhindern:

„Mein Herz [..] stehe nicht auf gegen mich als Zeuge, tritt mir nicht entgegen im Gerichtshof, mache keine Beugung wider mich vor dem Wägemeister! [..] Sinne nicht auf Lüge gegen mich zur Seite Gottes vor dem Größten Gott, dem Herrn des Westens! Siehe, erhoben bist du, so dass du gerechtfertigt bist!“

Der TB-Spruch 125 zeigt den vorgeschriebenen Weg des Toten ins Jenseits. Jeder muss im NR unabdinglich durch das Jenseitsgericht gehen. Osiris ist im NR zum alleinigen Herrscher des Totenreiches aufgestiegen und somit an die Stelle von Re getreten, der im AR den Vorsitz innehatte. 42 Dämonen stehen ihm als Richter zur Seite (Schutzgötter von Städten).

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Es war wichtig, die Sprüche auswendig hersagen oder sie geschrieben ins Grab mitzunehmen, um sicher zu sein, Absolution zu empfangen, auch wenn man alle die Sünden begangen hatte, die man abstritt.

Die TB-Sprüche 125 und 30B haben die gleiche Absicht, wie die bildliche Darstellung des Totengerichtes. Beide sollen auf magischem Wege verhindern, dass vor Gericht ein negatives Ergebnis festgestellt werden könnte. Der positive Ausgang des Gerichtes wird im Bild vorgeahmt und so nach magischem Brauch herbeigeführt.

So kommt es zu einer Vermischung von der Vorstellung eines magisch manipulierbaren Jenseitsgerichtes und einer unbestechlichen, nur nach der Maat urteilenden Prüfung.

Die bildliche Darstellung

Keine Darstellung ist völlig identisch mit einer anderen. Von der 18. Dyn. bis zur römischen Zeit durchläuft die Totengerichtsdarstellung vielfältige Variationen, was Figurenkombination und Komposition der Szene betrifft. Die im Gleichgewicht stehende Waage bleibt jedoch als ausschlaggebende Grundsituation immer die gleiche.

18. Dynastie: Die ältesten und einfachsten Darstellungen zeigen als einzige Handlung ausschließlich den Wiegeakt. Dargestellt sind meist Osiris als Richtergott, Thot in Affengestalt, die Waage und der Verstorbene. Die älteste Darstellung des Gerichtes findet sich auf dem Totenbuchpapyrus des M – hr – prj (pKairo CG 24095).

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In der 19. – 21. Dyn. wurden diese Darstellungen gelegentlich übernommen, da ihnen aufgrund ihres Alters die größte Wirksamkeit beigemessen wurde.

Erst am Ende der 18. Dyn. tritt Ammit in Erscheinung, ebenso Anubis als Wiegemeister, dem von nun an diese Rolle als Hauptfunktion zugeordnet wird.

19./20. Dynastie: Den Kern dieser Darstellungen bilden Osiris als Gerichtsherr, dahinter Isis und Nephthys in einem Naos. Vor Osiris befinden sich oft die 4 Horussöhne auf einer Lotusblüte. Anubis ist Wiegemeister (unter der Waage kniend oder stehend), neben ihm Ammit und der ibisköpfige Thot als Schreiber. Über der Wiegeszene befindet sich meist die Re-Neunheit.

Zwei Szenen werden nun miteinander verbunden: Die Einführung des Verstorbenen zur Waage (begleitet von Horus o. Anubis) zu Beginn und danach die Vorführung des gerechtfertigten Toten (durch Horus mit gleichzeitiger Verkündung des Wiegeergebnisses) vor Osiris.

Beide Szenen – der Wiegeakt und die Vorführung – stehen mit gleichwertiger Bedeutsamkeit nebeneinander. Die Unterteilung der Szenen wird bewirkt durch Thot, der entgegen der Bewegungsrichtung der anderen Figuren mit dem Rücken zu Osiris steht.

Die beiden Szenen können auch in zwei übereinander liegenden Registern einzeln dargestellt sein.

 

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Nun sitzt Ammit direkt vor Osiris. Sie wird ab jetzt auch mit Zitzen und Messern in den Pfoten dargestellt. Der Verstorbene erscheint oft im „Gestus der Rechtfertigung“ (mit erhobenen Armen) beim Eintritt in die Gerichtshalle, was ein weiterer Hinweis auf die Akzentverlagerung ist. Denn der Jubelgestus bezieht sich auf den Schluss der Szene, also auf die Vorführung des Gerechtfertigten vor Osiris.

Er ist häufig auch mit Herz, Mund und Augen auf der Hand dargestellt. Der Wiegevorgang wird also von vornherein als abgeschlossen betrachtet. Das Geleit des Verstorbenen übernimmt häufig die Göttin Maat.

22. Dynastie – römische Zeit: Verbindung der Totengerichtsszene mit dem TB-Spruch 125: In der „Halle der beiden Gerechtigkeiten“ wird nun Gericht gehalten. Die 42 Totenrichter sind in Registern meist über der Wiegeszene abgebildet.

Der Verstorbene wird von einer oder beiden Maatgöttinen eingeführt. Eine umfasst ihn von hinten, die andere steht vor ihm. Er nimmt den Jubelgestus ein oder legt eine Hand auf die Brust, die andere erhebt er mit nach innen gekehrter Handfläche.

Abbildung von zwei Wiegemeistern: Anubis und Horus. Thot ist Osiris zugewendet. Ammit sitzt nun auf einem Schrein. Über ihr sind oft die Schicksalsgöttinen Meschenet, Schai und Renenet abgebildet. Neu hinzu kommt die Darstellung des Verstorbenen auf einem Krummstab, der vor Thot oder bei der Waage dargestellt wird. Osiris wird meist allein in einem Naos abgebildet, vor ihm die 4 Horussöhne und ein Tisch mit Opfergaben.

 

Die Götter und ihre Funktion


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