1. Was versteht man unter PTSD? 2. Welche Richtlinien regeln den Einsatz der Feuerwehr? 3. Was versteht man unter Paniksturm? 4. In welchem Gesetz wird die Brandursachenermit­tlung geregelt? 5. Wa
Die Gesamthärte der Leitungswasserprobe betrug 6,5338° dH.
Versuch 15.4.2: Acidimetrische Bestimmung der Carbonathärte
Durchführung:
Der
Leitungswasserprobe aus dem Chemielabor wurden 100 ml entnommen und mit TASHIRO
als Indikator versetzt und mit 0,02 molarer Salzsäure bis zum Farbumschlag von
grün nach grau titriert.
Beobachtung:
Nach der Titration von 8,1 ml Salzsäure erfolgte der
Farbumschlag von grün nach grau.
Deutung:
Nachdem die
Hydrogencarbonat-Ionen der Wasserprobe mit Salzsäure titriert wurden, erfolgte
eine Umsetzung dieser zu Wasser und flüchtigem Kohlendioxid.
Durch die
zugegebenen Protonen wurden die Hydrogencarbonat-Ionen umgewandelt, womit eine
Veränderung des pH-Wertes einherging. Dies konnte durch den Farbumschlag des
Indikators ausfindig gemacht werden. Der eingesetzte Indikator Tashiro ist ein
Mischindikator, der aus Methylrot und Methylenblau besteht und einen
Umschlagspunkt von pH = 5,8 hat.
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Berechnung:
Gegeben:
c(HCl)=
Berechnung von n(HCl):
Der
Stöchiometrische Faktor F(Stöchio) beträgt 0,5, da ein Metall-Ion
mit zwei Hydrogencarbonate reagieren.
Umrechnung auf Grad deutscher Härte:
Die
Carbonathärte betrug 5,103° dH.
Aus der
Gesamthärte und der Carbonathärte kann die Nicht-Carbonathärte berechnet
werden.
Die
Nicht-Carbonathärte in der Probe betrug 1,4308° dH.
Die
Nicht-Carbonathärte hat ihren Namen daher, dass sie im Gegensatz zu der
Carbonathärte nicht aus dem Wasser durch Erhitzen ausgefällt werden kann. Die
Sulfate und Chloride bleiben in dem Falle in Lösung.
Tabelle 2: Kennzeichnung der
Stoffe bezüglich ihrer Gefahrensymbole, der besonderen
Gefahren
(R-Sätze) und der Sicherheitsratschläge (S-Sätze) aus der Stoffdatenbank
BGIA GESTIS
Legende der Gefahrensymbole:
F
Leichtentzündlich N Umweltgefährlich
C Ätzend Xi
Reizend
O
Brandfördernd
Legende der R-Sätze:
R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen
R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher
Gase.
R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 34 Verursacht Verätzungen
R 36 Reizt die Augen
R 36/38 Reizt die Augen und die Haut
R 37 Reizt die Atmungsorgane
R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
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S (2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen (wenn für
die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt)
S 7/8 Behälter trocken und dicht
geschlossen halten
S 8 Behälter trocken halten
S 22 Staub nicht einatmen
S 24 Berührung mit der Haut
vermeiden
S 24/25 Berührung mit den Augen
und der Haut vermeiden
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser
abspülen und Arzt konsultieren
S 36/37/39 Bei der Arbeit
geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/ Gesichtsschutz
tragen
S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden
(wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen
(wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen/ Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.