Title, Topic

Bürgerliches Recht .doc

®
Page 1 of 63
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23] [24] [25] [26] [27] [28] [29] [30] [31] [32] [33] [34] [35] [36] [37] [38] [39] [40] [41] [42] [43] [44] [45] [46] [47] [48] [49] [50] [51] [52] [53] [54] [55] [56] [57] [58] [59] [60] [61] [62] [63]
Faculty
Law
Discipline
Jurisprudence / Law
Document category
Summary
University, School
Johannes Kepler Universität Linz - JKU
Additional information
2009
Responsible User
This text has been add by user ebag6257 on 2011-04-28. Disclaimer
Popularity
1.255  visits
Document length
~63.639  Words
~417.912  Chars
Rating
Networking




















More documents
Jurisprudence / Law

Rechtstheorie und juristische Methodenlehre - Rechtsbegriff
Rechtstheorie und juristische Methodenlehre DER STREIT UM DEN RECHTSBEGRIFF 2 Arten von Recht: 1.) Naturrecht 2.) positives Recht Der Streit betrifft die Frage, ob das positive Recht in einem Na


Öffentliches Recht
Wichtige Begriffe zum ÖR Kapitel 1 (S. 1-12) Die Reine Rechtslehre - Von Kelsen & Merkel - -Theorie des positiven Rechts- - Ihre Anhänger nennt man: Rechtspositivisten­ (Einstellung: Recht


Prüfungsschema Betrug
Prüfungsschema Betrug X könnte sich durch sein Handeln nach § 263 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Nr. XXX wg. Betrugs in einem besonders schweren Fall strafbar gemacht haben. Zur Feststellung müssen alle


Handelsrecht
Handelsrecht Das Handelsrecht (diritto commerciale) regelt die rechtliche Organisation der Unternehmer, die rechtlichen Beziehungen zwischen den Unternehmern sowie ihre Beziehungen mit den Konsum

Bürgerliches Recht

Schuldrecht: Allgemeiner Teil

§1. Schuldrecht und Schuldverhältnis

Begriff und Gegenstand des Schuldrechts

Nicht alle Rechtsverhältnisse, die Forderungen zwischen zwei oder mehreren Personen begründen gehören in das Schuldrecht. Der Struktur nach handelt es sich zwar um Schuldverhältnisse, liegt der Schwerpunkt jedoch in einem anderen Rechtsgebiet, pflegt man sie dort einzuordnen, insbesondere im Erbrecht oder im Familienrecht.

Das Schuldverhältnis im engeren und im weiteren Sinn

Schuldverhältnis im engeren Sinn: Einzelner Anspruch, einzelne Forderung

Schuldverhältnis im weiteren Sinn: Sämtliche aus einem Begründungstatbestand (z.B. einem Vertrag) erwachsenden Ansprüche und Verbindlichkeiten sowie sämtliche Nebenrechte- und Pflichten, die in einem Zweckzusammenhang stehen.

Verträge, die auf einen gegenseitigen Austausch von Leistungen gerichtet sind, bezeichnet man als gegenseitige oder synallagmatische Verträge.

·        Genetisches Synallagma: bezeichnet die Tatsache, dass die eine Verpflichtung grundsätzlich nur dann entsteht, wenn auch die andere begründet wird.

·        Funktionelle Synallagma: steht für die Tatsache, dass der nachträgliche Untergang der einen Leistungspflicht grundsätzlich auch zum Untergang der anderen Leistungspflicht führt.

 

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Bürgerliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Insofern werden die vertragsrechtlichen Regeln angewandt was vor allem einen unbeschränkte Gehilfenzurechnung nach §1313a ermöglicht.

·        Verletzung von Aufklärungspflichten => Ersatz des Vertrauensschadens

·        Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten => Ersatz nach den Bestimmungen des

Deliktsrechts

Außenwirkungen von Forderungsrechten

„Absolute Wirkung“ bei

§        Rechtszuständigkeit: Da das Forderungsrecht nur einer bestimmten Person und sonst niemandem zusteht, darf dieses Recht auch kein anderer für sich in Anspruch nehmen.

§        Wissentliche Verleitung des Schuldners zum Vertragsbruch

§        Forderungsrechten, die durch Besitz erkennbar bzw. offenkundig sind: Die hier einschlägigen Fälle betreffen idR Liegenschaften.

§2. Leistung als Schuldinhalt

Bestimmtheit der Leistung

Sind die essentialia negotii des konkreten Geschäfts nicht bestimmt und auch nicht bestimmbar, so kommt gem. §869 der Vertrag nicht zustande.

Arten der Leistung

Erfolgsverbindlichkeit: Insbesondere bei Kauf- und Werkverträgen, diese besteht aber auch z.B. für die Pflichten des Vermieters sowie für die Schuld des Transporteurs.

·        Vertretbare/Unvertretbare Sachen: Die Verkehrsauffassung, also objektive Kriterien sind maßgeblich

·        Gattungs- und Stückschuld: Hier ist der Parteiwille maßgeblich.

Wahlschuld

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Bürgerliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Er kann zwar die verbliebene Sache wählen, er kann aber auch vom Vertrag zurücktreten.

Hat der Schuldner den Untergang eines Leistungsgegenstandes verschuldet und dadurch das Wahlrecht des Gläubigers vereitelt, so kann dieser entweder die noch mögliche Leistung wählen oder Schadenersatz verlangen.

Stand hingegen dem Schuldner das Wahlrecht zu, so muss er nach dem selbstverschuldeten Untergang eines Wahlstücks die verbliebene Sache leisten.

§        Unbedingte Wahlschuld: Hier ist bei zufälligem Untergang des einen Leistungsgegenstandes die noch mögliche Leistung zu erbringen.

Von der Wahlschuld zu unterscheiden ist die Alternativermächtigung. Hier ist nur eine bestimmte Leistung geschuldet, nur diese darf der Gläubiger fordern. Der Schuldner hat aber das Recht, an Stelle der geschuldeten eine andere Leistung zu erbringen.

Bei Wertsicherungsvereinbarungen werden oft sog. Schwellwertklauseln vereinbart. Beträgt z.B. der Schwellwert 5%, werden Änderungen des Wertmessers erst dann berücksichtigt, wenn sie diesen Prozentsatz übersteigen.

Leistungszeit

Stundung

§        volle Stundung: Die Fälligkeit wird hinausgeschoben.

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Bürgerliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

§        reine Stundung: Hier wird nur die Geltendmachung der Forderung hinausgeschoben.

Der Schuldner bleibt jedoch im Verzug. Es sind (bei Geldschulden) Verzugszinsen zu einrichten und die Leistung kann jederzeit erbracht werden.

Leistung Zug um Zug

Unsicherheitseinrede

Das Gesetz gewährt dem Vorleistungspflichtigen Schutz, wenn die Erfüllung der Gegenleistung „durch schlechte Vermögensverhältnisse des anderen Teils gefährdet ist, die ihm zur Zeit des Vertragsschlusses nicht bekannt sein mussten“.

In diesem Fall kann der Vorleistungspflichtige gem. §1052 S2 ABGB seine Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern. Dieses Recht macht er durch die sog. Unsicherheitseinrede geltend.

Zurückbehaltungsrecht

Das Zurückbehaltungsrecht gem. §471 steht nach überwiegender Lehre nur gegenüber dem Schuldner des Aufwand- oder Schadenersatzanspruchs zu, nicht jedoch gegenüber einem dritten Herausgabeberechtigten.

Die Judikatur spricht sich hingegen für einen gutgläubigen Erwerb des Zurückbehaltungsrechts analog zu §367 ABGB aus, wenn der Herausgabeberechtigte die Sache dem Ersatzpflichtigen anvertraut hat.

Leistungsort

Hol-, Bring- und Schickschulden

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Bürgerliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Geldschulden sind im Zweifel qualifizierte Schickschulden (§905 Abs 2 ABGB). Erfüllungsort ist zwar auch hier der Sitz des Schuldners, dieser ist aber nicht bloß zur rechtzeitigen Absendung des zu leistenden Geldbetrages verpflichtet, sondern er trägt auch die Gefahr und die Kosten der Übermittlung. Das Risiko einer allfälligen Verzögerung bei der Übermittlung trifft hingegen den Gläubiger.

§3. Leistungsstörung

Verzug

Schuldnerverzug

Bietet der Schuldner bei Fälligkeit eine Leistung an, die nicht der Vereinbarung entspricht, braucht der Gläubiger diese Leistung grundsätzlich nicht zu übernehmen und kann die Rechtsbehelfe des Schuldnerverzugs geltend machen.

Nimmt hingegen der Gläubiger die mangelhafte Leistung als Erfüllung an, kann er sich nach hA nicht mehr auf Verzug berufen, sonder es stehen ihm nur mehr Gewährleistungsrechte zu.

§        Objektiver Verzug: Bietet der Schuldner die Leistung bei Fälligkeit nicht oder nicht obligationsgemäß an, kann der Gläubiger gem. §918 Abs 1

-          Entweder auf Erfüllung seines Anspruches bestehen

-          oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.


Page 1 of 63
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23] [24] [25] [26] [27] [28] [29] [30] [31] [32] [33] [34] [35] [36] [37] [38] [39] [40] [41] [42] [43] [44] [45] [46] [47] [48] [49] [50] [51] [52] [53] [54] [55] [56] [57] [58] [59] [60] [61] [62] [63]


swopdoc.com ist not responsible for the content of this text provided by third parties

Legal info - Copyright - Terms - Partner - Statistik - Contact
antiblock.org adblockdetector.com

Swap your documents