Betriebsorganisation, das Finanzwesen
Kreditgeschäft
Kreditarten
Kontokarentkredit
Ist
die häufigste Kreditform, Jeder der einen Kreditrahmen bei seinem Konto hat,
hat Anspruch auf diese Kreditart. Der Kreditrahmen ist abhängig davon, wofür
das Konto verwendet wird. Lohnempfänger erhalten 2 - 3 Monatsgehälter,
Unternehmer je nach Verwendungszweck und Besicherung der Kontos bis zu 2 Mio.
und mehr. Die Kontokarentmäßige Abrechnung bedeutet, daß Tagfertig jede
Leistung und Gegenleistung der Vertragspartner gegeneinander aufgerechnet
werden. Am Ende der Abrechnungsperiode ( Quartal ) wird der Saldo in Rechnung
gestellt.
Kosten:
· Sollzinsen:
Þ Sind abhängig von der Bonität des Schuldners
Þ Von den Sicherheiten die für den Kredit gestellt
werden.
Þ Von der Höhe des Kredits. -> Derzeit zw. 7.5 und 11
%
· Kreditprovision:
2 Verschiedene Arten der Verrechnung
Þ Bereitstellungsprovision (von der Höhe des
Kreditrahmens)
Þ Kreditprovision ( Von der Wahl des tatsächlichen
Kreditbetrages )
· Überziehungsprovision: Verrechnung in Promille pro Tag von jenem Betrag um
den der Kreditrahmen überzogen wurde
· Umsatzprovision:
Wird von der größeren Umsatzseite berechnet.
· Mengenvergütung
und Barauslagen: z.B. Vergütung pro Buchzeile , Ersatz von Telefon, Telegramm.
Postspesen, Kosten für Auskünfte, Kopien und Bankauszüge.
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Wirtschaftliche Bedeutung: Groß, da jeder Betrieb zumindest einen
Kontokarentkredit hat.
Die meisten Kosten des
Kredites fallen nur in jenem Ausmaß an, in welchem der Kredit beansprucht wird.
Er ist daher die optimale Kreditform, wenn der Kreditbedarf im
Verlauf des Jahres stark schwankt.
Wechseldiskontkredit
Dabei verkauft der
Begünstigte den Wechsel an die Bank -> diskontieren. Das Kreditinstitut
schreibt dem Einreicher den Wechselbetrag abzüglich Zinsen, Provision und
Spesen auf seinem Konto gut. Nach Ende der Laufzeit wird unabhängig davon ob
der Bezogene den Wechsel begleicht, der Wechselbetrag auf dem Konto des
Begünstigten wieder angelastet.
Einreicherobligo: Dem Kreditnehmer , also dem Begünstigten der den
Wechsel einreicht, wird ein best. Kreditrahmen eingeräumt. Bis zur Höhe
dieses Rahmens darf er Wechsel zum Diskont an das Kreditinstitut indossieren.
Bezogenenobligo: Es wird kontrolliert, ob von verschiedenen
Kreditnehmern nicht zu viele Wechsel angenommen wurden, die alle vom selben
Bezogenen akzeptiert wurden. Das Bezogenenobligo für den einzelnen Bezogenen
wird von der Bank intern festgelegt.
Anforderungen
an einen eingereichten Wechsel:
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· 2 gute Unterschriften: D.h. mind. 2 Wechselverpflichtete müssen als
zahlungswillig und zahlungsfähig bekannt sein ( Anhand von Protestlisten wird
kontrolliert ob die Unterzeichner bereits Wechsel zum Protest gehen ließen ).
· Höchstlaufzeit:
Meist begrenzt bis zu 3 Monaten übliche Zinssätze, ab 3 Monaten erhöhte
Zinssätze. Wechsel mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten dürfen nur nach
einer vertraglichen Vereinbarung ausgestellt werden. Gründe für die Begrenzung
der Laufzeit:
Þ Über längere Laufzeiten können sich Zahlungswilligkeit
und Zahlungsmöglichkeit stärker ändern als in einem kurzen Zeitraum.
Þ Wechsel mit einer Laufzeit von 3 Monaten werden von
der österreichischen Nationalbank reeskontiert ( die Bank gibt den Wechsel an
die Nationalbank weiter )
Þ Die Einhaltung der Formvorschriften laut Wechselgesetz
wird erleichtert ( Aufkleben der Stempelmarken )
Ersatz
für Wechsel die nicht bezahlt werden
Der
Kreditnehmer verpflichtet sich vertraglich Wechsel die bei Fälligkeit nicht
bezahlt werden zurückzunehmen und die Wechselsumme ohne Wechselprotest dem
Kreditinstitut zur Verfügung zu stellen.
Der
Kreditnehmer muß dann selbst versuchen vom Bezogenen den Wechselbetrag
einzutreiben.
Kosten:
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· Diskontprovision: Wird kein Nettozinssatz vereinbart,
kann von der Bank eine Diskontprovision verrechnet werden. Diese wird entweder
zeitabhängig oder pro angefangenem Monat der Restlaufzeit berechnet.
· Inkassoprovision: Kassiert das Kreditinstitut den
Wechsel bei Fälligkeit wird dafür eine Inkassoprovision berechnet.
Wirtschaftliche
Bedeutung
· Erweiterung
des Kreditspielraums
· Dient zur Absatzfinanzierung des Großhandels
und der Industrie.
· Für das Kreditinstitut stellen hereingenommene Wechsel
eine Liquiditätsreserve dar (Reeskontierung ÖNB )
Versteuerung
des Wechsels: 2% des Grundkapitals
müssen in Form von Stempelmarken an den Staat abgeliefert werden. Sie
werden auf der Rückseite aufgeklebt und vom Bezogenen entwertet ( Unterschrift
) . Wird der Wechsel prolongiert ( verlängert ) oder an einen weiteren
Begünstigten verkauft, so müssen von neuem Stempelmarken geklebt werden.
Lombardkredit
Ist
eine kurzfristiges Darlehen das durch Verpfändung beweglicher Sachen
oder von Wertpapieren gesichert ist. ( Dorotheum , Southerbeys )
Wertpapierlombard
Hat
zurzeit eine höhere Bedeutung. Wertpapiere sind leicht aufzubewahren, zu
bewerten und eventuell zu veräußern. Zumeist befinden sich die Wertpapiere
auch schon vor der Kreditbewährung im Depot der Bank. Wertpapiere werden bis zu
folgenden Höchstgrenzen lombardiert.
· Festverzinsliche: 70 bis 90 % des Kurswertes
· Aktien: 50 bis 70 % des Kurswertes
Edelmetallombard
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Warenlombard
Ist
das schwierigste Lombardgeschäft. Der Kreditgeber muß :
· Die Ware auf ihre Haltbarkeit prüfen.
· Ihren Marktwert feststellen.
· die zukünftige Preisentwicklung abschätzen.
Für
den Warenlombard eignen sich vor allem Wertbeständige und Marktgängige
Rohprodukte wie Reis, Getreide, Wein, Kaffe, Zucke, Baumwolle, Leder. Diese
Waren notieren an der Produktenbörse. Ihr Wert ist daher leicht feststellbar,
und die Preisentwicklungen kann leicht verfolgt werde. Belehnungshöchstgrenze
zw. 40 und 70 % des Marktwertes.
In
allen Fällen müssen die lombardierten Güter dem Kreditinstitut übergeben werden.
Die
Übergabe erfolgt:
· Körperlich (
Wertpapiere und Edelmetallombard )
· Symbolisch (
Warenlombard ) es werden Papiere übergeben mit denen über die Ware verfügt
werden kann.
Der
Darlehensbetrag wird dem Kreditnehmer in einer Summe zur Verfügung gestellt und
normalerweise auf einen gesonderten Konto verrechnet. Fällt der Wert der
verpfändeten Güter während der Kreditlaufzeit, so kann das Kreditinstitut
verlangen, daß entweder weitere Sicherheiten nachgebracht werden, oder
der Kredit im entsprechendem Ausmaß zurückgezahlt wird.
Kosten:
· Sollzinsen
· Sonstige Gebühren wie Bearbeitungsgebühr und
Kreditzuteilungsgebühr.
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