Title, Topic

Betriebsorganisation - Finanzierung und Investitionsrechnungund (Page 4).doc

®
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Faculty
Economics
Discipline
Business Studies
Document category
Notes
University, School
HTL Villach
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1997
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Business Studies

Betriebsorganisation­ - Organisationsformen,­ Aufbauorganisation
Betriebsorganisati­on Die Organisationsforme­n von Betrieben Sie ist das Gehäuse in dem Planung, Ablauf und Kontrolle sich vollziehen. Sie ist der dispositive (leitende) Faktor im Betrieb (Be

auflösen kann, stehen der Annahme der beiderseitigen Unkündbarkeit nicht entgegen.

Derartige Klauseln sind viel mehr der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes vergleichbar.

2)

Die Risikotragung des Leasingnehmers steht insbesondere dann der eines Eigentümers gleich, wenn der Leasingnehmer auch bei zufälligem Untergang der Sache die Leasingraten innerhalb der Grundmietzeit weiterbezahlen muß.

Finanzierungsleasing wird als Vollamortisations oder Teilamortisationsvertrag abgeschlossen.

Vollamortisationsvertrag: Der Leasinggeber will seine Investitionskosten innerhalb der Grundmietzeit zur Gänze refinanziert haben. In diesen Kosten sind neben dem Anschaffungswert noch Verwaltungskosten, die Gewinnspanne und die Zinsen enthalten.

Beim Teilamortisationsvertrag werden innerhalb der Grundmietzeit nicht die gesamten Investitionskosten abgedeckt, und es bleibt daher ein im Vertrag festgelegter Restwert.

Nutzungsdauer des Leasinggutes

Das Ausmaß der Nutzungsdauer ist ein wesentlicher Faktor für die Zurechnung des Leasinggutes. Weicht die Vertragsdauer von der Lebensdauer erheblich ab, so ist der Leasinggeber als Inhaber zu betrachten. D.h. er hat Anspruch auf den Investitionsfreibetrag und das Leasinggut befindet sich in seinem Anlagevermögen.

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Bei der ersten Variante wird der Vertrag üblicherweise mit einer Option versehen die es ermöglicht diesen zu verlängern (üblicherweise zu anderen Kombinationen) oder der Leasingnehmer übernimmt zu einem bestimmten Restwert das Anlagegut in sein Anlagevermögen. Ansonsten läuft der Vertrag aus.

Beim Kraftfahrzeugleasing werden bei hohen Beträgen üblicherweise Kautionen vereinbart. Diese Kautionen bleiben entweder bis zum Ende des Vertrages unberührt und werden danach wieder zurückbezahlt bzw. auf den Restkaufpreis angerechnet. ( Fixes Depot

Von einem variablen Depot spricht man, wenn die Kautionszahlung entsprechend mit der Laufzeit verringert wird.

Bsp. Kaution 100.000.-

Montl. Zahlung 8300.-

+20% Ust 1660.-

9960.-

Bsp. variables Depot

Kaution 100.000.- Laufzeit 50 mon

Montl. 8300.-

-Kautionsanteil -2000.-

+ Ust 1260.-

7560.-

Depot ist am Ende Leer, ( ist bei gleichem Zinssatz zu bevorzugen.

 

1

2

3

4

5

6

7

8

Einn

3000

3450

3968

4563

5247

5509

5785

6074

Ausg

 

 

 

 

 

 

 

 

Personal

600

630

662

995

1044

1096

1151

1209

Provisio

1300

1339

1379

1420

1463

1507

1552

1599

Sonstig

422

443

465

488

512

538

565

594

Werb

250

 

 

 

 

 

 

 

VerwVe

220

220

220

220

220

220

220

220

Miete

144

144

144

144

144

144

144

144

EÜ o St

64

674

1098

1296

1864

2004

2153

2308

Afa

-450

450

450

450

450

190

190

190

IFB

-1020

 

 

 

 

 

 

 

Zinsen

-510

485

459

434

408

383

357

332

Bmgl

-1916

-261

189

412

1006

1431

1606

1786

VerlVort

0

-1916

-2177

-1988

-1576

-570

0

0

Steuer

0

0

0

0

0

276

514

572

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C0 = 64/1.12 + 674/1.12² + 1098/1.12³ + ......

Linz:

EÜ Afa IFB Steuerbasis Steuer C0 Basis

22 20 20 -18 +8.1 30.1:1,081

22 20 +2 -0.9 21.1:1.082

22 20 +2 -0.9 21.1:1.083

19 20 -1 +0.45 19.45:1.0844

19+27 20 26 -11.7 34,3:1,085

 

 

 

 

 

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Arten von Leasingverträgen

1)                 Operating Leasing

Ist eine bestimmte Investitionsform. Für einen zeitlich limitierten Spitzenbedarf wird ein bestimmtes Investitionsgut benötigt. Die Anschaffung wäre zu teuer, das Gut wird auch nicht für die ganze gewöhnliche Nutzungsdauer benötigt. Diese Verträge haben eine kurze Laufzeit oder sehen eine Kündigungsmöglichkeit durch den Leasingnehmer vor.

Nach dem ABGB (Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch) handelt es sich um eine typische Miete. Für den Fall einer früheren Kündigung durch den Leasingnehmer wird üblicherweise eine Abschlußzahlung vereinbart. Diese Abschlußzahlung soll die Differenz zur Vollamortisation ausgleichen.

2)                 Finanzierungsleasing

Beim Finanzierungsleasing handelt es sich um eine bestimmte Finanzierungsform. Geleast wird als Alternative zum Einsatz von Eigenkapital oder Darlehnsmitteln. Die Einschränkung der zeitlichen Nutzungsmöglichkeit wird in Kauf genommen. Die Verträge werden üblicherweise der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Gutes angepaßt.

3)                 Immobilienleasing

Ist von eher untergeordneter Bedeutung. Wird üblicherweise in Form des Sale and Lease Back eingesetzt. Dabei wird ein Wirtschaftsgut an ein Leasingunternehmen verkauft und vom Verkäufer zurück gemietet. (Bisheriger Eigentümer wird zum Leasingnehmer). Sinn liegt darin um langfristige Liquiditätsengpässe auszugleichen, oder um Wirtschaftsgüter vollkommen angepaßt an die Nutzung herstellen zu können aber die benötigte Finanzierung wird nicht aus eigener Kraft geschafft.

Beim Sale and Lease Back Vertrag ist das Wirtschaftsgut insbesondere dann dem Verkäufer zuzurechnen wenn einer der folgenden Fälle vorliegt.

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·         Wenn der Kaufpreis erheblich vom gemeinen Wert des Wirtschaftsgutes abweicht.

·         Wenn aufgrund des Vertrages zu erkennen ist, daß es sich um einen Darlehensvertrag handelt.

Bei der Festsetzung der Restnutzungsdauer sind 2 Kriterien zu beachten.

Einerseits die wirtschaftliche Abnutzung, und andererseits die technische Abnutzung.

Wirtschaftliche Nutzungsdauer ist die Abnutzung durch Auslaufen der notwendigen Nutzung durch den Leasingnehmer, technische Nutzungsdauer ist die Entwertung durch Abnutzung bzw. technische Überholung.

Exkurs

Verkehrswert = Verkaufswert

Gemeine Wert = Schätzwert, Allgemeiner Wert

Einheitswert = Ertragswert Jedes Grundstück hat einen Einheitswert der vom Finanzamt festgelegt wird und ist abhängig von der sich darauf befindlichen Realität. Bei Landwirten wird die Ertragsfähigkeit des Grundes in diese Berechnung einbezogen. Übersteigen Landwirte den Einheitswert von 2 Mio. ÖS, so sind sie zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Bsp 2.3 Lohnkosten

Anwesenheitszeit Personalkosten

Woch 52 JWochenlöh 52

-Krank -3 +Weihnacht 4,3

-Ulaub -5 +Urlaubzu 4,3

bez Feiert -2.2 60,6

bezVerhind -0.8 +Sozlast30% 18,18

Anwzt 41 78,78

-Refund70% 2.1 //von 3 Wochen Krankenstand

76,68

 

Lohnnebenkosten 76,68-41 = (35,68 * 100)/41 = 87,02%

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b) Ermittlung der Leistungszeit

Awzt 41

10% 4,1

36,9

76,68 – 36,9 = (39,78 * 100) / 36.9 = 107,8 %

c)

100

+107,8 107,8

+ 80 80

SK 287,8

+Gewz 10 % 28,78

NeVKPr 316,58

+20% Ust 379,90

Beispiel 2.4

Awzt 52 – 4 –2 – 1 = 45

Personalkosten 52+4%(45) = 53.8 + 8 = 61.8 + 35% = 83.43 –127%(1)Refund = 82.16

Leistungszeit: = 45 – 15% = 38,25

Leistungszeit

82.16 – 38,25 ( 43,91 * 100 ) / 38,25 = 114.8


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