Betriebsorganisati­on Die Organisationsforme­n von Betrieben Sie ist das Gehäuse in dem Planung, Ablauf und Kontrolle sich vollziehen. Sie ist der dispositive (leitende) Faktor im Betrieb (Be
auflösen kann, stehen der
Annahme der beiderseitigen Unkündbarkeit nicht entgegen.
Derartige Klauseln sind viel
mehr der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes vergleichbar.
2)
Die Risikotragung des
Leasingnehmers steht insbesondere dann der eines Eigentümers gleich, wenn der
Leasingnehmer auch bei zufälligem Untergang der Sache die Leasingraten
innerhalb der Grundmietzeit weiterbezahlen muß.
Finanzierungsleasing wird als
Vollamortisations oder Teilamortisationsvertrag abgeschlossen.
Vollamortisationsvertrag: Der
Leasinggeber will seine Investitionskosten innerhalb der Grundmietzeit zur
Gänze refinanziert haben. In diesen Kosten sind neben dem Anschaffungswert noch
Verwaltungskosten, die Gewinnspanne und die Zinsen enthalten.
Beim Teilamortisationsvertrag
werden innerhalb der Grundmietzeit nicht die gesamten Investitionskosten
abgedeckt, und es bleibt daher ein im Vertrag festgelegter Restwert.
Nutzungsdauer des Leasinggutes
Das Ausmaß der Nutzungsdauer
ist ein wesentlicher Faktor für die Zurechnung des Leasinggutes. Weicht die
Vertragsdauer von der Lebensdauer erheblich ab, so ist der Leasinggeber als
Inhaber zu betrachten. D.h. er hat Anspruch auf den Investitionsfreibetrag und
das Leasinggut befindet sich in seinem Anlagevermögen.
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Bei der ersten Variante wird
der Vertrag üblicherweise mit einer Option versehen die es ermöglicht diesen zu
verlängern (üblicherweise zu anderen Kombinationen) oder der Leasingnehmer
übernimmt zu einem bestimmten Restwert das Anlagegut in sein Anlagevermögen.
Ansonsten läuft der Vertrag aus.
Beim Kraftfahrzeugleasing
werden bei hohen Beträgen üblicherweise Kautionen vereinbart. Diese Kautionen
bleiben entweder bis zum Ende des Vertrages unberührt und werden danach wieder
zurückbezahlt bzw. auf den Restkaufpreis angerechnet. ( Fixes Depot
Von einem variablen Depot
spricht man, wenn die Kautionszahlung entsprechend mit der Laufzeit verringert
wird.
Bsp. Kaution 100.000.-
Montl. Zahlung 8300.-
+20% Ust 1660.-
9960.-
Bsp. variables Depot
Kaution 100.000.- Laufzeit
50 mon
Montl. 8300.-
-Kautionsanteil -2000.-
+ Ust 1260.-
7560.-
Depot ist am Ende Leer, ( ist
bei gleichem Zinssatz zu bevorzugen.
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Arten von Leasingverträgen
1)Operating Leasing
Ist eine bestimmte
Investitionsform. Für einen zeitlich limitierten Spitzenbedarf wird ein
bestimmtes Investitionsgut benötigt. Die Anschaffung wäre zu teuer, das Gut
wird auch nicht für die ganze gewöhnliche Nutzungsdauer benötigt. Diese
Verträge haben eine kurze Laufzeit oder sehen eine Kündigungsmöglichkeit durch
den Leasingnehmer vor.
Nach dem ABGB (Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch)
handelt es sich um eine typische Miete. Für den Fall einer früheren Kündigung
durch den Leasingnehmer wird üblicherweise eine Abschlußzahlung vereinbart.
Diese Abschlußzahlung soll die Differenz zur Vollamortisation ausgleichen.
2)Finanzierungsleasing
Beim Finanzierungsleasing
handelt es sich um eine bestimmte Finanzierungsform. Geleast wird als
Alternative zum Einsatz von Eigenkapital oder Darlehnsmitteln. Die
Einschränkung der zeitlichen Nutzungsmöglichkeit wird in Kauf genommen. Die
Verträge werden üblicherweise der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Gutes
angepaßt.
3)Immobilienleasing
Ist von eher untergeordneter
Bedeutung. Wird üblicherweise in Form des Sale and Lease Back eingesetzt. Dabei
wird ein Wirtschaftsgut an ein Leasingunternehmen verkauft und vom Verkäufer
zurück gemietet. (Bisheriger Eigentümer wird zum Leasingnehmer). Sinn liegt
darin um langfristige Liquiditätsengpässe auszugleichen, oder um
Wirtschaftsgüter vollkommen angepaßt an die Nutzung herstellen zu können aber
die benötigte Finanzierung wird nicht aus eigener Kraft geschafft.
Beim Sale and Lease Back
Vertrag ist das Wirtschaftsgut insbesondere dann dem Verkäufer zuzurechnen wenn
einer der folgenden Fälle vorliegt.
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·Wenn der Kaufpreis erheblich vom
gemeinen Wert des Wirtschaftsgutes abweicht.
·Wenn aufgrund des Vertrages zu
erkennen ist, daß es sich um einen Darlehensvertrag handelt.
Bei der Festsetzung der
Restnutzungsdauer sind 2 Kriterien zu beachten.
Einerseits die
wirtschaftliche Abnutzung, und andererseits die technische Abnutzung.
Wirtschaftliche Nutzungsdauer
ist die Abnutzung durch Auslaufen der notwendigen Nutzung durch den
Leasingnehmer, technische Nutzungsdauer ist die Entwertung durch Abnutzung bzw.
technische Überholung.
Exkurs
Verkehrswert = Verkaufswert
Gemeine Wert = Schätzwert,
Allgemeiner Wert
Einheitswert = Ertragswert
Jedes Grundstück hat einen Einheitswert der vom Finanzamt festgelegt wird und
ist abhängig von der sich darauf befindlichen Realität. Bei Landwirten wird die
Ertragsfähigkeit des Grundes in diese Berechnung einbezogen. Übersteigen
Landwirte den Einheitswert von 2 Mio. ÖS, so sind sie zur doppelten Buchführung
verpflichtet.
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