Der
Begriff E-Partizipation setzt sich aus den Begriffen „elektronisch“ und
„Partizipation“ zusammen. E-Beteiligung steht immer noch am Anfang der
Entwicklung. Obwohl der Begriff bereits zu Anfang des 21. Jahrhunderts aufkam,
gibt es noch immer keine einheitliche Definition.
In
der Definition von Ann Macintosh
(2006) wird E-Partizipation beschrieben als “die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien,
um die politische Beteiligung der Bürger zu erweitern und zu vertiefen.“ Nach
der Website partizipation.at (April,
2011) umfasst E-Partizipation
alle internetgestützten Verfahren, die eine Beteiligung von BürgerInnen am
politischen Entscheidungsprozess zulassen.
Eine Zielsetzung von E-Partizipation
ist es, den Bürgern durch Informations- und Kommunikationstechnologien die
Möglichkeit zu geben, sich an Entscheidungsprozessen der Politik und der
Demokratie zu beteiligen und damit der Politik durch die aktive
Meinungsäußerung eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. vgl. Scherer S, Wimmer M., Ventzkee (2007, S. 94)
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Abbildung 1: Vereinfachte Definition von E-Partizipation (Stiftung mitarbeit, April 2007)
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auf alle Medienkanäle und- formen, die auf Informations- und
Kommunikationstechnologien zurückgreifen. vgl. e-demokratie.org (Mai, 2011)
Durch
die schnelle Entwicklung des Internets Ende des 20. Jahrhunderts und der
zunehmenden Internetnutzung entstanden auch neue Möglichkeiten der Bürgerbeteilung.
Das Internet brachte im Bereich der Beteiligung nach Harth (1999, S. 83) viele Vorteile mit sich, wie zum Bespiel
den Zugriff auf Informationen zu jeder Zeit und ohne räumliche Begrenzung. Im
Vergleich zu öffentlichen Veranstaltungen kann auch ein größeres Publikum angesprochen
werden. Zudem melden sich Personen zu Wort, die Scheue zeigen vor einer
größeren Zuhörerschaft zu sprechen.
Neben
der technischen Dimension beschäftigt sich E-Partizipation auch mit der Frage,
wie man mit Unterstützung interaktiver Kommunikation zu konkreten Ergebnissen
kommen kann, um mehr Einfluss auf politische Gestaltungs- und
Entscheidungsprozesse zu gewinnen. Nach Wolf (2006, S. 21) ist die Transparenz eine Grundvoraussetzung für elektronische
Beteiligung. In weiterer Folge muss der Hintergrund für politische
Entscheidungen bekannt sein. Gute E-Partizipation basiert wie klassische
Beteiligung auf einer ausgewogenen Zusammensetzung von Information,
Konsultation und Partizipation. vgl. e-demokratie.org
(Mai, 2011)
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Formelle
E-Partizipation
In
formellen Planungsprozessen, beispielsweise in der Verkehrsplanung werden
zunehmend formelle E-Partizipationsprozesse durchgeführt. Die BürgerInnen haben
zu einem frühen Zeitpunkt über das Internet Zugang zu Planungsunterlagen,
erhalten Kartenmaterialien und können ihre Stellungnahmen über eine spezielle
Eingabemaske an die Verwaltung übermitteln.
Informelle E-Partizipation
Ein
Beispiel für einen informellen elektronischen Beteiligungsprozess ist die
partizipative Haushaltsplanung, bei der BürgerInnen nach ihrer Meinung befragt
werden, auf welche Weise der städtische Haushalt im nächsten Jahr eingesetzt
werden kann.
Einige
Beispiele für E-Partizipationsangebote sind:
- Mitsprachemöglichkeiten
bei Bauvorhaben auf der Website einer Kommune
- Diskussionen
von Gesetzesvorhaben auf der Website eines Parlaments
- Diskussionen
über den Haushalt einer Kommune ("Bürgerhaushalt")
- Internetgestützte
Befragungen zu Planungsvorhaben
- Formelle
Beteiligungsverfahren zu Planungsprozessen (z.B. Bauleitplanung, Regionalplanung,
Planfeststellungsverfahren vgl. partizipation.at
(Mai 2011)
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Abbildung
2: Überblick der Begriffe (partizipation.at, Mai 2011)
Der
Begriff der E-Partizipation wird häufig im Zusammenhang mit E-Government,
E-Administration, E-Demokratie und E-Voting verwenden. Um Missverständnisse und
Verwechslungen schon im Voraus zu vermeiden werde ich diese Begriffe kurz
erklären.
E-Government
ist kurz gefasst die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse von
Verwaltung und Regierung wie es nach bund.de
(April, 2011) beschrieben wird. Dieser Begriff
wird als Synonym für eine moderne und effiziente Verwaltung und Regierung
verwendet. Mit Unterstützung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
sollen öffentliche Dienste und demokratische Prozesse verbessert werden und die
Gestaltung und Durchführung politischer Ziele erleichtert werden. E-Government
wird als Überbegriff für E-Administration und
E- Demokratie verwendet (siehe Abb.2). vgl. partizipation.at
(Mai 2011)
Der
Begriff E-Administration ist auch ein Unterbegriff
des E-Government. Er bezeichnet die Umsetzung oder Vereinfachung von Prozessen
der Information und Kommunikation zwischen staatlichen Institutionen einerseits,
und Bürgern, Unternehmen oder staatlichen Institutionen andererseits. Dienstleistungsangebote
der Verwaltung in elektronischer Form für BürgerInnen werden leicht zugänglich
zur Verfügung gestellt.
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Der
Begriff der elektronischen Demokratie charakterisiert nach Clift (2002, S. 57) die Verwendung von
modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) durch demokratische
Akteure wie Regierungen, gewählte Volksvertreter, politische Parteien, Wähler
oder Bürgerorganisationen.
Die
neuen Formen der Informationsaufbereitung, Kommunikation und Interaktion können
zu einer Stärkung der Demokratie genutzt werden. Dies geschieht beispielsweise
durch mehr Transparenz der Entscheidungsträger, durch Diskussionsplattformen
oder durch elektronische Abstimmungen. partizipation.at
(Mai 2011)
Der
Begriff E-Voting, Elektronische Wahlen oder auch Electronic Voting steht für
die Wahlmethode, bei der die Stimmen der Wähler auf elektronischem Weg
repräsentiert oder gesammelt werden. vgl. Ondrisek
B. (2008, S.61) Neben vielen Vorteilen wie beispielsweise der Erhöhung
der Wahlbeteiligung durch zusätzliche Wahlkanäle und Kostenersparnis, bringen
Internetwahlen auch einige Risiken mit sich, die auf alle Fälle berücksichtigt
werden sollten. Beispielsweise sollte neben der eindeutigen Identifikation des
Wählers bei der Registrierung, die vollkommen gesicherte Anonymität in der
Stimmabgabe nicht beeinflusst werden. Weiters sollte der Administrator des
E-Voting-Systems keine Möglichkeit haben diese Anonymitätsbestimmungen zu
verletzen oder Stimmen zu manipulieren.
Der
Begriff „Web 2.0“
wurde durch Tim O’Reilly und John Battle geprägt.
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der Begriff „Mitmach-Web“ sehr gebräuchlich. vgl. cdli:wiki (Mai 2011)
Auch
wenn es keine einheitliche Definition gibt, tauchen immer wieder ähnliche
Betrachtungsweisen auf. Ein bedeutender Aspekt ist die kommunikations- und
benutzerfreundliche Gestaltung. vgl. Kantel
(2007, S.1) Weiters wird in vielen Definitionen der Wandel von einem statischen
Angebot zu einem dynamischen Gestaltungsmedium hervorgehoben. vgl. Algesheimer/Leitl (2007, S.94)
Madreiter M. (2008, S. 8) fasste Schlüsselprinzipien zur
Charakterisierung von Anwendungen des Web 2.0 zusammen:
§
Partizipation der
Nutzer und Bildung von Netzwerken (Open Source Software)
§
Offenheit von
Quelltexten und Programmierschnittstellen
§
Weiterentwicklung
bekannter Bausteine zu neuen Diensten und Services
§
Verwendung
moderner Anwendung zur gemeinsamen Zielsetzung
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Abbildung 3: Prinzipien des Web 2.0 (Angermeier M., 2005)
Einige
Internet-Anwendungen die dem Begriff Web 2.0 zugeordnet werden:
- Wiki: ist eine
Ansammlung von Webseiten, die von Benutzern frei erstellt und überarbeitet
werden kann. vgl. Orth R
(2009)
- Weblog: Ein Weblog wird
oftmals als Tagebuch im Internet bezeichnet. Ein festgelegter Autorenkreis
verfasst Einträge, die in chronologisch umgekehrter Reihenfolge
aufgelistet werden. Der Leser kann Kommentare zu den Einträgen verfassen. vgl. Zerfaß, A., Boelter, D. (2005)
- Podcast:
bezeichnet das Veröffentlichen von Audio- und Videodateien im Internet. vgl.
Gheogegan, M., Hlass,
D. (2007)
- soziale Netzwerke: stellen soziale Beziehungen im Internet dar. Sie
ermöglichen es dem Nutzer ein Profil zu erstellen und Kontakte zu
verwalten. Meist können sich die Mitglieder in Gruppen oder Communities
untereinander austauschen. vgl.
Koch,
M., Richter, A., Schlosser A.
(2007)
- virtuelle Welt: dreidimensionale Plattform im Internet
- Social-Bookmarks: Sie bieten dem Nutzer die Möglichkeit zur Speicherung
und Kategorisierung von persönlichen Links.
- Social News: Nachrichteneinreichung, -bewertung und
-kommentierung durch Nutzer.
- Media-Sharing-Plattformen: Interessierten Benutzern bieten
die Plattformen die Möglichkeit ein Profil anzulegen, Mediendaten wie
Fotos und Videos zu speichern und Inhalte anderer Nutzer zu konsumieren
sowie zu bewerten.
vgl. Stanoevska- Slabeva, K. (2008)
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