Title, Topic

Ausgewählte Kapitel Öffentliches Recht (Page 2).doc

®
Page 2 of 23
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23]
Faculty
Law
Discipline
Jurisprudence / Law
Document category
Notes
University, School
Karl-Franzens-Universität Graz - KFU
Additional information
Ulrich 2007
Responsible User
This text has been add by user ona.1472 on 2010-06-07. Disclaimer
Popularity
909  visits
Document length
~20.766  Words
~143.167  Chars
Rating
Networking




















More documents
Jurisprudence / Law

Ausgewählte Kapitel Privatrecht
Ausgewählte Kapitel PRIVAT RECHT Kurs I. EINHEIT: Der Einfluß von Alter und Geisteszustand auf die juristischen Fähigkeiten des Menschen n Rechts – und Handlungsfähigkeit­: Geschäftsfähigkei


Peter Bydlinski Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil
Peter Bydlinski Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil §1 Grundlagen A: Begriffe Bürgerliches Recht – Andere Privatrechtsmateri­en Das bürgerliche Recht (Zivilrecht) gilt für jedermann. Es gi


Grundlagen Bürgerliches Recht I Allgemeiner Teil
Bürgerliches Recht I; Allgemeiner Teil § 1. Grundlagen A) Begriffe I. Bürgerl. R – andere Privrechtsmaterien­ · -bürgerlich- da es Regelungen für Bürger = für jedermann enthält (auch jur. Pe


Bürgerliches Recht und Privatrecht - Österreich: Ausgewählte Kapitel
AUSGWÄHLTE KAPITEL DES PRIVATRECHTS Der Einfluß von Alter und Geisteszustand auf die juristischen Fähigkeiten des Menschen. Rechts- und Handlungsfähigkeit­: Geschäfts- undDeliktsfähigkei­t,

Länder haben nur relative Verfassungsautonomie (Art 99 Abs 1 B-VG): Länder haben nur insofern Autonomie, sofern sie was regeln, das der Bundesverfassung nicht widerspricht. Dort, wo aber die Bundesverfassung für die Länder was festlegt, sind die Länder gebunden.

Bsp.Wahlrecht:

in der Bundesverfassung sind die Wahlrechtsgrundsätze festgelegt. Die Länder sind auch bei der Landtagswahl an diese Wahlrechtsgrundsätze gebunden - die Länder können nicht für die Landesverfassung das Mehrheitswahlrecht einführen. Würden die Länder das Mehrheitswahlrecht einführen, wäre eine Verfassungswidrigkeit gegen Art 99 Abs 1 gegeben.

Dies sind sogenannte Homogenitätsvorgaben.

Anderes Beispiel für Vorgabe: Landesregierung wird von Landtag gewählt, Einkammersystem: nur ein Landtag, daneben wird keine Kammer erlaubt.

 

Zu Folie 4: Bundesgesetze

 

Bundesgesetze regeln gesellschaftliche Bereiche ( Bau, Gewerbe, StVO, etc.)

Art 31 B-VG

Hier sind die Erzeugungsbedingungen noch weiter herabgesetzt, da sie an geänderte Bedingungen noch rascher anpassbar sein müssen.

-         1/3 Präsenzquorum

-         unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen (d.h. mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen)

 

Landesgesetze:

Hier sind die Quoren nicht mehr vorgegeben. Die Bundesverfassung sagt nichts darüber aus, es kann autonom geregelt werden.

 

 

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Ausgewählte Kapitel Öffentliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Es gibt hier eine zersplitterte Situation, alles rangiert unter Bundesverfassung.

Bundesverfassungsrecht

-         B-VG 1920: stellt den Stammtext der Bundesverfassung dar

-         BVG (ohne Bindestrich): einzelne Verfassungsgesetze zu bestimmten Regelungsgegenständen (z.B. BVG zum Umweltschutz), es gibt solche BVGs sehr zahlreich

-         Einzelne Verfassungsbestimmungen in Bundesgesetzen:
im normalen Bundesgesetz (z.B.

Kraftfahrgesetz)finden sich einzelne Verfassungsbestimmungen, diese sind erkennbar an einem Satz, davor steht „Verfassungsbestimmung“ (z.B. Verfassungsbestimmung zur Lenkerauskunft, ist problematisch wegen Selbstbezichtigungsrecht)

-         Einzelne Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen:
wichtiges Beispiel ist die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK – hier ist ein ganzer Staatsvertrag als Verfassungsbestimmung übernommen worden

-         Verfassungsändernde Staatsverträge

Es gibt 10Tausende Verfassungsquellen

Landesverfassungsrecht

-         L-VG

-         LVG

-         Einzelne Verfassungsbestimmungen in Landesgesetzen

-         Einzelne Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen der Länder

Aus dieser unbefriedigenden Situation der Zersplitterung ist ein Anlauf gemacht worden zu einem Bundesverfassungsbereinigungsgesetz – dies ist Teil einer großen Staatsreform:

1.     Paket: Wahlrechtsreform

2.     Paket: Zersplitterung der Rechtsquellen beheben

 

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Ausgewählte Kapitel Öffentliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Ebenso will man mit Verfassungsbestimmungen in Staatsverträgen verfahren: entweder sollen sie als nicht mehr geltend erklärt werden oder in den Rang eines einfachen Bundesgesetzes gesetzt werden.

„Materielles Verfassungsrecht“

Neben dem Bundesverfassungsrecht werden auch noch andere Rechtsvor-schriften zum Verfassungsrecht gezählt. Dabei handelt es sich um ausführende und ergänzende Bestimmungen zum formellen Verfassungsrecht, die zwar als Gesetze, Verordnungen oder Rechtsquellen anderer Art (z.B.

Parlaments-beschlüsse) ergehen, die aber wegen ihres engen inhaltlichen Zusammenhanges mit formellen Bundesverfassungsrecht unter der Bezeichnung „materielles Verfassungsrecht diesem zugerechnet werden.

Ein Beispiel für materielles Verfassungsrecht bildet die NRWO. Sie ist zwar ein einfaches Bundesgesetz (das als solches mit einfacher parlamentarischer Mehrheit beschlossen und auch abgeändert werden kann) wird aber zum materiellen Verfassungsrecht des Bundes gezählt, weil sie die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 26 B-VG näher ausführt und im Detail ausgestaltet.

Diese Vorlesung hielt sich an Lehrbuch Funk, Kapitel 1 Grundbegriffe sowie Kapitel 4 Rechtsquellen.

 

 

Völkerrecht

ganz isoliert auf Folie 1

 

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Ausgewählte Kapitel Öffentliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

bilateral: mit zwei Staaten

multilateral: mit mehreren Staaten (bei der UNO sind es meist viele Staaten)

Völkerrechtliche Verträge werden in der österreichischen Bundesverfassung als „Staatsverträge“ bezeichnet, sonst werden sie „Konvention“, Übereinkommen“, oder „Charta“ genannt.

Wenn Österreich einen „Staatsvertrag“ abschließt (bilateral oder multilateral), wird dieser Vertrag nicht automatisch Teil der österreichischen Verfassung, sondern muss erst die Transformation in österreichisches Recht erfolgen.

Zum Abschluss von Staatsverträgen ist der Bundespräsident berechtigt, aber erst, wenn vorher der Staatsvertrag nach innerstaatlichen Richtlinien genehmigt wurde.

Das Völkerrecht steht isoliert und bekommt erst eine Bedeutung durch die Akte der Transformation.

Generelle Transfortmation wird geregelt durch Art.50 Abs. 1 B-VG

Politische Staatsverträge sind Friedensverträge, aber auch alle anderen gesetzes-ändernde oder ergänzte Staatsverträge (gemeint sind Verfassungsgesetze, Bundesgesetze – sind in Artikel 50 aufgezählt) müssen vom Nationalrat genehmigt werden, erst dann können sie vom Bundespräsidenten abgeschlossen werden.

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Ausgewählte Kapitel Öffentliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Der Vertrag muss im Bundesgesetzblatt III (völkerrechtliche Verträge nach Transformation) kundgemacht werden.

BGBl I: Verfassungsgesetze, Bundesgesetze

BGBl II: Verordnungen und Kundmachungen

BGBl III: Internationale Abkommen und Verträge

Erst nach Kundmachung wird der Staatsvertrag Teil der innerstaatlichen Verträge.

Bei der generellen Transformation gilt der Staatsvertrag direkt, wenn der Nationalrat zustimmt und der Staatsvertrag im BGBl III kundgemacht wird, ist er anzuwenden.

 

 

Wie wird der Staatsvertrag eingeordnet?

 

das kommt auf den Inhalt an:

Ø es gibt Staatsverträge, die Verfassungsgesetze darstellen – haben daher auch die Quoren der Verfassung

Ø als Bundesgesetz

Ø als Verordnungen

Der Status des Staatsvertrages kommt auf die Beschlußquoren an.

Völkerrecht, welchen Rang das einnimmt, ob Völkerrecht zu Verfassungsrecht wird, oder ob Völkerrecht als Bundesgesetz umgesetzt wird, hängt ab, in welchem Rang dies der Nationalrat beschließt.

Wenn ein Staatsvertrag, Verfassungsrecht beschlossen wird, mit den richtigen Quoren, dann gehört der Staatsvertrag zum Verfassungsrecht.

Die EMRK ist zur Gänze als Grundrechtsdokument dem Verfassungsrecht zugehörig. EMRK hat Verfassungsrang, ist völkerrechtlicher Vertrag im Rahmen des Europarates, den Österreich unterzeichnet. EMRK ist eines unserer wichtigsten Grundrechtsquellen in Österreich.

 

Andere Staatsverträge, die keinen Genehmigungsvorbehalt des Nationalrat brauchen können den Rang von Verordnungen haben.

 

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Ausgewählte Kapitel Öffentliches Recht.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Page 2 of 23
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] [9] [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [17] [18] [19] [20] [21] [22] [23]


swopdoc.com ist not responsible for the content of this text provided by third parties

Legal info - Copyright - Terms - Partner - Statistik - Contact
antiblock.org adblockdetector.com

Swap your documents