Title, Topic

Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag Repetitorium .doc

®
Page 1 of 4
[1] [2] [3] [4]
Faculty
Law
Discipline
Jurisprudence / Law
Document category
Notes
University, School
Karl-Franzens-Universität Graz - KFU
Additional information
Responsible User
This text has been add by user ona.1480 on 2010-06-07. Disclaimer
Popularity
1.397  visits
Document length
~3.763  Words
~26.181  Chars
Rating
Networking




















More documents
Jurisprudence / Law

Internationales Privatrecht
INTERNATIONALES PRIVATRECHT - Lurger – Vertrags-Delikts-S­achenrecht (Schuldrecht b FP viel/oft) Grenzüberschreiten­de Rechtsgeschäfte/Be­züge (eigentl. Wichtig f. Prüfung): Internat


Schuldrecht in Österreich
SCHULDRECHT Gesetzliche Schuldverhältnisse­ VO-Programm auf Homepage Bereicherungsanspr­uch - Verwendungsanspruc­h . i.S. 1041 1042 103 - kaditativer Leistungsanspruch § 1042 - ist


Konsequenzialistisch­e Ethik
Konsequenzialistis­che Ethik 1. Was man unter der Goldenen Regel versteht. Belegstellen im Neuen Testament. Verschiedene Varianten der Goldenen Regel. Die goldene Regel versteht sich im Allg


Privatrecht Übersicht
F Wurzelmängel à nichtig oder anfechtbar o Fehlende Geschäftsfähigkeit­ o Irrtum = muss bei Vertragsabschluss vorhanden sein § Geschäftsirrtum § Erklärungsirrtum: Fehler im Erklärungsakt, Übermit

Arbeitsrecht

Repetitorium

Der Begriff des Arbeitnehmers

Der Arbeitnehmer-Begriff wird je nach Gesetz wegen der unterschiedlichen Schutzbedürfnisse anders ausgelegt. Der Arbeitgeber-Begriff ist nirgends definiert.

Der Arbeitnehmer iSd §36(2) ArbVG

  • Leistung von abhängiger, fremdbestimmter Arbeit
  • Dauerschuldverhältnis (nicht durch Erfüllungshandlung beendet)
  • Entgelt ist grundsätzlich kein Hinweis auf das vorliegen eines Arbeitsvertrages; bei Fehlen von einer Entgeltregelung gilt der kollektivvertragliche Lohn
  • Arbeitsvertrag kann mit Datum/Ereignis befristet sein
  • nicht leitende Angestellte

 

Entgelt: die Regelungen des Kollektivvertrags sind einseitig zwingend, unentgeltliche Verhältnisse stellen die Ausnahme dar.

Entgeltsicherung

§ 78 GewO Naturalentgelt?

§ 290ff EO Pfändungsschutz: Einkommen ist nur beschränkt pfändbar – Existenzminimum

Judikat 33/9 Rückzahlungsbeschränkungen

wenn der Arbeitgeber zuviel zahlt kommt es auf die Gutgläubigkeit des Arbeitnehmers an. wurde das Geld für Unterhalt verwendet gibt es keine Rückzahlungsverpflichtung

Beim Arbeitsvertrag leistet der Arbeitnehmer seine Pflicht in persönlicher Abhängigkeit

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag Repetitorium.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Beim Arbeitsvertrag kommt der Erfolg dem Arbeitgeber zu, der dafür auch das Risiko trägt. Der Arbeitnehmer hat sich nur ordnungsgemäß um den Erfolg zu bemühen. Der Arbeitgeber trägt Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer, dafür hat der Arbeitnehmer Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. Konkurrenzklausel, Kündigungsgründe)

Im Sozialversicherungsrecht zählt nur die faktische Beschäftigung gegen ENTGELT §4(2) ASVG

Die Anmeldung zur Sozialversicherung ist nur ein Indiz für einen Arbeitsvertrag, das Tatsächliche zählt)

arbeitnehmerähnliche Personen

  • stehen in keinem Arbeitsvertrag, sind daher auch keine Arbeitnehmer
  • stehen aber in einem Dauerschuldverhältnis
  • üben fremdbestimmte Tätigkeit aus
  • Erfolg muss dem Arbeitgeber überlassen werden
  • sind wirtschaftlich aber nicht persönlich abhängig

Beispiele: freier Dienstvertrag

Franchise (Tankstelle etc.)

Ehrenangestellte

Arbeiter als Angestellte kraft vertraglicher Vereinbarung; ist nur anwendbar, wenn es zum Vorteil des Arbeitnehmer ist (Achtung bei Entlassungsgründen! diese sind bei Arbeitern vorteilhafter!)

Abgrenzungen vom Arbeitsvertrag

(nicht die Bezeichnung sondern das Tatsächliche zählt, falsa demonstratia non nocet)

 

freier Dienstvertrag

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag Repetitorium.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Werkvertrag

  • Zielschuldverhältnis -à erlischt mit Erfüllung
  • Risiko trägt der tatsächlich Arbeitende
  • Vertretung ist möglich, außer es wurde ausdrücklich ausgenommen

Gesellschaftsvertrag

  • kein Über- und Unterordnungsverhältnis (Weisungsgebundenheit kann durch Anteile begründet sein)
  • Grundsatz der Kooperation zur Erreichung des Gesellschaftszieles

ist der Geschäftsführer weisungsgebunden, gilt er nicht als Arbeitnehmer;
beim geschäftsführenden Gesellschafter kommt es auf die Anteile an;
die Vorstandsmitglieder einer Kapitalgesellschaft sind keine Arbeitnehmer und Arbeitgeber, außer
§4(1)Z6 ASVG Versicherungspflicht

Mietvertrag

  • ist die Dienstwohnung Teil des Entgelts (à MRG gilt nicht) oder
  • ist die Leistung Teil des Mietzinses (zB Rasenmähen etc.) ?

Beispiel: Dienstwohnung ist Teil des Entgelts; ungerechtfertigte Entlassung:

Kündigungsentschädigung und Schadenersatz durch Naturalrestitution um die Dienstwohnung bis Ablauf der Kündigungsfrist zu behalten



Arbeiter/Angestellte



ARBEITER

ANGESTELLTE

Definition

§ 73 GewO

körperliche Arbeit

auch Facharbeiter

Lehrlinge haben Spezialgesetz

nicht Tagelöhner!

§ 1 AngG

kaufmännische Dienste

Kanzleiarbeiten, Kundenbetreuung, Beratung, Selbstständigkeit etc.

gewisse Ausbildung

Kündigungsfristen

(1seitig empfangsbe-

dürftige formfreie

Willenserklärung)

§§ 77, 84 GewO

14 Tage

abdingbar durch Einzel/Kollektivvertrag

§ 20 AngG

6 Wochen

Kündigungstermin


zum Quartalsende

(15. oder 31. des Monats sind vertraglich vereinbar)

Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall

dispositiv

zwingend

Entlassungsgründe

Gründe sind so schwerwiegend, dass eine Fortsetzung bis Fristende unzumutbar ist

§ 82 GewO

taxative Aufzählung

Vertrauensunwürdigkeit setzt Straftat voraus

§ 27 AngG

demonstrative Aufzählung



Entlassungsgründe müssen sofort ab Kenntnis (Überlegungszeit, Rechtsbeistand) geltend gemacht werden, für eine Verzögerung muss es eine sachliche Rechfertigung geben. Der Entlassungsgrund muss nicht unbedingt angegeben werden. Entlassung ist auch bei Befristung möglich.

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag Repetitorium.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Änderungskündigung: der Arbeitsvertrag soll nicht beendet sondern verändert werden. Die Veränderung kann gehaltsmäßig oder den Tätigkeitsbereich betreffend sein.

sie kann bedingt auflösend/aufschiebend sein und ist zulässig, wenn es eine Potestativbedingung ist.

ein Kündigungsausschluss ist zulässig, aber der Arbeitnehmer muss nach 5 Jahren nach einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen können

eine krankheitsbedingte Kündigung gibt es an und für sich nicht, warum sollte es sonst Entgeltfortzahlung geben? Ausnahme ist eine besonders lange/häufige Krankheit, Leistungsminderung UND negative Prognose, außerdem wichtige Interessen des Betriebes


Lehrlinge

Geschäftsfähigkeit für Abschluss (Eltern!); es gibt viele Beschränkungen für Jugendliche zB das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz

die Lehrlingsentschädigung ist in einer Verordnung geregelt


Recht am Arbeitsergebnis

§ 415 ABGB Miteigentum aber durch die vereinbarte fremdbestimmte Arbeit steht der Erfolg dem Arbeitgeber zu

Ausnahme: gem. § 6ff PatG für Diensterfindungen; Vorausverfügungen durch Vertrag oder Kollektivvertrag

außer es handelt sich um eine Diensterfindung; dies ist der Fall wenn

§  Mittel vom Arbeitgeber stammen

§  Idee vom Arbeitgeber stammen

§  Erfindungen der erwartete Erfolg des Arbeitnehmers ist

nimmt der Arbeitgeber das Patent nicht in Anspruch ist das Patent Freitag

Rechte aus PatG werden durch Ende des Dienstverhältnisses nicht berührt

This paragraph has been concealed!
Download the complete document for free!
Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag Repetitorium.doc
• Click on download to get complete and readable text
• This is a free of charge document sharing network
• First upload your own document, and you get a word document per email
• No registration necessary, gratis
Swap homeworks and notes at no charge!
Gratis scripts for students and pupils!

Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

Arbeitszeit: Zeit in der die Arbeitskraft tatsächlich zur Verfügung gestellt wird; AZG; ohne Ruhepausen
Bsp: Fahrt zum Arbeitsplatz ist nicht Arbeitszeit

Arbeitsbereitschaft: ist Arbeitszeit, ich muss mich für den Arbeitgeber bereithalten ABER

·    Bereitschaft wird geringer belohnt

·    Höchstarbeitszeit darf überschritten werden wenn es vorwiegen Bereitschaft ist

Rufbereitschaft: Aufenthaltsort ist frei wählbar ich muss nur innerhalb einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort sein (bestimmter Umkreis, Alkoholverbot etc.)
durch Kollektivvertrag entlohnt; gilt nicht als Arbeitszeit

Reisezeit: ist Arbeitszeit aber kann geringer entlohnt werden

Wegzeit: Haus – Arbeit
ist keine Arbeitszeit da die Arbeitskraft nicht zur Verfügung gestellt wird
Wegeunfälle sind Arbeitsunfälle; die Unfallversicherung beginnt mit der Anreise zum ersten Arbeitstag (die Entgeltfortzahlung gilt erst ab Antritt des Dienstverhältnisses daher nicht schon bei der Anreise zum ersten Arbeitstag)

Arbeitszeit: kann durch den Kollektivvertrag verändert werden;
Basis ist gem. § 3 AZG 5 Tage/Woche, 40h/Woche, ½ h Pause


Page 1 of 4
[1] [2] [3] [4]


swopdoc.com ist not responsible for the content of this text provided by third parties

Legal info - Copyright - Terms - Partner - Statistik - Contact
antiblock.org adblockdetector.com

Swap your documents