Der Abfertigungsanspruch ist ein Entgeltanspruch und
verjährt daher gemäß § 1486 Z 5 ABGB, sofern nicht eine Verkürzung der
Verjährungszeit iSd. § 1502 ABGB durch eine in KollV oder Einzelvereinbarung
vereinbarte Verfallsklausel vorliegt, drei Jahre nach Fälligkeit.
2.) Kündigung
Das Arbeitsverhältnis kann von jedem der beiden
Vertragspartner durch Kündigung beendet werden. Die Kündigung ist eine
einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die im allgemeinen formfrei
und ohne Angabe eines Grundes getätigt werden kann und rechtsgestaltend
insofern wirkt als sie das AV idR nach Ablauf einer bestimmten Kündigungszeit
zur Auflösung bringt.
Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
Sie ist nicht
annahmebedürftig aber empfangsbedürftig. Das bedeutet dass es zum Wirksamwerden
einer Kündigung notwendig ist, dass sie dem Adressaten der Erklärung zugeht.
Der bloße Ausspruch der Kündigung ist demnach zu wenig. Von einem Zugang ist
dann zu sprechen wenn die Erklärung in die persönliche Sphäre, in den
Machtbereich des Empfängers gelangt.
Kein rechtliches Problem ergibt sich wenn diese gegenüber
dem Anwesenden Vertragspartner erfolgt. Bei Beendigungserklärungen unter
Abwesenden trägt der das Risiko der sich dieser Art der Weiterleitung (Post,
etc.) bedient das Risiko eines Unterbleibens oder einer Verzögerung des
Zugangs. Dadurch kann es zu rechtlich bedeutenden Konsequenzen kommen, insb.
Kann die Kündigung auf diese Weise zeitwidrig werden.
This paragraph has been concealed! Download the complete document for free! • Click on download to get complete and readable text • This is a free of charge document sharing network • First upload your own document, and you get a word document per email • No registration necessary, gratis Swap homeworks and notes at no charge! Gratis scripts for students and pupils! Beendigungserklärung wird auch dann als zugegangen
angenommen wenn bei Betrachtung der subjektiven Situationen von Erklärendem und
potenziellen Empfänger der Erklärung das Unterbleiben des Zugangs dem
Adressaten erheblich vorwerfbar ist. Der Zugang wird daher in diesen
Konstellationen fingiert. Schwieriger zu beurteilen sind Fälle in denen der AN
zwischenzeitlich seinen Wohnort gewechselt hat.
Ein Widerruf der Kündigung ist
rechtsunwirksam. Willensmängel nach § 869 können gegeben sein oder andere
Nichtigkeitsgründe (§§ 870, 879).
Im allgemeinen ist die Kündigung formfrei und nicht an
Gründe gebunden.
Die Kündigungsfrist ergibt sich für Angestellte aus § 20
AngG und für Arbeiter aus § 77 GewO.
Nach § 20 AngG stehen dem AG vier Kündigungstermine zur
Verfügung und zwar jeweils das Quartalsende. Gem Abs 3 kann aber vereinbart
werden, dass die Kündigungsfrist am 15. oder Letzten eines Monats endet. Für
Arbeiter gibt es keinen gesetzlichen Kündigungstermin.
Eine zeitwidrige Kündigung führt nach der
Schadenersatztheorie zu Schadenersatzansprüchen des AN. Der Schadenersatz wird
als sog. Kündigungsentschädigung ausgedrückt (§ 29 AngG § 1162b ABGB).
This paragraph has been concealed! Download the complete document for free! • Click on download to get complete and readable text • This is a free of charge document sharing network • First upload your own document, and you get a word document per email • No registration necessary, gratis Swap homeworks and notes at no charge! Gratis scripts for students and pupils! In das als Bereicherungsbasis
für die Entschädigungszahlung heranzuziehende „Entgelt“ sind die aliquoten
Teile der Sonderzahlungen, die Entgelte für regelmäßig geleistete Überstunden,
etc. einzubeziehen. Was die Anrechnung ab dem vierten Monat betrifft so kommen
für die Ersparnisanrechnung vor allem nicht aufgewendete Fahrtkosten in
Betracht. Praktisch am wichtigsten ist die Anrechnung eines aus einer anderen,
durch das Unterbleiben der Arbeitsleistung möglich gewordenen Beschäftigung
erlösten Entgelts. Nicht als anderweitiger Verdienst gelten Arbeitslosengeld,
Krankengeld und Leistungen aus der Pensionsversicherung. Als in den Begriff der
Kündigungsentschädigung einzubeziehender weitergehender Schadenersatz kommen ua
jene Ansprüche auf Abfertigung und Urlaubsersatzleistung in Betracht die
entstanden wären wen das Arbeitsverhältnis nicht durch zeitwidrige Kündigung
vorzeitig beendet worden wäre. Die ersten drei Monatsbeträge sind sofort
fällig. Der Anspruch verfällt allerdings wenn er nicht innerhalb der ersten
sechs Monate ab Entstehung dh ab Ende des Arbeitsverhältnisses gerichtlich
geltend gemacht wird (§ 34 AngG, § 1162d ABGB).
Theorienstreit zu den Rechtsfolgen der zeitwidrigen
Arbeitgerberkündigung:
This paragraph has been concealed! Download the complete document for free! • Click on download to get complete and readable text • This is a free of charge document sharing network • First upload your own document, and you get a word document per email • No registration necessary, gratis Swap homeworks and notes at no charge! Gratis scripts for students and pupils!
Ein weiterer Lösungsvorschlag ist die so genannte
Wissenserklärungstheorie. Demnach seien Angaben über Kündigungsfristen und –
termine, da diese kein Wesensmerkmal der Kündigung seien als bloße
Meinungsäußerungen ohne rechtliche Wirkung zu deuten.
Diese Theorie widerspricht den Grundsätzen der §§ 914f ABGB.
Vertreter der Schadenersatztheorie haben in weiterer Folge
Verfeinerungen dieser Theorie vorgenommen. Die Berichtigung einer zeitwidrigen
Kündigung ist nur möglich wenn sie ohne unnötigen Verzug erfolgt und der Fehler
vom Gekündigten veranlasst war, diesem offenbar auffallen musste oder noch
rechtzeitig aufgeklärt wurde.
Arbeitnehmerkündigung
Verletzt der AN seine Pflichten indem er ein
Arbeitsverhältnis vor der vorgesehenen Zeit beendet, so steht dem AG keine
Kündigungsentschädigung in diesem Sinne zu. Vielmehr gebührt Schadenersatz nach
den allgemeinen Regeln des ABGB. Macht der AG daher Schadenersatzansprüche
geltend, muss er Verschulden des AN und den dadurch bewirkten Schaden beweisen.
Angesichts dieser Situation erscheint es für AG erwägenswert mit dem AN eine
Konventionalstrafe für den Fall rechtswidriger Lösung festzulegen.
This paragraph has been concealed! Download the complete document for free! • Click on download to get complete and readable text • This is a free of charge document sharing network • First upload your own document, and you get a word document per email • No registration necessary, gratis Swap homeworks and notes at no charge! Gratis scripts for students and pupils!
Wird die Arbeitsleistung des AN durch dessen vorzeitigen
Abgang für den AG ganz oder zum größten Teil wertlos, so hat der AN auf das
noch nicht fällige Entgelt keinen Anspruch.
Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund
Wird so eine Auflösung aus wichtigem Grund vom AG
vorgenommen nennt man das Entlassung, vom AN Austritt.
Folgende Merkmale der v. A. a. w. G. sind hervorzuheben:
Ø
Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und
im Allgemeinen formfrei
Ø
Der Lösende stützt oder will sich zumindest auf einen wichtigen
Grund berufen
Ø
Ein „wichtiger Grund“ muss so schwerwiegend sein, dass die
Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses für einen Vertragspartner bis zum
Ablauf der Kündigungszeit oder bis zur vereinbarten Beendigung nicht zumutbar
ist. Trotz des subjektiv gefärbten Begriffs geht es um die Abwägung von einander
widerstreitenden Interessen, die man als Auflösungsinteressen des Erklärenden
und als Bestandinteressen des Erklärungsgegners bezeichnet. Um eine vorzeitige
Lösung zu rechtfertigen müssen die Auflösungsinteressen deutlich überwiegen.
Ø
Die AawG erfolgt fristlos („Fristlose“). Es gibt allerdings auch
Kündigungen ohne Kündigungszeiten
This paragraph has been concealed! Download the complete document for free! • Click on download to get complete and readable text • This is a free of charge document sharing network • First upload your own document, and you get a word document per email • No registration necessary, gratis Swap homeworks and notes at no charge! Gratis scripts for students and pupils! |