Internetrecht Æ E-Commerce-Gesetz
Regelungsinhalte:
1. Allgemeine
Informationspflichten für den Dienstanbieter
2. Spezielle Regelungen
für den Vertragsabschluss, Cyber-Contracts
Informationspflichten: Dienstanbieter
(natürliche/juristische Personen) die einen Dienst der Informationsgesellschaft
bereitstellen.
Dienst wird angeboten
1. Gegen Entgelt: kann
auch gratis sein
2. Elektronisch: digital
3. Im Fernabsatz:
Vertragspartner nicht gleichzeitig körperlich anwesend
4. Auf individuellen
Abruf des Empfängers: keine geregelten Öffnungszeiten
Wenn solche Dienste angeboten werden, müssen Infos auf der Website aufscheinen:
1.
Name
(zB Einzelunternehmer) oder Firma (juristische Personen des Geschäftslebens,
Personen- und Kapitalgesellschaften – Firma muss immer den Rechtsformzusatz
haben, zB GmbH, AG, OG, KG)
2. Firmenbuchnummer Æ Firmenbuch; ist
6-stellig
3. Anschrift des Unternehmens
4. E-Mail-Adresse
5.
Tätigkeit
einer Aufsichtsbehörde; bestimmte Arten von Geschäften darf man nur unter
bestimmten .. zum Kontrollieren, Notar – Notarkammer, Arzt – Ärztekammer, ..
6. sonstige gewerbliche
Tätigkeit Æ zuständige
Wirtschaftskammer angeben
7. Umsatzsteueridentifikationsnummer
= UID-Nr.; vom Finanzamt zugewiesen; ATU76453678
8.
DVR-Nr.
– Datenverarbeitungsregister, von der Datenschutzkommission (DSK)
Diese
Informationen müssen leicht zugänglich sein. zB Impressum, Wir über Uns
This paragraph has been concealed! Download the complete document for free! • Click on download to get complete and readable text • This is a free of charge document sharing network • First upload your own document, and you get a word document per email • No registration necessary, gratis Swap homeworks and notes at no charge! Gratis scripts for students and pupils!
Wertpapieraufsicht)
Besondere
Informationspflicht bei Werbung im Internet:
1. Werbung muss ich
eindeutig als Werbung kennzeichnen
2. Auftraggeber erkennen
lassen
3. Deklarieren, was
Geschenke sind
4. Preisausschreiben und
Gewinnspiele leicht zugänglich machen
Es
haftet der, der das Popup kommt, zulässt
Keine deutliche Trennung muss Dienstanbieter
die Werbung gesondert bezeichen, zB gesponsert von ..
Hintergrund:
UWG; es gibt bestimmte Grenzen bei Werbung;
Webshop
– Was ist zu beachten?
Ich
muss nicht AGB’s haben, aber Vertragsbedingungen.
AGB’s = Vertragsverbindungen; für alle
Geschäftsabschlüsse vorformuliert; sie gelten für den Vertragsabschluss, sofern
ich sie mitvereinbare.
Kontaktdaten; technischen Schritte, die zum
Vertragsabschluss führen. In welchem Moment schließe ich Vertrag ab.
Es
muss auch möglich sein, die Bestellung zu ändern.
Angaben
der Sparten, in dem die Verträge abgeschlossen werden
Unverzüglich muss die Bestellung per E-Mail
bestätigt werden. Kunde muss Gewissheit haben.
Empfangsbestätigung: es ist was angekommen, sprich
Angebot erhalten, aber noch keine Annahme.
Auftragsbestätigung:
schon durchgeführt, sprich, Annahme.
Beim Vertragsabschluss: Angebot + Annahme =
Vertrag; sie müssen ident sein. Beim Download ist es anders.
Angebot
geht vom Käufer aus. Annahme ist Verkäufer.
This paragraph has been concealed! Download the complete document for free! • Click on download to get complete and readable text • This is a free of charge document sharing network • First upload your own document, and you get a word document per email • No registration necessary, gratis Swap homeworks and notes at no charge! Gratis scripts for students and pupils!
Im
Fernabsatz Rücktrittsmöglichkeiten:
ohne
Angabe von Gründen binnen einer Frist von 7 Werktagen (inkl. Sa) ab
Vertragsabschluss, den Rücktritt erklären. Lt. KschG, Käufer ist nicht an den
Vertrag
gebunden. Ursprüngliche Form, Haustürgeschäft (RT. 1 Woche != 7 Werktage).
Überrumpelung will der Gesetzgeber nicht, deshalb
Rücktrittsrecht. Rücktritt muss schriftlich,
auf Postweg erfolgen. Lt. Poststempel.
AGB’s
Es
gibt keine gesetzliche Regelung;
Üblicherweise
werden:
Möglichkeiten
eines Rücktritts, auch kostenfrei zurücksenden Lieferverbindlichkeiten
Zahlungsverbindungen
Haftung,
Gewährleistung, Garantie
Gerichtsstand Rechtswahl (international)
Sonst
kann man:
Entgeltlichkeit
von Kostenvoranschlägen (sind grundsätzlich unentgeltlich)
Höhe der Verzugszinsen,
sonst 4 % p. a. gesetzliche Verzugszinsen (Zinsenwucher = toleriert nicht, dass
in unbeschränkter Höhe Zinsen vereinbart werden, ~ 20 %). 4 % gelten für den
Konsumenten, für das Unternehmergeschäft gilt 8 % über den Basiszinssatz. Für
den ganzen EU-Raum, zum Anheben der Zahlungsmoral.
Mahn- und Inkassospesen: sind oft höher als
der Kaufpreis. Schadenersatz; sie sollen den Schaden abdecken, der aufs Geld
warten muss. Wenn nicht vereinbart, dann als Konsument nicht zahlen.
Eigentumsvorbehalt:
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum.
Solange
nicht bezahlt, kann er Ware vorausverlangen.
This paragraph has been concealed! Download the complete document for free! • Click on download to get complete and readable text • This is a free of charge document sharing network • First upload your own document, and you get a word document per email • No registration necessary, gratis Swap homeworks and notes at no charge! Gratis scripts for students and pupils!
Unternehmergeschäft).
Wenn es Streitigkeiten gibt, nicht vor ordentlichen Gerichten ausgefochten,
sondern vor einem Schiedsgericht. Es gibt Schiedsrichter, die man sich
auswählt, und die entscheiden über den Streitfall. Es müssen beide
Vertragspartner zustimmen. Man spart sich Zeit- und
Finanziellen Aufwand, nur Kosten eines Schiedsverfahrens, kann auch die
Personen auswählen, die mir für die
Materie kompetent sind.
Tritt nicht nach außen. Vertragspartner kann nicht bei einem ordentlichen
Gericht anklagen.
Lt. KschG gibt’s Regelungen, wenn Konsument
durch Unternehmer gröblich geschädigt wird, muss sich Konsument nicht dran
halten.
Wenn
ganz ungewöhnliche Bedingungen drin stehen, ist K. auch nicht gebunden.
AGB’s
müssen bei Vertragsabschluss mit vereinbart werden, deshalb auch bei
Abschluss
vorliegen haben.
Außerhalb
des Fernabsatzes, im Geschäftlokal aufliegen, zB Bank.
AGB’s
werden immer wieder angepasst und geändert. zB Fassung vom ...
|